Privatrecht
Verhältnis zwischen Bürger und Staat
Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe
Öffentliches Recht
Verhältnis zwischen
materielles Recht
inhaltliche Gestaltung eines Rechts
formelles Recht
Verfahrensvorschriften, durch die materielles Recht umgesetzt wird
objektives Recht
verbindliche abstrakt-generelle Normen
subjektives Recht
konkrete rechtliche Ansprüche, die einem Rechtssubjekt zustehen
Grundrechte
Art 1-19 GG
kann Bürger gegen Staat geltend machen
Grundrechtsberechtigung
natürliche Personen von Geburt bis Tod
nasciturus
postmortaler Persönlichkeitsschutz
inländische juristische Peronen auf die GG ihrem Wesen nach anwendbar sind
Grundrechtsverpflichtung
Staat ist den Bürgern gegenüber GR-verpflichtet
Grundrechtsmündikeit
uneingeschränkt ab 18
Asylrecht ab 16
soziale Rechte
sollen Menschenwürdiges Dasein sichern
Verwaltungsakt
Maßnahme
Behörde
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Regelung
Einzelfall
Außenwirkung
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Geschäftsfähigkeit § 104 ff
104 ff.
0-6 = geschäftsunfähig
7-17 = beschränkt geschäftsfähig (gesetzliche Vertreter)
18 uneingeschränkt geschäftsfähig (außer gestörte Geistestätigkeit, dann geschäftsunfähig)
Taschengeldparagraph § 110
keine Ratenzahlungen
Zweckbingung/Ausschluss durch gesetzlichen Vertreter möglich
Minderjährige mit beschränkter Geschäftsfähigkeit
Deliktsfähigkeit
natürliche Personen
0-6 Deliktsunfähig
7-17 Prüfung der Einsichtsfähigkeit
Stellvertretung
gesetzlicher Vertreter (Eltern, Vormund, Betreuer)
juristische Personen werden durch Organe vertreten
für Rechtsgeschäfte Vollmacht
Voraussetzungen Stellvertretung
Stellvertreter muss eigene Willenserklärung abgeben
Stellvertreter muss in fremdem Namen handeln und das im Vorfeld angeben (Offenkundigkeitsprinzip)
—> legt der SV nicht offen, kommt das RG zwischen ihm und Verkäufer zustande
Vertretungsmacht § 164
Vollmacht muss durch Geschäftsherren erteilt werden
handelt der Vertreter ohne Vollmacht oder überschreitet sie, kann das zunächst schwebend unwirksame rechtsgeschäft bestätigt oder aufgelöst werden
kein Ausschluss der Stellvertretung
bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften ist eine Vertretung ausgeschlossen (Ehe, Erbe)
Anfechtung
§ 119
kommt in Frage, wenn der Wille von Erklärung abweicht
Wirksam = WE wird rückwirkend vernichtet
Inhaltsirrtum
Erklärender weiß, dass er erklärt, aber mitss eine andere Bedeutung zu
Erklärungsirrtum
Erklärender erklärt objektiv etwas anderes, als er subjektiv möchte
Eigenschaftsirrtum
Erklärender irrt sich über Eigenschaft der Sache, die im Verkehr als wesentlich gilt
Übermittlungsfehler
WE wird druch Boten falsch übermittelt (Dolmetscher)
Anfechtungserklärung
Anfechtungserklärung muss abgegeben werden
Berechtigter muss zwingend von seinem Recht Gebrauch machen
Anfechtungsfristen
§§ 119, 120 unverzüglich
§123 binnen eines Jahres
Ausschluss der Anfechtung
Anfechtung darf nicht ausgeschlossen sein
ausgeschlossen, wenn Rechtsgeschäft bestätigt wurde oder zehnjahresfrist abgelaufen ist
Schadensersatz
vetraglich §§280 ff
gesetzlich §§ 823 ff
wirksam angefochtene WE
Interessensausgleich der Vertragspartner
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