Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Paragraf §1
Anwendungsbereich
Paragraf §2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Pflichten der Betreiber
Paragraf §3
Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
Paragraf §4
Gefährdungsbeurteilung
Paragraf §5
Schutzmaßnahmen
Paragraf §6
Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
Paragraf §7
Prüfung von Überwachungsbedürftigen Anlagen
Paragraf §8
Betriebsverbot
Abschnitt 3
Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
Paragraf §9
Durchführung von Prüfungen
Paragraf §10
Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
Paragraf §11
Anlagenkataster
Paragraf §12
Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
Paragraf §13
Erfahrungsaustausch
Paragraf §14
Mitteilungspflicht gegenüber der Zulassungsbehörde
Abschnitt 4
Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1
Paragraf §15
Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassungen als zugelassene Überwachungsstelle
Paragraf §16
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
Paragraf §17
Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragte Personen
Abschnitt 5
Unterabschnitt 2
Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde
Paragraf §18
Einrichtung der Zulassungsbehörde
Paragraf §19
Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
Paragraf §20
Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstelle
Paragraf §21
Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
Paragraf §22
Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelasenen Überwachungsstellen
Paragraf §23
Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
Paragraf §24
Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
Paragraf §25
Übermittlungspflichten
Aufsichtsbehörden
Paragraf §26
Zuständigkeit für die Aufsicht
Paragraf §27
Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
Paragraf §28
Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungsplicht
Paragraf §29
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Paragraf §230
Information der Zulassungsbehörde
Abschnitt 6
Verortnungsermächtigung, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
Paragraf §31
Verortnungsermächtigungen
Paragraf §32
Bußgeldvorschriften
Paragraf §33
Strafvorschriften
Paragraf §34
Übergangsvorschriften
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