Wie organisieren sie eine Klassenfahrt/ einen Wandertag? Beschreiben sie ihre Aufgaben in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase.
(Quelle: BASS 14 – 12 Nr. 2)
Schulwanderungen und Schulfahrten müssen immer einen deutlichen Bezug zum Unterricht
haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und
nachbereitet werden. Sie gehören zu den Dienstpflichten eines Lehrers.
Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten in
eigener Verantwortung.
Von der Schule wird eine Kostenobergrenze festgelegt.
Der Schulleiter muss die Genehmigung der Schulwanderungen oder Schulfahrten als
Schulveranstaltung erteilen aufgrund eines rechtzeitig vor Beginn zu stellenden Antrags.
Während der Veranstaltung darf man die Schüler nicht in seinem privaten PKW befördern
und bei sportlichen Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko gelten die
entsprechenden Sicherheitsvorschriften.
Außerdem muss man für Aufsichtspersonen sorgen. Bei mehrtägigen Fahrten muss eine
weibliche Aufsichtsperson dabei sein, bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen eine Begleitperson mehr. Nach Absprache mit den Eltern dürfen Schüler – sofern man als Lehrer es ihnen zutraut – alleine in einer Kleingruppe laufen.
Inhaltlich muss eine Exkursion zum behandelten Unterrichtsstoff passen, und z. B. neue Fragen eröffnen, kognitive Verknüpfungen ermöglichen oder eine sinnliche Bereicherung sein.
Was muss man bei der Wahl eines außerschulischen Lernortes beachten?
- Muss deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus Schulprogramm erwachsen
- Klassenpflegschaft bzw Jgstpflegschaft entscheidet über Ziel, Dauer und Programm auf Grundlage eines Vorschlags des Klassen- bzw. Kursleiters
Sie wollen mit ihrer Klasse einen außerschulischen Lernort besuchen/eine Klassenfahrt
machen. Diskutieren sie den pädagogisch-didaktischen Sinn sowie die organisatorisch-
rechtliche Vorbereitung einer solchen Maßnahme!
Pädagogischer Wert:
- Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen
- Lehrer und Schüler lernen sich besser kennen, erleben zusammen etwas Neues -> besseres gegenseitiges Verständnis, besseres Verhältnis, da sich mehr Situationen für persönliche Gespräche und Konfliktlösungen ergeben
- SuS untereinander lernen sich auch besser kennen, weil andere Fähigkeiten und charakterliche Eigenschaften sichtbar werden; Stärkung der sozialen Kompetenzen, Förderung der Teamfähigkeit
- SuS bekommen viel weiteres Blickfeld für ihre Umwelt, als in der Schule möglich; Lernen mit allen Sinnen, weniger vom Lehrer gesteuert, dafür mehr individuell gestaltet und intensiv
- SuS lernen nicht nur ihre Grenzen kennen sondern haben auch die Möglichkeit, darüber hinauszuwachsen (z.B. bei Skifreizeit, sportliche oder intellektuelle Wettbewerbe, internationale Begegnungen (China-Austausch)) Organisatorisch-rechtliche Vorbereitung:
- Neben SuS auch Eltern frühzeitig (!) mit ins Boot holen, informieren über: Finanzierungsrahmen, Unfallversicherung, Verhaltensanweisungen
- Neu seit 2013: Schulkonferenz muss Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr festlegen und Anzahl, Dauer und Kostenobergrenze bestimmen. Schulfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schule zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen werden.
- Bei Hartz IV –Empfängern werden die Kosten für Klassen- und Schulfahrten übernommen
- Lehrer dürfen keine Zuschüsse, z.B. durch Fördervereine, für Reisekosten annehmen; Freiplätze und Vergünstigungen dürfen nur angenommen werden, wenn sie Leistungsbestandteil des Vertragsangebots und Vertragsabschlusses sind.
- Lehrer erhalten bei genehmigten Dienstreisen eine Reisekostenvergütung (Fahrtkosten erstattet + Tagegeld) bzw. bei mehrtägigen Schulfahrten stattdessen eine Aufwandsvergütung von 14€ pro Tag, auf die sie jedoch verzichten können ; Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis haben Erstattungsanspruch
- Lehrer mit Teilzeitstelle bekommen für Klassenfahrten von einer Woche 14 Stunden mehr angerechnet, Lehrer mit Vollzeitstelle keine Mehrarbeit
- SuS dürfen von Klassenfahrten ausgeschlossen werden, wenn wegen groben Fehlverhaltens eine Ordnungsmaßnahme verhängt wurde, die den Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen beinhaltet (§ 53 SchG), oder wenn S stark aggressives Verhalten an den Tag legt oder den Unterricht mit undiszipliniertem Verhalten fortwährend stört
- Eltern können schriftlich begründeten Antrag auf Befreiung der Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten einreichen, wenn sie auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalte der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben -> SuS die von Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht in anderen Klassen
- Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule abgeschlossen, nie im Namen des Lehrers
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder solchen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung der Eltern einzuholen, dass sie Teilnahme zustimmen und Kosten tragen (auch wenn S schon volljährig sind)
- Bei gemischten Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich; auch andere geeignete Personen z.B. Eltern können als weitere Begleitung beauftragt werden
- Beförderung von SuS mit privaten Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig
Wieso fahren viele Lehrer heutzutage nicht mehr gerne auf Klassenfahrt/Wandertag?
- Veränderungen in Gesellschaft: Kinder sind oft nicht mehr bereit, sich längere Zeit in
Natur aufzuhalten, zu wandern etc., wollen lieber Fernsehen, mit Freunden „abhängen“.
Dazu kommen Disziplinkonflikte, Drogenkonsum, Eventsucht
Welche (organisatorischen) Aufgaben haben Sie als Klassenlehrer?
- SuS hinsichtlich der Brandschutzverordnung und Schulordnung informieren/belehren
- Für gutes Klassenklima sorgen
- Bindeglied zwischen SuS- Eltern und Schule -> Elternsprechtage
- Elternabende/Klassenpflegschatzsitzungen (zur ersten Klassenpflegschaft lädt der
Klassenlehrer ein und es werden Vorsitzende gewählt – danach auch ohne Klassenlehrer
möglich)
- Wandertage, Klassenfahrten
- Fach „Kompetenz“ in der 5. Klasse (Arbeitsweisen, Mappen- und Heftführung,
Schulranzen packen, Organisation, Streitfälle)
- Statistiken führen (Klassen- und Telefonliste
- Klassenbuch, Entschuldigungen kontrollieren
- Beurlaubungen (kurzzeitige) genehmigen
- Klassen- und Zeugniskonferenzen leiten
- Bei Zeugniskonferenz Bemerkungen vorschlagen
- Kooperation mit dem anderen Klassenleiter (Klassenleiterteam am LAU)
Welche Aufgaben des classroom managements können sie an SuS delegieren?
z. B. Ruhewächter, Tafeldienst, Klassenbuchführer, usw
Sie nehmen einem Schüler im Unterricht das Handy ab, da er es benutzt hat. Was müssen sie beachten?
Dass es ausgeschaltet ist und ich mich an die in der Schulordnung / auf der Lehrerkonferenz
getroffenen Absprachen halte -> beim Hausmeister abgeben, S können es nach der sechsten Stunde dort abholen bzw. falls mehrfach, können Eltern es abholen
Welche Möglichkeiten haben sie als Lehrer, wenn ein Schüler wiederholt ihren Unterricht stört?
Möglichkeiten der Intervention
- Ermahnen (SuS sagen, was sie tun sollen! Nicht, was sie nicht tun sollen!)
- Aufrufen SuS in den Unterricht einbinden aber nicht bloßstellen!)
- Umsetzen (Achtung: neues Konfliktpotential!)
- Störende Objekte entfernen (Aufpassen auf Machtkämpfe und nach der Stunde
zurückgeben!)
- Sonderaufgaben (Keine Strafarbeiten sondern den SuS eine besondere Rolle/
Verantwortung geben!)
- Erwünschtes Verhalten belohnen
- Vertrag
Auszeit geben
- Time-out-Räume: Trainingsraum, Konzentrationsinsel, ...
- Ziel: ungestörten Unterricht zu gewähren, Stunde von uneffektiven Störungen zu entlasten
- betroffene S. hat die Gelegenheit, sich wieder zu sammeln, Verantwortung dafür zu
übernehmen
- im Raum muss der S. ein Arbeitsblatt ausfüllen: warum hat er gegen welche Regeln
verstoßen und was muss sich ändern
- im Raum bespricht er mit einem Betreuer sein Verhalten
Hilfe von Kollegen holen
Kaugummi, Kappe, bauchfrei... während Ihres Unterrichts - müssen Sie reagieren?
- Kaugummikauen und Kappe tragen ist auf Basis der Schulordnung, die alle SuS beim
Eintritt in die weiterführende Schule (meistens Klasse 5) unterschrieben haben, nicht
erlaubt, um Ablenkungen und Störungen zu vermeiden. Aus diesem Grund wird der/die
SoS aufgefordert, sich an die Regeln, die die Schule auf Basis des Schulgesetzes vorgibt,
zu halten
- „bauchfrei“ = kein Hinweis zu Verbot in der Schulordnung, generell: Freiheit in der
Kleidungswahl, solange nicht anstößig
Welche Herausforderungen stellen sich Ihnen durch den gymnasialen Ganztagsunterricht?
PRO Ganztag:
• Entlastung für die Erziehungsberechtigten - Vor allem in Hinblick auf Alleinerziehende.
• Hausaufgaben werden unter Aufsicht gemacht und es kann Hilfestellung gegeben werden.
• Verringerung der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen – Reduzierung der Verwahrlosungsgefahr, Konsumverführungen und Kontakte mit der Drogenszene.
• Das Schulklima verbessert sich.
• Soziale Kompetenz(en) können besonders gefördert werden.
• Es findet eine sinnvolle Freizeitgestaltung statt
• Das intensive Zusammenleben der SchülerInnen unterschiedlicher sozialer/kultureller Herkunft fördert gegenseitiges Verständnis.
• Es gibt vielfältigere Möglichkeiten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen SchülerInnen und Lehrern.
• Der Stundenplan (Abfolge der Fächer, Pausen, etc.) kann den Bedürfnissen der SchülerInnen besser angepasst werden
• Besondere Unterstützungsbedarf bei der Integration von SchülerInnen mit Migrationshintergrund kann nachgekommen werden
• Mehr Unterricht / "Lernstunden", desto größer ist der Lernfortschritt in einem bestimmten
Zeitraum.
• Größerer zeitlicher Freiraum - weniger zeitlicher Druck.
• Die SchülerInnen erhalten ein hochwertiges Schulessen in entsprechender Atmosphäre, was zu Hause immer weniger gesichert ist. - Kennenlernen guter Ernährungsgewohnheiten
• Bei Leistungsmängeln eines Kindes hängen die Ausgleichsmaßnahmen nicht von der
finanziellen Situation der Eltern ab.
• Verstärkte Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schüler/innen
CONTRA Ganztag:
• Der Staat mischt sich in die Erziehung ein und der erzieherische und bildende Einfluss der Eltern auf ihr Kind nimmt ab.
• Der Einfluss der selbstbestimmten Peer Group nimmt ab - Fähigkeit des Aufbaus eines
eigenen sozialen Netzwerkes geht verloren.
• Hausaufgaben bzw. Lernen muss trotzdem zusätzlich noch zu Hause erfolgen.
• Wenig Freizeit.
• Weniger Zeit für Familien, Musikschule oder Sportvereine etc. werden schlechter mit der Schule kombinierbar, bzw. es verschieben sich solche Aktivitäten noch weiter in den Abend hinein.
• Höherer Kostenaufwand in materiellen wie auch personeller Hinsicht
• Oft werden nicht qualifizierte Kräfte eingesetzt, so dass lediglich eine Betreuung stattfindet
• Jugendlichen können nicht mehr zur Aufbesserung ihres Taschengeldes Arbeiten gehen, wodurch diese Horizonterweiterung nicht mehr stattfinden kann.
• Förderung von Unselbständigkeit durch ganztägige Lehrerabhängigkeit.
• Die psychische und körperliche Leistungsfähigkeit der Kinder wird überreizt.
• Die zeitliche Ausdehnung der Anwesenheitspflicht von Lehrern schränkte die intensive und kreative Vorbereitung auf den Unterricht ein.
• Zum Teil entstehen für die Ganztagsbetreuung extra Kosten, so dass auch hier eine Bildungsschere entsteht.
• Ausbildung und Lernen werden institutionalisiert und entsprechen nicht mehr dem persönlichen Lebensrhythmus.
• Einigen Kindern kann der Gruppendruck im Rahmen der Ganztagsschulaktivitäten zu schaffen machen. Mobbing-Opfer sind dem Mobbing länger ausgesetzt.
• Ein neues Klassendenken entsteht - Die Klasse der Ganztagsschüler versus die Klasse der Halbtagsschüler.
• Als Nebeneffekt verabschieden sich immer mehr Eltern von der Erziehungstätigkeit bzw. der Erziehungsverantwortung.
• Die Kinder sind mehr als zu Hause Außenreizen ausgesetzt - dies kann vor allem für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) problematisch sein
• Vereins-Übungsleiter/-Trainer, die selbst noch zur Schule gehen, stehen weniger zur Verfügung
• Auch für LehrerInnen ergeben sich, durch den ganztägigen Schulaufenthalt ähnliche Auswirkungen (u.a. Einschnitte im Freizeitbereich) wie bei den SchülerInnen.
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