1b - ErlÀutern Sie den Begriff des Staates. [###]
Drei-Elementen-Lehre
1) Staatsvolk:
permanenter Zusammenschluss im Staatsgebiet lebender, natĂŒrlicher Personen
Staatsangehörigkeit neben EinbĂŒrgerung auch durch Abstammungs- o. TerritorialitĂ€tsprinzip
2) Staatsgebiet:
geographisch festgelegt durch Grenzen am Land, Meer und Luftraum
3) Staatsgewalt:
SouverÀne Gestaltung der Staatsorganisation und Rechtsordnung
Personal- und Gebietshoheit (auĂer: Diplomaten/Botschafter)
Nur Staaten (körperschaft=juristische Person) können völkerrechtliche VertrĂ€ge schlieĂen und haben Anspruch auf Achtung ihrer staatlichen Unversehrtheit/IntegritĂ€t.
Umstritten ob die Anerkennung durch andere Staaten hinzukommen muss, um ein Staat zu sein.
1f - ErlÀutern Sie die Arten einer Verfassung und ordnen Sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zu. [###]
Geschriebene Verfassung: ein oder mehrere Text(e) (GG, Nds V.)
Ungeschriebene Verfassung: Gewohnheitsrecht + einfache Gesetze (EU)
Vollverfassung: Staatsstrukturprinzipien + Grundrechte (EU, GG)
Organisationsstatut: Staatsorganisation ohne Grundrechte (Reichsverfassung 1871 etc.)
1g - Nennen Sie die Staatsstrukturbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen und deren verfassungsrechtliche Besonderheit. [##]
Staatsstrukturprinzipien
BRD & Nds: Demokratie, Republik, Sozial-, Rechts- & (Bundes)staat
Staatszielbestimmungen
BRD: Umweltschutz, EuropÀische Integration, VölkerverstÀndigung
Nds: Lebensgrundlagen, Zugehörigkeit zu BRD und EU
Besonderheit
Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG (BRD), Art. 46 Abs. 2 Nds.Verf.
1h - ErlÀutern Sie das Bundesstaatsprinzip. [#]
Zusammenschluss von Gliedstaaten zu einem Gesamtstaat mit zwei Ebenen der Staatsgewalt Teil-SouverÀnitÀt
RangverhÀltnis in Rechtsordnung: Normenpyramide
Gegenteil ist Zentralstaat, wo eine zentralen Instanz die Staatsgewalt hat (zB Frankreich)
1i - ErlÀutern Sie das Sozialstaatsprinzip. [##]
Soziale Sicherheit: Sicherung des Existenzminimums durch Sozialsysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
Soziale Gerechtigkeit: Ausgleich sozialer Unterschiede & Schutz sozial schwÀcherer (Steuer-, Miet-, Arbeitsrecht)
Chancengleichheit: Förderung von (Vermögens-)Bildung
GegenstĂŒck: liberaler Staat, Diktatur, ggf. Monarchie
1j - ErlÀutern Sie das Prinzip der Republik. [#]
RegelmĂ€Ăige Wahl des Staatsoberhaupts (un- oder mittelbar) ohne EinschrĂ€ngung (Eng mit Demokratieprinzip verbunden)
Gegensatz: Monarchie, Diktatur, Aristokratie, etc.
1k - ErlÀutern Sie das Demokratieprinzip und ordnen Sie die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen zu. [###|
Legitimationskette fĂŒhrt staatliches Handeln ĂŒber personelle Hierarchie auf Wahl des Staatsolkes zurĂŒck.
Unmittelbar/Direkt: Volksinitiativen, -begehren, -entscheide
Mittelbar/Indirekt: regelmĂ€Ăige Wahl legitimierter Vertreter
Parlamentarisch: legitimiertes Parlament wÀhlt Organe
PrÀsidial: Volk wÀhlt Parlament und Staatsoberhaupt
SemiprÀsidial: Kombination (wie Frankreich)
1l - ErlĂ€utern Sie das Rechtsstaatsprinzip einschlieĂlich seiner Aspekte [###]
Aspekte des Rechtsstaatsprinzip (Recht und Gerechtigkeit)
Normhierarchie Lex-superior-Grundsatz: (EU, Bund, Land)
Verfassungsvorrang
Form. Gesetze
Verordnungen (subsidiÀr)
Gewaltenteilung: Funktion der Gegenseitigen Kontrolle
Legislative (Gesetzgebung)
Exekutive (Regierung, Verwaltung)
Judikative (Rechtsprechung)
Grundrechte (Teil 3)
GesetzmĂ€Ăigkeit der Verwaltung
Vorrang d.G. Verfassungsvorrang (Handlungs-u. Unterlassungspflicht)
Vorbehalt d.G. Parlamentsvorbehalt (Voraussetzungen fĂŒr Eingriff mit Gesetz)
Rechtssicherheit
Bestimmtheit (unbestimmte Rechtsbegriffe und EntscheidungsspielrÀume aber erlaubt)
Vertrauensschutz
Echte RĂŒckwirkung (Verfassungswidrig)
Unechte RĂŒckwirkung (nur verhĂ€ltnismĂ€Ăiger Eingriff)
Rechtsschutz (effektiver Schutz durch gerichtliches Vorgehen)
Einstweiliges/vorlÀufiges Verfahren
UnabhÀngige Richter
Entscheidungen der Judikative sind bindend
2a - Nennen Sie die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen und ordnen Sie diese den Staatsgewalten zu. [##]
Bund (BRD):
Legislative: Bundestag, Bundesrat
Exekutive: Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesminister), BundesprÀsident, Bundesversammlung
Judikative: Bundesverfassungsgericht
Land (Niedersachsen):
Legislative: NiedersÀchsischer Landtag
Exekutive: Landesregierung (MinisterprÀsident, Minister)
Judikative: NiedersÀchsischer Staatsgerichtshof
2b - ErlÀutern Sie die WahlrechtsgrundsÀtze (zum Bundestag und zum niedersÀchsischen Landtag). [###]
Art 38 I GG
Allgemein: Alle StaatsbĂŒrger dĂŒrfen wĂ€hlen, Ausnahmen nur verfassungsrechtlich zulĂ€ssig.
Unmittelbar: Keine Zwischenschritte, Stimme flieĂt direkt ins Ergebnis ein.
Frei: Kein Zwang oder unzulÀssiger Druck auf WÀhler.
Gleich: Jede Stimme hat gleichen ZĂ€hl- und Erfolgswert (Ausnahme: 5%-HĂŒrde).
Geheim: Wahlentscheidung darf nicht nachvollziehbar sein.
2c - ErlÀutern Sie die wesentlichen Funktionen/Aufgaben des Bundestages bzw. niedersÀchsischen Landtages. [##]
Grundlegende Entscheidungen
Gesetzgebung: Erlass formeller Gesetzen (Parlamentsvorbehalt).
Budgetrecht: Kontrolle und Beschluss der Haushaltsgesetze.
Wahl: legitimation weiterer Verfassungsorgane
ReprÀsentation: Vertretung des Willens des Staatsvolkes.
Kontrollfunktion: Ăberwachung der Regierung und Verwaltung (zB Zitierrecht, UntersuchungsausschĂŒsse).
2d - ErlÀutern Sie das Prinzip des freien Mandats im Hinblick auf Bundestag und Bundesrat. [#]
Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihrer WĂ€hler oder Parteien. (Art. 38 Abs. 1 GG)
Keine Weisungsbindung: dem eigenen Gewissen verpflichtet
IndemnitĂ€t: Keine strafrechtliche Verfolgung fĂŒr Abstimmungen oder ĂuĂerungen im Bundestag.
ImmunitÀt: Strafverfolgung nur mit Zustimmung des Bundestages.
Fraktionsdisziplin, jedoch kein unverhĂ€ltnismĂ€Ăiger Zwang
2f - ErlÀutern Sie die GesetzgebungszustÀndigkeiten nach dem Grundgesetz und dem EUV und AEUV. [##]
Grundgesetz (GG):
LÀnderkompetenz: Gesetzgebungskompetenz grundsÀtzlich bei den LÀndern (Art. 70 GG).
AusschlieĂliche Kompetenz des Bundes: Nur der Bund darf Gesetze erlassen (Art. 73 GG).
Konkurrierende Gesetzgebung: LÀnder zustÀndig, wenn Bund nicht tÀtig wird (Art. 72 Abs. 1 GG).
Erforderlichkeitsklausel des Bundes (Art. 72 Abs. 2 GG)
Abweichungsbefugnis der LĂ€nder (Art. 72 Abs. 3 GG)
Ungeschriebene Bundeskompetenzen: Aus Natur der Sache (Nationalhymne) oder Sachzusammenhang (Bundeswehrhochschule)
EUV/AEUV:
Grundsatz: begrenzte EinzelermĂ€chtigung: EU nur in den ihr ĂŒbertragenen Bereichen aktiv (Art. 4 Abs. 1 EUV).
AusschlieĂliche ZustĂ€ndigkeit der EU: Mitgliedsstaaten ausgeschlossen, auĂer bei DurchfĂŒhrung oder ErmĂ€chtigung (Art. 3 AEUV).
Geteilte ZustÀndigkeit: Mitgliedsstaaten handeln, solange EU nicht tÀtig ist (Art. 4 AEUV).
UnterstĂŒtzende ZustĂ€ndigkeit: EU ergĂ€nzt nationale MaĂnahmen (Art. 6 AEUV).
2g - ErlÀutern Sie die wesentlichen Schritte des Gesetzgebungverfahrens des Bundes. [###]
Einleitungsverfahren:
Gesetzesinitiative durch Bundesregierung, -rat oder -tag
Vorlage erfolgt zuerst an den Bundesrat zur Stellungnahme.
Hauptverfahren:
Beratung und Beschluss im Bundestag (Art. 77 Abs. 1 GG).
Weiterleitung an den Bundesrat:
Zustimmungsgesetz: Zustimmung des Bundesrates
Einspruchsgesetz: Einspruch durch Bundesrat möglich, Bundestag kann Einspruch zurĂŒckweisen.
Abschlussverfahren:
Gegenzeichnung durch Bundeskanzler / zustÀndigen Minister.
Ausfertigung und VerkĂŒndung durch BundesprĂ€sident im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG).
2h - ErlÀutern Sie die prÀgenden Prinzipien der Bundesregierung. [##]
Kollegialprinzip: Entscheidungen der Bundesregierung werden im Mehrheitsverfahren getroffen.
Richtlinienkompetenz: Bundeskanzler erteilt Ministern allgemeine Richtlinien (Art. 65 Satz 1 GG).
Ressortprinzip: Minister fĂŒhren ihre Ministerien in eigener Verantwortung mit eigener Organisations- und personalhochheit (Art. 65 Satz 2 GG).
4d - ErlÀutern Sie die Gerichtszweige und nennen Sie ihrer obersten Bundesgerichte. [###]
Art. 92 GG Abschreiben: BVerfG, Bundesgerichte
Art. 95 GG:
Ordentliche Gerichtsbarkeit: BGH (Zivil- und Strafrecht)
Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG (öffentliches Recht)
Finanzgerichtsbarkeit: BFH (Steuerrecht)
Arbeitsgerichtsbarkeit: BAG (Arbeitsrecht)
Sozialgerichtsbarkeit: BSG (Sozialrecht)
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