Bleibt die Pfändung eines Fernsehers in Ansehung von § 811 Nr. 1 ZPO rm, wenn das Ersatzgerät, das die Unpfändbarkeit vemrieden hat, noch vor Ende der Entscheidung über die VO-Erinnerung kaputt geht?
Dafür spricht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründetheit der Erinnerung der Zeitpunkt
der Entscheidung über sie ist.
• Problem: Wenn für die Pfändbarkeit wegen des Vorhandenseins eines Ersatzgeräts ebenfalls
der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist, dann muss der Schuldner lediglich
das Ersatzgerät zerstören, um das gepfändete Gerät zurückzuerhalten.792
• Deshalb gilt: Eine vor und bei der Pfändung pfändbare Sache wird durch eine Veränderung
der tatsächlichen Verhältnisse nach der Pfändung nicht unpfändbar.793
a A gut vertretbar
Welches Ziel verfolgt die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und welche Tenorirung zieht sie daher nach sich?
Anders als der erfolgreiche Kläger nach § 771 ZPO ist der Kläger nach § 805 ZPO nicht an dem
Vermögensgegenstand als solchem berechtigt. Über das Pfand-/Vorzugsrecht hat er sich lediglich
den Substanzwert reserviert. Deshalb kann er auch nicht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
in diesen Gegenstand klagen, sondern lediglich auf die bevorzugte Auskehr des
erzielten Erlöses an sich
Antrag und Tenor lauten:771 Der Kläger ist aus dem Reinerlös des am (Datum) gepfändeten
genau bezeichneten Gegenstand bis zum Betrag von […] Euro vor dem Beklagten zu befriedigen.
Darf der Sicherungseigetümer Klage auf vorzugsweise Befriedigung erheben?
Beim Sicherungseigentum ist umstritten, ob dieses als formelles Volleigentum unter § 771
ZPO oder wegen seines wirtschaftlichen Zwecks, besitzloses Pfandrecht zu sein, unter § 805
ZPO fällt. Die mittlerweile ganz h.M. zieht die Konsequenz daraus, dass es dinglich als Volleigentum
konzipiert ist. Der Sicherungseigentümer geht demnach gem. § 771 ZPO vor.
Wo ist das Verbot der Überpfändung geregelt?
§ 803 I S. 2 ZPO
Gegen welche Maßnahme ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft/Abgrenzung zur Erinnerung?
Gerichtet gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche
Verhandlung ergehen können.
• Erfasst sind Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts oder des Prozessgerichts der ersten Instanz.
Nicht gemeint sind jedoch solche Beschlüsse, die gleichzeitig selbst Vollstreckungsmaßnahmen
sind (z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Forderungspfändung).
778
Schema Zulässigkeit und Begründetheit der VO-Erinnerung
I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
2. Form und Frist
3. Beschwer/Erinnerungsbefugnis
4. Zuständigkeit
5. RS-bedürfnis
II. Begründetheit
Begründet ist die Erinnerung, wenn die Vollstreckungsmaßnahme zu Recht beanstandet worden
ist.787 Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht der Zeitpunkt der gerügten
Maßnahme
Welche Form und Frist und Zuständigket muss die VO-Erinnerung wahren?
Für die formgerechte Einlegung der Erinnerung gibt es keine Vorschrift. Man wendet insoweit
die Regeln über die sofortige Beschwerde gem. § 569 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO entsprechend
an.
• Danach ist Schriftform oder Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erforderlich. Die Erinnerung ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht i.S.d. § 766 I, 764 II, 802 ZPO zu erheben.
Es genügt die Bezeichnung der gerügten Vollstreckungsmaßnahme (Auslegung möglich).
• Auch eine Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daraus folgt, dass die Erinnerung eingelegt
werden kann, ohne dass irgendeine Frist gewahrt werden müsste.
Wann ist der Erinnerungsführung beschwert/erinnerungsbefugt?
Nur wer beschwert ist, hat die Erinnerungsbefugnis und kann zulässig Erinnerung erheben.783
Erforderlich ist eine rechtsverletzende Missachtung des Vollstreckungsverfahrensrechts.784 K
kann jedenfalls geltend machen, dass die Gegenstände nicht der Pfändung unterliegen, weil er
auf sie angewiesen ist. I.Ü. gilt:
• Hier erhebt K als Vollstreckungsschuldner die Erinnerung (sog. „Schuldnererinnerung“).
• Bei der Schuldnererinnerung fehlt die Beschwer nur dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme
ausschließlich den Gläubiger oder Dritte betrifft.
Wann ist VO-Gläubiger erinnerungsbefugt?
Der Gläubiger ist erinnerungsbefugt, wenn der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag ablehnt (§ 766 Abs. 2 ZPO) oder Weisungen missachtet.
Wann besteht bei der VO-Erinnerung das RS-bedürfnis?
Für den besonderen Rechtsbehelf der Vollstreckungserinnerung muss schließlich das besondere vollstreckungsrechtliche Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein. Das ist jedenfalls dann gegeben,
wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und die einzelne Vollstreckungsmaßnahme noch
nicht beendet ist.
Wenn Vss. der Vo-Erinnerun die Beschwer ist, wie wirkt sich dies auf den Umfang des Prüfungsprogramms der Begründetheit aus?
Die Vollstreckungserinnerung ist dann begründet, wenn die vorgenommene Vollstreckungsmaßnahme nicht oder nicht auf diese Weise hätte vorgenommen werden dürfen. Die Prüfung beschränkt sich aber nicht nur auf den gerügten Mangel, sondern ist eine umfassende Überprüfung. Der Prüfungsmaßstab ist daher enorm. Geprüft wird, ob die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis), die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Antrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan, Titel, Klausel, Zustellung) sowie die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen (Eintritt eines Kalendertags § 751 Abs. 1 ZPO, Sicherheitsleistung § 751 Abs. 2 ZPO, Zug um Zug-Vollstreckung §§ 756, 765 ZPO) vorlagen. Zudem untersucht das Gericht, ob bei der Vollstreckung selbst ein Fehler unterlaufen ist.
Welcher Rbhelf gegen Entscheidung über Erinnerung ?
Gegen den beschlus kann sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO erhoben werden
In welcher Form etnscheidet das VO-Gericht über die VO-Erinnerung?
Über die Erinnerung entscheidet das Vollstreckungsgericht durch Beschluss (§ 764 Abs. 3 ZPO).
Was ist das Ziel der Vollstreckungsabwehrklage und damit auch ihr Streitgegenstand?
Es handelt sich um eine prozessuale Gestaltungsklage mit dem Ziel, dem Titel die Vollstreckbarkeit zu nehmen.
• Mit diesem Ziel ist zugleich der Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage beschrieben. Dementsprechend beantragt der Kläger, die Vollstreckung aus dem genau bezeichneten Titel für unzulässig zu erklären oder nur Zug-um-Zug-Vollstreckbarkeit herzustellen
Folgende Konstellation, worin liegt das Problem: A verklagt B auf Zahlung, tritt aber heimlich während des Prozesses an C die Forderung ab. C verlangt nach Titelumschreibung Zahlung und will Zwangsvollstrecken. Bs VO-Abwehrklage Aussicht auf Erfolg?
1. Kein Fall des § 265 II ZPO, da heimlich geschehen.
2. daher A nicht mehr aktiv legitimiert müsste eigentlich verlieren, B und Gericht können dies aber nicht berücksichtigen
3. Geltendmachung nach Kenntniserlangung per 767 II ZPO nicht möglich, da Tatsache zu spät vorgebracht wird
4. dadurch Gefahr doppelter Inanspruchnahme
-- §§ 407-409 BGB versagen
-- teleologische Reduktion der § 767 II ZPO?
Vorschlag: im Fall der Abtretung sei der relevante Zeitpunkt erst die Kenntniserlangung
hM lehnt ab
unnötig, da Lösung über § 372 S. 2 Alt. 2 BGB erfolgen könne = neue Tatsache, die dem Titelgläubiger gegenüber gilt
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis bei einer VO-Abwehrklage bzw. ist vorhanden bzw. endet?
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage ist gegeben, sobald ein Titel vorliegt, der zur Zwangsvollstreckung geeignet ist.512 Es fehlt, wenn der Titelschuldner gegen den Vollstreckungstitel einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt hat.513 Es entfällt, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist.5
Welches Gericht ist für die Vollstreckungsabwehrklage zuständig?
Sachlich und örtlich zuständig ist ausschließlich das Prozessgericht des ersten Rechtszuges
Im formalisierten Zwangsvollstreckungsrecht, inwiefern ist die Erfüllung berücksichtigungsfähig?
Die Erfüllung ist nur nach Maßgabe
von § 775 Nrn. 4 und 5 ZPO beachtlich
Warum ist die Formulierung ein die Veräußerung hindernden Rechts am
Vollstreckungsgegenstand unpräzise?
Im Hinblick auf § 817 II ZPO gibt es ein solches Recht nicht
• Gemeint ist damit, dass die Vollstreckung sich auf Vermögen bezieht, das nicht für die
titulierte Forderung haftet
In welchem Fall ist die Drittwiderspruchsklage unbegründet, weil die VO doch zu dulden hat?
Z.B. weil der Gläubiger ein besseres Recht am
Vollstreckungsgegenstand hat
• Oder der Dritte für die Titulierte Forderung z.B. als Bürge oder
Gesellschafter haftet
Schließt § 767 II ZPO auch den Verbraucherwidderuf aus?
Ja, BGH sieht seit 2020 keine Besonderheoten, die eine Abweichung erlauben würden
Wie ist zu verfahren, wenn der zu pfändende Gegenstand sich bei einem heruasgabebereiten Dritten bzw. einem nicht herausgabebereiten Dritten befindet?
Estere Fall § 809 ZPO
Ansonsten muss man den Herausgabeanspruch des VO-Schuldners pfänden lassen und ggf. die Herausgabe sodann vollstrecken lassen
Greift die Vollstreckungsschutzvorschriften der Pfändungsverbote auch, wenn man Gegenstände des Gläubigers pfänden lässt?
Ja, wie § 811 II zeigt dies grds, macht aber sodan eine Ausnahme für Eigentumsvorbehalt.
Diese Ausnahme gilt nicht analog für SiÜ
Nur für welche Fälle des Eigentumsvorbehalts greift § 811 II ZPO? Welchen Sinn hat die Vorschrift
Die Privilegierung gilt nur für die Kaufpreisforderung, also für die Fälle des einfachen Eigentumsvorbehalts. Hierbei muss es sich um einen vertraglich vereinbarten, nicht lediglich um einen nachträglich auf dinglicher Ebene durchgesetzten einseitigen Eigentumsvorbehalt handeln. Die Privilegierung gilt hierbei auch für den Fall, dass der Verkäufer die Sache selbst unter Eigentumsvorbehalt erworben, aber noch vor Tilgung des Kaufpreises an den Käufer weiterveräußert hat (sog. „weitergegebener“ Eigentumsvorbehalt)
Laut Gesetzgebungsmaterialen gilt es nicht für erweirten Eigentumsvorbehalt
Soll also die Zahlung des KP verwirklichen und dem Gläubiger den lästigen Umweg über VO in die Herausgabe der Sache mit anschließender eigener Verwertung zu ersparen: Ziel KV durchsetzen
Welche Sinn und Konsequnez hat § 739 I ZPO?
Greift er bei einer Wohnungsräumung
Wenn Ehegatten zusammen wohnen = Mitgewahrsam
Wird nur gegen einen Ehegatten vollstreckt, kann der nicht herausgabe bereite mitgewahrsamsinhaber (andere Ehegatte) erfolgreich VO-Erinnerung als Dritter führen. Hiergegen hilft die unwiderlegliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO, sodass die Pfändung rm eroflgt. Daher andere Ehegatte kann nur den Beweis, dass die Sache sein Eigentum ist per Drittwiderspruchsklage führen.
Bei Wohnung stritig, wohl hm (-), da Vorschrift nur unbewegl. Sachen betrifft
Last changed3 days ago