Was ist ein Rechtsgeschäft?
= eine erlaubte Rechtsfolge herbeizuführen
=> besteht mindestens aus einer oder mehreren Willenserklärungen
Wie unterscheidet man einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte?
Je nachdem, ob eine oder mehrere Willenserklärungen in der Lage sind eine Rechtsfolge herbeizuführen, unterscheidet man ein- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte.
Was ist eine Willenserklärung?
= eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete menschliche Willensäußerung
Voraussetzung zur Abgabe einer wirksamen WE ist die Geschäftssfähigkeit
Worin unterscheiden sich ein Vertrag von einem einseitigen Rechtsgeschäft?
Vetrag: zwei übereinstimmende WE
einseitiges Rechtsgeschäft: WE von nur einer Person
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine natürliche Person eine wirksame Willenserklärung abgeben kann?
Die Person muss die Geschäftsfähigkeit besitzen (vgl. §§ 104 ff. BGB).
Welches sind die Bestandteile einer Willenserklärung?
Handlungswille
Erklärungsbewusstsein
Geschäftswille
Die nach außen gerichtete Willensäußerung muss erkennen lassen, dass Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und ein bestimmter Geschäftswille des Erklärenden vorliegt
Wie kann eine Willenserklärung geäußert werden?
ausdrücklich (= mündlich und schriftlich)
konkludent (durch schlüssiges Verhalten)
Wie ist Schweigen im Rechtsverkehr einzuordnen?
Schweigen ist rechtlich unverbindlich (weder ja, noch nein)
Ausnahmefälle:
§108 II BGB (= Einverständnis der Eltern) => schweigen = verweigert
Handelsbrauch: Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Formbedürftigeit von Willenserklärungen/Rechtsgeschäften
Beweisfunktion: durch Einhaltung der Schriftform können Zeitpunkt und Inhalt eines Rechtsgeschäfts beweisbar festgehalten werden
Beratungsfunktion: Durch Hinzuziehung z.B. eines Notars/-in wird gewährleistet, dass die am Rechtsgeschäft Beteiligten juristisch hinreichend beraten, aufgeklärt und belehrt werden
Warn- und Schutzfunktion: Formvorschriften dienen dazu, die Beteiligten vor übereilten Abschlüssen von Rechtsgeschäften zu warnen und zu schützen
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, den Antrag (Angebot) und dessen Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB zustande
Was versteht man unter einem Antrag/Angebot?
Wer einem anderen einen Vertrag vorschlägt, ist an den Vorschlag gebunden.
Ausnahme: Er hat vorher gesagt, dass er sich das anders überlegen kann (§ 145 BGB).
Der Vorschlag (Angebot) muss folgende Bedingungen erfüllen:
Klar und genau formuliert sein.
Der Vertrag soll zustande kommen, wenn der andere den Vorschlag ohne Änderungen annimmt.
Der Vorschlag muss einer anderen Person gemacht werden:
Der Vorschlag muss an die andere Person geschickt werden.
Die andere Person muss den Vorschlag erhalten, damit er wirksam wird
Was versteht man unter einer „invitatio ad offerendum“ (lat. = Einladung zur Angebotsabgabe)?
= Aufforderung einer Person an eine unbestimmte Anzahl anderer Personen ein Angebot zu machen
z.B. Webseite im Internet, Speisekarte, Zeitungsanzeige, Reise- oder Möbelkatalog
Worin unterscheiden sich empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen?
empfangsbedürftigte WE: erst wirksam mit Abgabe und Zugang beim Empfänger (Kündigungen - Handyvertrag)
nicht empfangsbedürftigte WE: Wirksam mit Abgabe (Testament, Auslobung)
Wann ist eine Willenserklärung wirksam abgegeben?
wenn der Erklärende von sich aus alles getan hat, damit die Willenserklärung erkennbar nach außen dringen kann (und somit ggf. Zugang beim Erklärungsempfänger erfolgen kann)
Wann liegt Zugang einer Willenserklärung vor?
wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Wann der Erklärungsempfänger tatsächlich Kenntnis erlangt ist grundsätzlich unerheblich
Unter welchen Voraussetzungen sind Rechtsgeschäfte nichtig?
Gesetzeswidrigkeit §134 BGB: gesetliche Gebote
z.B. Handel mit Drogen
Sittenwidrigkeit §138 BGB: gesellschaftliche Normen (sittenwidriger Aspekt => ungeschriebene Grundsätze des Zusammenlebens
Formverstoß §125
Welche Mindestvoraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Willenserklärung wirksam angefochten werden kann?
(1) Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (siehe Frage 2)
(2) Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner (§ 143 BGB)
(3) Einhaltung der Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
Welche Anfechtungsgründe sind in den §§ 119 und 123 BGB enthalten und worin unterscheiden sich diese?
Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum (§ 119 Absatz 1 BGB)
Eigenschaftsirrtum (§ 119 Absatz 2 BGB)
Irrtum wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 Absatz 1 BGB)
Was ist die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung?
Anfechtung beseitigt nach §142 das Rechtsgeschäft (= ex tunc Wirkung)
bereits ausgetauschte Leistunge sind wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. wechselseitig herauszugeben
In welchem (Konkurrenz-)Verhältnis stehen §§ 134 und 138 BGB zueinander?
Gemeinsamkeit: einschränken der Privatautonomie => erklären des vereinbarten Rechtsgeschäft als nichtig
§134: Verstöße gegen bestehende (Verbots-) Gesetze
§138: Verstöße gegen die nicht kodifizierte Rechtsordnung (“gute Sitte”)
Welche Rechtsfolge hat die Nichteinhaltung einer vom Gesetz vorgegebenen Form?
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 125 BGB
=> wenn Gesetz eine bestimmte Form (Einhaltung Schriftform oder notarielle Beurkundung) vorsieht
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