condictio indebiti
§ 1431, Zahlung eienr Nichtschuld
A — B auf Rückzahlung von x Euro gem § 1431
Voraussetzungen:
etwas erlangt: Vorteil jeglicher Art
durch Leistung auf eine Schuld: Leistung ist bewusste Vermögensverschiebung an einen anderen zu bestimmten Zweck, Tun oder Unterlassen
Nichtbestehen der Schuld: ohne Rechtsgrund (keine vertraglichen, gesetzlichen odrr sittlichen Verpflichtungen)
Irrtum: im Zeitpunkt der Leistung vorliegend
über wirksame Begründung der Schuld
über Leistungsgegenstand
über Person des Gläubigers/Schuldners
—> Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum
Kein Ausschluss nach § 1432: bewusste Leistung einer Nichtschuld, Erfüllung einer Naturalobligation
Bereicherungsrecht allgemein
in Konkurrenz zu Schadenersatz
verschuldensunabhängig
2 Arten: Leistungskondiktionen & Verwendungsansprüche
Leistungskondiktionen = Rückabwicklung von Leistungen, denen es an einem Rechtsgrund mangelt
§ 877
§ 1431 condictio indebiti (Zahlung einer Nichtschuld)
§ 1435 condictio causa finita (Wegfall Rechtsgrund)
§ 1435 analog, condictio causa data causa non secuta/condictio ob rem (Nichteintritt eines aufgrund einer Zweckabrede erkennbar erwarteten Erfolges)
§ 1147 Abs 1 S 13
§ 4 KSchG, §§ 14 FAGG, §§ 24 VGG
Verwendungsansprüche = Rückabwicklungen von sonstigen, durch zuweisungswidrige Verwendung erlangten vorteile (nicht durch Leistung des Verkürzten), in 2personalen Verhältnis nur subsidiär
§ 1041
§ 1042
§ 1043
Sonderfälle: §§ 415 und 416, §§ 417-419
Last changeda month ago