Handlungsfreiheit - Feiheit der Person
—> Artikel 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik DE
Zwangsmaßnahmen im medizinischen Kontext
Handlungsfreiheit/Freiheit der Person/Selbstbestimmung
Setzt voraus, dass…
die Person sich ein Urteil über Meinungen und Handlungsalternativen bilden kann
in der Lage ist auf Grundlage dieses Urteils ihren freien Willen zu bilden und ihr Verhalten danach auszurichten
—> Selbstbestimmung setzt einen freien Willen voraus!!
bei einer erkrankten Person kann es vorkommen, dass der natürliche Wile nicht einem freien Willene entspricht
—> Zwangsmaßnahmen ausschließlich bei Menschen, die nicht selbstbestimmungsfähig sind!!!!!!
Freier Wille
frei von externen Einflüssen bzw. Zwängen und frei von krankhaften Veränderungen der Gehirnfunktionen/Denkabläufe
Prinzipienethik (Medizinethik)
PsychKG
—> Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus gegen den Willen des Betroffenen nach PsychKG
Einweisung ohne Zustimmung des Patienten bei:
Vorliegen einer psychischen Erkrankung im Sinne des Gesetzes
und
erheblicher, unmittelbarer bevorstehender Gefahr für sich selbst oder andere
Nichtabwendbarkeit der Gefährdunf durch andere Maßnahmen
Einweisungsverfahren gegen den Willen des Betroffenen nach PsychKG
Unterbringung / Behandlung gegen den Willen des Betroffenen nach PsychKG - zwei Zielsetzungen
Betreuungsrecht §§1896 ff. BGB
Unterbringng nach dem BGB
Unterbringung nach dem BGB gegen den natürlichen Willen des Betroffenen
Zwang nur als Ultima Ratio
Wenn Zwang unumgänglich, dann..
Anwendung so wenig belastend wie möglich
zeitnah Nachbesprechung
später Angebot einer Behandlungsvereinbarung (advanced care planning)
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