Merkmale Arbeitsvertrag nach §611 ff. BGB
(Form,Dauer,Probezeit,Zweck,Kündigung,Dauer)
formfrei, ab 4 Wochen Schriftform
bis 6 Monate Probezeit
Arbeitsleistung gegen Bezahlung
Kündigung nach Kündigungsfristen
meist unbefristet, Befristung möglich
Merkmale Ausbildungsvertragn nach BBIG
Möglichkeiten der Kündigung durch Arbeitgeber (6)
Erreichen der Altersgrenze
Tod des Arbeitnehmers
Vertragsablauf
beidseitiges Einvernehmen
ordentlich Kündigung
außerordentlich Kündigung
ordentlich Kündigung (Arbeitgeber)
Einhaltung der vertraglichen o. gesetzlichen Kündigungsfristen §622 BGB
außerordentliche Kündigung (Arbeitgeber)
fristlos
nur mit besonderem Grund
-> Arbeitsverhältnis nicht weiter zumutbar
§622 BGB
innerhalb von 2 Wochen nach Kündigung
Allgemeiner Kündigungsschutz (Arbeitnehmer)
kann immer grundlos Kündigen
Allgemeiner Kündigungsschutz (Arbeitgeber)
Personalbeding
Verhaltensbedingt
Betriebsbeding
Personalbedingte Kündigung
Arbeitnehmer ist nicht in der Lage Arbeitsleistungen vertragsgemäß zu erbringen
Verhaltensbedingte Kündigung
Verstoß gegen Hauptpflichten
unentschuldigtes Fehlen
Missachten von Anweisungen
Verletzung von Nebenpflichten
->nur nach Abmahnung
betriebsbedingte Kündigung
innerbetriebliche Gründe
-> Sozialauswahl
Wann kann von einer Abmahnung abgesehen werden?
Nur bei schwerem Vertrauenbuch
unkündbare Mitglieder eines Betriebes
Betriebsrat
Arbeitnehmende im Mutterschutz
Schwerbehinderung
Azubi nach Probezeit
sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Alter
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Unterhaltspflicht
Definition: Privatrecht
Regelt Beziehungen unter einzelnen Bürgern (BGB)
alle sind gleichberechtigt
vertragliche Beziehungen können ggf. abweichen (nachgiebiges Recht)
Definition: öffentliches Recht
allgemeines Ineteresse
Bürger trifft auf Staat
Vorgaben u. Regeln sind nicht frei verhandelbar
-> alle müssen Rechtszähig sein
Rechtsobjekte Def.
Gegenstände des Rechts auf welche sich rechtliche Herrschaftsmachten o. ein Nutzungsrecht der Rechtssubjekte erstecken kann
Welche Rechtsobjekte gibt es?
Sachen §90 BGB
-> beweglich o. unbeweglich
Tiere §90 BGB
Rechte
unbewegliche Sachen
Grundstücke
bewegliche Sachen
z.B Lebensmittel, Kosmetik
vertretbare, Bewegliche Sachen
austauschbare Gegenstände
nicht vertretbare, bewegliche Gegenstände
Speziessachen -> nicht austauschbare Gegenstände
Gegen wen richtet sich absolutes Recht?
gegen alle
Gegen wen richtet sich relatives Recht?
Gegen eine Person
Wie kommt ein Rechtsgeschäft zustande?
getätigt von Rechtssubjekten
2 übereinstimmende, eindeutige Willenserklärungen
(Antrag und Annahme)
konkudentes Verhalten (Rechtsgeschäft)
Adressat kann aus Verhalten ohne Zweifel den Willen erschließen
Ab wann ist man voll geschäftsfähig?
ab 18 Jahren
Wann ist man Geschäftsunfähig?
bis 7 Jahre (Verträge nichtig)
Wann ist man beschränktgeschäftsfähig?
7 bis 18 Jahre (Verträge schwebend unwirksam)
Was besagt der Taschengeldparagraph?
Rechtsgeschäfte die mit Taschengeld bezahlt werden könnten
Def. Besitzer
tatsächeliche Gewalt über Gegenstand §854 BGB
Def. Eigentümer
rechtliche Gewalt über Gegenstand § 903 BGB
Eigentumsvorbehalt
Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung
Mangel der Ernsthaftigkeit §118 BGB
Nichtige Rechtsgeschäfte
Nicht ernstgemeinte Willenserklärung
(Unwissenheitsgeschäft)
Scheingeschäft §117 BGB
böswillige, falsche Angaben zum Geschäft
Sittenwidriges Geschäft, Wucher §138 BGB
verstoß gegen Sitten
böswilige Ausbeutung des Vertragspartners
Nichtigkeit der Willenserklärung § 105 (2) BGB
Vertragspartner ist bewusstlos oder nicht bei vollständiger Geistestätigkeit
Rechtsgeschäft mit Minderjährigen §106 ff. BGB
Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Rechtsgeschäfte mit Kindern §104 f. BGB
Rechtsgeschäfte mit unter 7 Jährigen
Nichtigkeit wegen Formmangels §125 BGB
Rechtsgeschäft verstößt gegen Formvorschrift
Verstoß gegen Gesetz §134 BGB
Geschäft verstößt gegen Gesetz
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Arglistige Täuschung
Wiederrechtliche Drohung
Irrtum
Arglistige Täuschung §123 (1), 124 BGB
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung
Irrtumsarten
Eigenschaftsirrtum §119 2 BGB
Erklärungsirrtum § 119 (1) BGB
Übermittlungsirrtum §120 BGB
Inhaltsirrtum § 119 (1) BGB
Motivirrtum
Irrtum §121
Anfechtung unverzüglich nach Erkenntnis über Irrtum
Wiederrechtliche Drohung §124 BGB
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage
Welches Irrtum ist nicht Anfechtbar?
Wann wird ein Kaufvertrag erfüllt?
erflüllt wenn Verkäufer ware Ordnungsgemäß übergeben und Käufer gezahlt hat
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