Gutgläubiger Besitzer
§993 I
Unentgeltlicher Besitzer
§988
Verklagter Besitzer
§987
Bösgläubiger Besitzer
§990 I
Deliktischer Besitzer
§992
Anspruchsziele
Ansprüche des Eigentümers
Schadensersatz §989
Nutzungsersatz §987
Ansprüche und Gegenrechte des Besitzers
Verwendungsersatz § 994
Zurückbehaltungsrecht §1000
Wegnahmerecht §997
Befriedigungsrecht aus der Sache §1003
Anspruch auf Schadensersatz §989
1) Vindikationslage im Zeitpunkt des Schädigenden Ereignisses
2) Verschlechterung, Untergang der Sache oder Unmöglichkeit der Herausgabe
3) Zu einem Zeitpunkt der Bösgläubigkeit bzw. Rechtshängkeit
4) Verschulden hinsichtlich der Verschlechterung §276,278
5) Schaden
RF: Ersatz des Substanzschadens
Nutzungen
§100
unmittelbare und mittelbare Sach- und Rechtsfrüchte sowie Gebrauchsvorteile
Verwendungen
Willentliche Vermögensaufwendungen, die der sache selbst zugutekommen, indem sie ihrer Erhaltung, Widerherstellung oder Verbesserung dienen
Notwendige Verwendungen
§994
Zum Erhalt oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv notwendig
Nützliche Verwendungen
§996
Sonstige wertsteigernde Verwendung, die Wertsteigerung bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert
Luxusverwendungen
Keine Wertsteigerung für die Sache
Sonstige Rechte des Besitzers
Sperrwirkung des EBV
§993 I HS.2
Besitzer ist weder zur Herrausgabe noch zum Schadensersatz verpflichtet
Bei vorliegen eines EBV dürfen weger Deliktische- noch Bereicherungsrechtliche Ansprüche oder GoA geprüft werden
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