Leistungsbewertung = Feststellen und Beurteilen von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten aufgrund schriftlicher und sonstiger Schülerleistungen im Unterricht
Schulgesetz NRW § 48
1. Was ist wichtig für Transparenz in der Notengebung?
Dass der Lehrer Beurteilungsmaßstäbe zu Beginn bekannt gibt (ist ein Muss!) —> Eintrag im Klassenbuch/Kursheft
Teilweise ist es sinnvoll, Qualitätsmerkmale an einem gelungenen Beispiel von den SuS erarbeiten zu lassen
Stellen Sie gängige Bezugsnormen für die Notengebung dar und erläutern Sie Vor- und Nachteile.
Soziale Bezugsnorm: Leistung des Einzelnen wird nach ihrem Verhältnis zur Leistung einer Referenzgruppe beurteilt (bei den Schulnoten bildet normalerweise die Klasse die Vergleichsgruppe)
Vorteil: Lehrer sind in aller Regel in der Lage, die Schüler ihrer Klasse nach ihren Schulleistungen verlässlich in eine Rangreihe zu ordnen; die Schüler haben zudem ihre direkten Vergleich zu anderen und können ihre Leistung einordnen, dazu können sie durch den Vergleich mit anderen motiviert werden
Nachteil: selten ist die Gaußsche Normalverteilungskurve als Ergebnis einer Klassenarbeit erstrebenswert, da ein erfolgreicher Unterricht ein solcher ist, in dem auch die Schwächeren hinreichend gefördert werden
Kriterienorientierte Bezugsnorm: orientiert sich an den geforderten Leistungszielen: die Lernleistung des einzelnen Schülers wird mit dem Lernziel, dem Kriterium, vergleichen.
Vorteil: die Distanz zum Kriterium gibt Rückmeldung zu dem Erfolg der bisherigen Lernbemühungen und Auskunft über die noch zurückzulegenden Lernschritte
Nachteil: der Lehrer hat am Ende nur die Wahl zwischen „Lernziel erreicht“ und „Lernziel noch nicht erreicht“; vielmehr sollen aus den lernzielorientierten Tests unmittelbare Schlüsse für den weiteren Gang des Lernens gezogen werden
Individuelle Bezugsnorm: Vergleich jetziger Lernleistungen mit denen früherer Zeitpunkte
Vorteil: Selbst wenn sich die Rangfolge eines Schülers in der Klasse hinsichtlich der Note nicht verändert hat, können individuelle Fortschritte möglich sein und sollten dann verbalisiert werden; der Schüler wird als Individuum betrachtet und kann selbst motiviert werden, wenn er eine Steigerung bei sich bemerkt
Nachteil: wenn ein Schüler zwar mit der Zeit bessere Leistungen erbringt, aber diese Leistungen nicht entsprechend sind, muss sich die individuelle Bezugsnorm häufig der sozialen Bezugsnorm unterordnen
Nennen Sie unterschiedliche Funktionen der Notengebung
- SuS qualifizieren, sich in die Gesellschaft zu integrieren, gesellschaftliche Normen und Werte nahe bringen
- Selektionsfunktion = Versetzung, Übergang auf weiterführende Schulen
- Berechtigungsfunktion = Berechtigung für den weiteren sozialen Aufstieg
- Sozialisierungsfunktion = Leistungsorientierung unserer Gesellschaft einüben
- Rückmeldefunktion = S bekommt Info über Lernfortschritt und –bemühungen; L. bekommt indirekt Info über Qualität und Erfolg des Unterrichts
- Bericht an d. Eltern über momentanen Leistungsstand
- Anreiz und Disziplinierung; Förderung durch Aussicht auf gute Noten; Furcht vor Bestrafung mit schlechten Noten
Welche Gütekriterien gibt es bei der Leistungsmessung?
Wichtige Qualitätsnormen für die Beurteilung:
- Objektivität: Je größer der Beurteilungsspielraum, desto geringer die Objektivität, Präzise Erwartungshorizonte erleichtern die Objektivität eines Tests/einer Klausur
- Reliabilität (Zuverlässigkeit): Die Reliabilität eines Tests gibt die Genauigkeit an mit der gemessen wird, mit der man also dem „wahren“ Wert nahekommt.
- Validität (Gültigkeit): Ein Test ist dann valide, wenn er das was er zu messen vorgibt, auch tatsächlich misst.
Welche subjektiven Fehlerquellen bei der Leistungsmessung sind Ihnen bekannt?
- „Es gibt keine objektive Leistungsbewertung!“
- Subjektive Fehlerquellen:
o Sympathie-Effekt
o Effekt der Zusatzinformationen über SuS (positiv oder negativ)
o Halo-Effekt: positive Leistungen und Persönlichkeitsmerkmal strahlen auf
andere Bereiche ab
o Effekt des ersten Eindrucks
o Voreinstellungseffekt
o Reihenfolgen-Effekt
- Mängel bei Aufgabenformulierung, Durchführung, Korrektur, simple Rechenfehler
Wie können sie Gruppenarbeiten bewerten?
- Gruppennoten sind nicht zulässig, jeder SuS muss eine individuelle Note erhalten
- Beurteilung durch L.: Beobachtungsbogen (pro Std. max. 1 bis 2 Gruppen bewerten, generelle Ankündigung zu Beginn des Schuljahres, wer wann bewertet wird, wird nicht bekannt gegeben)
- Ergebnisprotokolle
Wo finden sie die Kriterien, die sie zur Leistungsbewertung benötigen?
Schulgesetz §48: 4 Ebenen des Rechtsrahmens:
a. Schulgesetz
b. Allgemeine Prüfungsordnung SI (APO) / Oberstufe (APOGOST)
c. Kernlehrpläne
d. Leistungskonzept der Schule
Beide Beurteilungsbereiche (schriftlich und SoMi) angemessen beurteilen
Was fließt wie stark in ihre Bewertung ein? Gibt es Unterschiede in Sek I und Sek II?
- Arbeiten/Klausuren und Somi-Note 50% / 50%, wird innerhalb der Fachschaften ggf. noch konkretisiert/individuell abgesprochen
- In Sek 1 werden Hausaufgaben nicht benotet, aber in Sek 2
- In Sek 1 hat Lehrer „Holpflicht“, muss S drannehmen und Beiträge zum Unterricht einholen, in Sek 2 haben S „Bringschuld“, wenn sie sich nicht melden, muss L sie nicht drannehmen, dementsprechend schlechte Note
- Schriftliche Überprüfungen müssen angekündigt werden, darin müssen Kompetenzen abgefragt werden (nicht nur reines Wissen), sie dürfen maximal 20 Min dauern und darin darf nur der Stoff der letzten vier Stunden abgefragt werden
Erläutern Sie Kriterien für die Ermittlung der Kursabschlussnote im Beurteilungsbereich
‚Sonstige Mitarbeit‘.
Sonstige Leistungen (Mündliche Leistungen, Arbeit in Gruppenphasen, schriftl Übungen,
Poster, Referate, Notizen etc.)
mündliche Noten häufig Schätzurteile
Milde-Effekt, selten wird mündlich eine 6 vergeben
Gefahr subjektiver Einflüsse besonders groß
Ausgleichsmöglichkeit für SuS mit Mängeln im schriftl. Bereich
Beteiligt sich ein S nicht aktiv am Unterricht, ist es die pädagogische Pflicht des L, sich
durch gezieltes Befragen des S ein Urteil zu bilden
Arithmetisches Mittel streng genommen unzulässig, da Ausrutscher möglich
Wie konzipiert man Klassenarbeiten?
- Rechtzeitige Bekanntgabe des Termins
- Transparenz der Anforderungen
o Wiederholungen und Übungen
o Berücksichtigung untersch. Lerntypen
o Untersch. Schwierigkeitsgrade
o Einfache Aufgaben als „Eisbrecher“ am Anfang
o Erreichbarkeit der Note 4 für alle
o Beachtung des Zeitrahmens
o Übersichtlichkeit
o Ansprechende Gestaltung
o Angabe der Bepunktung
o Pünktlicher Beginn, ruhige Atmosphäre, sich meldende SuS aufsuchen, flüstern
o Zeitangaben machen
o Durch Blickkontakt Wachsamkeit signalisieren; Täuschungsversuche nicht übersehen!
o Überschaubare Fehlerrückmeldungen
o Keine Bloßstellungen (Kein Notenspiegel an Tafel)
Ein Schüler fragt, warum er eine schlechtere Note hat als ein anderer, obwohl er sich genauso oft meldet. Begründen Sie.
Es geht nicht nur um Quantität, sondern um Qualität der Beiträge. Die Note ergibt sich nicht nur aus den Meldungen, sondern es ist ja eine SoMi-Note, in die viele Faktoren einfließen. Aber man soll zugleich einen Vorschlag machen, wie der S sich konkret verbessern kann.
Wie gehen sie mit SuS um, die mit ihren Leistungen weit besser sind, als die Schule sie
beibringen kann?
Dürfen sich SuS selber oder sich gegenseitig bewerten?
- Nicht direkt Bewertung, da diese dem Lehrer obliegt. Tendenzen können jedoch abgebeben werden, wie beispielsweise bei der Einschätzung der SoMi-Note oder bei Gruppenarbeiten. Insbesondere da fällt es schwer, individuell zu benoten.
- aber bspw. in Kleingruppen Punkte verteilen -> Diese Tendenzen können eine gute Rückmeldung für die Erfassung von individuellen Leistungen sein
Gibt es in ihrem Unterricht bewertungsfreie Phasen
- Ja: z.B: werden Zeit zum Nachdenken oder erste Mutmaßungen zu einem Thema nicht bewertet) – transparent machen, dass bewertungsfreie Phasen vorliegen.
- Nach Leisen haben die Lernaufgaben im Gegensatz zu den Leistungsaufgaben den Effekt, dass sich die SuS intensiv mit einem Thema beschäftigen, ohne den Druck einer Leistungsüberprüfung zu spüren. An dieser Stelle kann zwar das Angebot angenommen werden, das Ergebnis der Lernaufgaben zu bewerten, muss aber nicht und bleibt freiwillig
Wie gehen sie mit Leistungsunterschieden/Heterogenität um?
Am Gymnasium herrscht – im Vergleich zu Grundschulen – eher eine Leistungshomogenität;
nichtsdestotrotz kommt es heutzutage auch an Gymnasien immer mehr zu einer
Heterogenität – nicht allein wegen der Inklusion.
Durch individuelle Fördermaßnahmen und Maßnahmen der Binnendifferenzierung wie
Aufgabenblätter verschiedener Schwierigkeitsgrade, Sprinteraufgaben, kooperatives Lernen
in Partnerarbeit mit einem eher leistungsstarken und einem eher leistungsschwachen
Partner können die verschiedenen Kompetenzen der Schüler gefördert werden.
• Wie können Sie im Unterricht binnendifferenzieren?
- Quantitativ = Sprinter-Aufgaben
- Qualitativ (besser!) = schwierige und einfachere Aufgaben
- Hilfekarten anbieten
- Bus-Stop /Lerntempoduett
Wie gewährleisten sie Differenzierung?
- Berücksichtigung unterschiedlicher Lerntypen (visuell, auditiv, haptisch, sowie
Mischformen)
- durch unterschiedliche Aufgabenstellung, unterschiedliche Deadlines, unterschiedliches
Material, …
17. Was ist der Unterschied zwischen Binnendifferenzierung und individueller Förderung?
Binnendifferenzierung: liegt in der Hand des Lehrers und passiert im Unterricht, um der Unterschiedlichkeit der SuS gerecht zu werden. Es ist eine Methode, um die individuelle Förderung zu erreichen
Äußere Differenzierung: durch Schulform, LK/GK
Innere Differenzierung: durch unterschiedliches Material, Arbeitszeit, Arbeitsmenge, Hilfestellung Umsetzung durch Methode wie TPS
Individuelle Förderung: liegt im Auftrag der Schule und jeder Schüler hat laut Schulgesetz
(Präambel) das Recht darauf. Die Schule muss den Rahmen für individuelle Förderung bieten.
Vorher muss Diagnose stattfinden. Die individuelle Förderung ist quasi ein Produkt der
Binnendifferenzierung, also das, was durch die Binnendifferenzierung gewährleistet wird.
Wie gehen Sie bei der Bewertung mit Legasthenie um?
- In Sek 1 brauchen S Attest, in Sek 2 nicht mehr
- S dürfen nicht wegen Legasthenie sitzenbleiben oder eine schlechtere Note bekommen
- In Sek 2: Recht auf Nachteilsausgleich, z.B. 15 Min länger für Klausur Zeit
- Schule muss Förderplan für Legastheniker aufstellen
Wie bewerten sie eine Exkursion?
Exkursion besteht immer aus drei Phasen: Vorbereitung, Durchführung,
Nachbereitung
Zweck und Ziele der Exkursion:
- Auf- und Ausbau von Sach- und Methodenkompetenzen
- Anschaulichkeit der Objekte darstellen, z.B. Originalgröße von Dingen, Eindruck
gewinnen
- Begegnung und Arbeit mit dem Original
- Klassenverband stärken
- Multiperspektivität fördern
- Forschendes und entdeckendes Lernen
- Lebensweltbezug herstellen
- Steigerung der Motivation
- Interesse langfristig anlegen
- Individualisierendes Lernen
Bewertung der Exkursion:
- Teil der sonstigen Mitarbeit
- Selbst- und Fremdevaluation nutzen d.h. Auswertung durch den Schüler nutzen,
im Sinne: was hat mir die Exkursion gebracht?
- Arbeitsaufträge für die Exkursion geben sowie Vor- und Nachbereitung durch die
SuS, können dann wie SoMi gewertet werden
- Sozialverhalten während der Exkursion beobachten
- Frage, die sich L. stellt: Was bringt die Exkursion dem Schüler? Was erwarte ich
danach von ihm? Was nimmt der S. aus der Exkursion mit? Wie kann er/sie das im
Unterricht anwenden?
- oder auch Berichte anfertigen lassen, diese einsammeln
Wie gehen sie mit Leistungsverweigerung um?
- Mit S sprechen -> warum verweigert er Leistung?? (Selbstschutz, Überforderung,
Langeweile…) Abmachungen treffen, Lernvertrag schließen, Vertrauen schaffen
- Kollegen befragen, ob das nur Problem in einem Fach oder generelles Problem ist
- Eltern einbeziehen, zum Gespräch ggf. mit Schüler einladen
- immer andere Kräfte (weitere Kollegen, Schulleitung, Eltern) mit einbeziehen, wenn
Sanktionen erfolgen sollen
- Der/die S. muss selbst wahrnehmen, was sich verändert, muss es auch wollen
- Bei völliger Verweigerung in Zusammenspiel mit nachhaltiger Störung des
Unterrichts ggf. Disziplinarmaßnahme (darüber entscheidet Schulleitung!)
- Im Zweifel ist Leistungsverweigerung trotzdem mit Note „Ungenügend“ zu bewerten
Wann darf eine sogenannte Feststellungsprüfung erfolgen?
S hat über gewissen Zeitraum im Quartal gefehlt und die Fehlstunden wurden entschuldigt.
Nötig, um für Unterrichtseinheit Note zu finden -> es darf nur das überprüft werden, was in
der Zeit gemacht wurde, es müssen zwei Lehrer anwesend sein (Prüfer + Protokollant)
Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es und wann wenden Sie diese an? (Schulgesetz NRW § 53)
Nach dem Gesetz gibt es folgende Schuldisziplinarmaßnahmen (= Ordnungsmaßnahmen):
Überweisung in eine Parallelklasse
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Androhung der Verweisung von allen Schulen,
Verweisung von allen Schulen.
Für sie alle gilt: sie sind nur zulässig, wenn der Schüler
- durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet (Nicht ausreichend sind ungefährliche Raufereien, harmlose Auseinandersetzungen oder geringfügige Beschädigungen von Sachen)
- den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat (massive Störungen= nach Dauer und Gewicht so erheblich, dass ein geordneter Unterricht nicht mehr möglich ist.)
Wann ist eine Schuldisziplinarmaßnahme zulässig?
Wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere
• gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen,
• den Unterricht nachhaltig stören,
• die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder
• dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.
Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.
Wichtig:
Über die Schuldisziplinarmaßnahme entscheidet nicht der Lehrer! Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde.
‚Neue Lernkultur’ erfordert ‚neue Leistungsbeurteilung’ - wie stehen Sie zu diesem
Monitum?
- Die Leistungsbeurteilung in Form von Noten von 1-6 ist gleichgeblieben, auch, wenn sich die Methoden des Unterrichts und seine Art verändert haben. Selbstverständlich muss man sich überlegen, wie man die Durchführung von z. B. Gruppenarbeiten und die daraus entstehenden Ergebnisse bewertet
- Neue Lernkultur = Output-Orientierung -> Kompetenzorientierter Unterricht, handlungspropädeutischer Unterricht, nicht mehr nur Ergebnisorientierung, sondern auch Prozessbewertung; Beobachtungs- und Bewertungsbögen müssen mit den Schülern zusammen entwickelt werden
- bedeutet auch Veränderung der Lehrerrolle; L. als ‚Arrangeur von Lerngelegenheiten“ (Bovet/Huwendiek 72014: 342)
- beispielsweise auch Bewertung im offenen Unterricht: „erweiterter Lernbegriff“ (vgl.
Biber/Huwendiek 72014: 341); sorgfältige und systematische Beobachtung und Bewertung von Lernprozessen braucht viel Vorbereitung
- zusätzlich zur fachlich-inhaltlichen Orientierung gilt es, die sozial-kommunikativen, methodisch-strategischen und personalen Komponenten zu fördern
- mehr Verantwortung auf den Schüler selbst übertragen, Selbstständigkeit fördern
- selbst die Kriterien zur Bewertung sollten idealerweise mit den Schülern erarbeitet
werden
- Bewertungskriterien sollten im Unterricht dann auch eingeübt werden, z.B. Einzelarbeit heißt Einzelarbeit, Sozialformen ausprobieren, Gruppenarbeit durch SuS
benoten lassen, indem Punkte vergeben werden (möglichst nicht durch die Anzahl
der Gruppenmitglieder teilbar, sodass eine/r am meisten Punkte erhalten muss)
die Frage, was der/die S. mit dem Gelernten anfangen kann, die Schülerweltnähe steht in einem neuen Mittelpunkt des Unterrichts, von der Lehrerzentrierung zur Schülerzentrierung, der Schüler als das Lernsubjekt!
d e s h a l b kann und muss ein Umdenken in der Leitungsbeurteilung stattfinden
z.B. durch (Sprachen-)Lern-Portfolios, Lerntagebücher, Bögen zur Reflexion soll ein
Selbstbeurteilungs- und -evaluationsprozess angeregt werden, rückt mehr in den
Vordergrund aufgrund der „neuen Lernkultur“
- Vgl. Gütekriterien der Leistungsbeurteilung: Objektivität, Reliabilität und Validität
- pädagogisch verantwortliches Handeln ist gefragt, denn Freiräume bei der
Festlegung der Gewichtung liegen letztendlich beim Lehrer
Müssen Klassenarbeiten nachgeschrieben werden?
- Schulregeln beachten -> normalerweise ja
- Nicht unbedingt, wenn der Schüler klar bewertbar ist (ggf. Feststellungsprüfung)
Wann bekommt ein Schüler einen blauen Brief?
- Warnung für Schüler und Eltern, wenn auf dem Versetzungszeugnis eine 5 oder 6 droht
- Wenn im Halbjahreszeugnis schon eine 5 gegeben wird, ist das schon eine Warnung,
dann ist kein blauer Brief nötig
- Wenn kein blauer Brief verschickt wurde und der Schüler dann auf dem Zeugnis eine 5
bekommt, ist die nicht versetzungsrelevant, auch wenn sie nicht ausgeglichen werden
kann
- Wenn Schüler nach blauem Brief sitzenbleibt, muss Fachlehrer dem Zeugnis konkrete
Lern- und Förderempfehlungen hinzufügen
Ein Schüler hat im Quartal nur an einer Stunde aktiv teilgenommen. Zum Quartalsende reicht er für die anderen Stunden Entschuldigungen ein. Was können sie machen?
Da er nicht bewertbar ist, Feststellungsprüfung frühzeitig vor Zeugniskonferenz ansetzen, damit Note dann noch eingetragen werden kann.
Last changed7 days ago