1. Welche Pflichten und Rechte hat der Besteller eines Gutachtens? (2 Punkte)
Pflichten:
Zahlung der Vergütung
Abnahme des Gutachtens
Mitwirkungspflicht
Achtung des Urheberrechts
Sonstige etwaige Informations-, Ankunft-, und Nebenpflichten
Rechte
Anspruch auf Gutachtenerstattung rechtzeitig und mängelfrei
Kündigungsrecht jederzeit
2. Definieren Sie den Begriff Schlussfolgerungen. (2 Punkte)
Logische, auf dem Fachwissen des Sachverständigen beruhende Schlüsse, die auch Laien überzeugen sollten. Sie sind aus unbestrittenen oder vom Gericht mitgeteilten Tatsachen oder aus eigenen erlaubten Feststellungen der Sachverständigen herzuleiten. Im Gutachten sind Schlussfolgerungen und Ergebnisse der Tatsachenermittlung deutlich zu trennen
3. Erklären Sie den Begriff „Haftung". (1 Punkt)
Haftung - Einstehen müssen für eigenes Verschulden, bzw. in Ausnahmefällen auch Einstehen müssen für fremdes Verschulden (Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen Hilfskräfte des Sachverständigen)
4. Sie begleiten als Sachverständige(r) eine Baumaßnahme. In einer Baubesprechung mit dem Auftraggeber und Bauherrn sowie Fachingenieuren unterbreiten Sie dem Auftraggeber ein mündliches Angebot zur Durchführung besonderer Bauteilprüfungen. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis, erteilt Ihnen aber in der Besprechung noch nicht den Auftrag. Wie lange sind Sie an Ihr mündliches Angebot gebunden? (1 Punkt)
Bis zum Ende der Besprechung bzw, des Besprechungstermins. (Grundlage § 149 BGB;, Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.)
5. Welche Pflichten hat ein(e) Sachverständige(r) und welche besonderen Pflichten obliegen einem(r) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? Nennen Sie insgesamt mindestens 4 Pflichten. (2 Punkte)
Erstellung eines Gutachtens
Unparteilichkeit
Stillschweigen über anvertraute Tatsachen
Aufgabenerfüllung (sorgfältig und gewissenhaft)
Notieren wenn ich Hilfmittel benutze
Besondere Pflichten:
Aufzeichnungspflicht
Fortbildungspflicht
Niederlassungspflicht
Strikte Beachtung der DIHK Sachverständigenordnung
6. Definieren Sie den Begriff Befundtatsachen. (1 Punkt)
Befundtatsachen sind Tatsachen, die auftragsgemäß Gegenstand der sachkundigen Tatsachenfeststellung sind. Derartige Tatsachen muss der Sachverständige selbst finden bzw. feststellen (z.B. Begehung, Prüfung, Auswertung von Plänen, Karten o ä. aus Gerichtsakten).
7. Sie wurden als Sachverständige(r) von einem Zivilgericht als Gerichtsgutachter bestellt. Welches Ziel hat ein Zivilprozess und welche grundsätzlichen Regeln sind von Ihnen und dem Gericht zu beachten? (2 Punkte)
Ziel:
gerichtliche Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte
Regeln:
Prozessverlauf von den Parteien beherrscht
Das Gericht glaubt unstrittige Tatsachen
Über strittige Tatsachen wird Beweis erhoben
Das Gericht ermittelt nicht von Amtswegen
Das Gutachten im Zivilprozess dient zum Beweis strittiger Tatsachen.
8. Welche Aufgaben 4 Stk. übernehmen Sie üblicherweise als Schiedsgutachter und welche grundsätzlichen Regelungen 3 Stk. haben Sie zu beachten? (3 Punkte)
Aufgaben:
Erstellung von Schiedsgutachten
Feststellung/Beurteilung von Tatsachen
Ziehen von Schlussfolgerungen
Beratung
Regelungen:
Schiedsgutachter klärt durch Schiedsgutachten im Auftrag von mind. Zweier sich streitender Parteien
Schiedsgutachter hat nicht zu sagen, zu welchen Lasten seine Feststellungen gehen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben
Sachverständiger ist frei in der Wahl welche Partei die Honorare in Anspruch nimmt, denn Parteien haften gesamtschuldnerisch
9. Definieren Sie den Begriff „Falschgutachten" und “Offenkundige Unrichtigkeit”. (2 Punkte).
Um ein „Falschgutachten" handelt es sich, wenn die Feststellungen oder Schlussfolgerungen des Sachverständigen offenbar unrichtig sind.
„Offenkundige Unrichtigkeit" liegt vor, wenn die Unrichtigkeit sich jedermann oder zumindest dem Sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt
10. Sie stellen als Sachverständiger ihre Leistungen einem privaten Auftraggeber in Rechnung. Welche Angaben (nennen Sie mindestens 6) haben Sie innerhalb Deutschlands in der Rechnung zu machen? (3 Punkte)
vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers
vollständigen Namen und Anschrift des Leistungsempfängers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (US-ID).
das Datum der Ausstellung der Rechnung
die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer
den anzuwendenden Steuersatz (MwST)
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, auch wenn dieser Zeitpunkt mit dem Rechnungserstellungsdatum identisch ist
in den Fällen der Zahlung vor Rechnungsausstellung (Vorauszahlung) den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts
das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, ggf jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtig,
im Fall des §14a USG - z. B. innergemeinschaftliche Lieferung - die US-ID des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des (auch privaten) Leistungsempfängers für Rechnungen über steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
11. Erklären Sie den Begriff „Beweis im Zivilprozess“ und in welcher Form kann ein Beweis erbracht werden (nennen Sie mindestens 4 Beweisformen)? (3 Punkte)
Durch Beweise werden relevante Tatsachen festgestellt (strittige Tatsachen)oder das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung durch Tatsachen überzeugt.
Freie Beweiswürdigung
Anscheinsbeweis
offenkundige Tatsachen
Wahrnehmungsbeweis
Zeugenbeweis
Urkundenbeweis
Sachverständigenbeweis
12. Definieren Sie den Begriff Angebot und welche Auswirkungen haben Abweichungen im Gutachtenauftrag vom Angebotstext auf die Gültigkeit des Angebotes. (2 Punkte)
Rechtsgeschäft zwischen 2 oder mehreren Personen durch das ein übereinstimmen der Willenserklärungen ein bestimmter rechtlicher Erfolg herbeigeführt werden soll.
Die Änderung von Angebotsinhalten gilt als Ablehnung des Angebotes. Es verliert seine Rechtskraft
13.In welchen Fällen sind an Ingenieurverträgen (z.B. bei Planungsaufträgen nach HOAI) besondere Voraussetzungen geknüpft? Nennen sie mindestens 2. (2 Pkte)
Der Werkvertrag (bauvertrag, Planervertrag etc) kann grundsätzlich formfrei, zB. mündlich oder auch konkludent geschlossen werden.
Ausnahmen z.B.
1. Rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag,
2. Beteiligung von Landkreisen und Gemeinden (kommunale Formvorschriften) sowie Kirchen
3. Bei Honorarvereinbarung in Planerverträgen nach HOAI mit Abweichung vom Mindestsatz.
14.In welchen Fällen ist die HOAI als Preisrecht für Planungsaufträge in Deutschland auch
von Ingenieurbüros anzusetzen, die ihre Hauptverwaltung im europäischen Ausland
haben? (2 Pkte)
Der Anwendungsbereich der HOAI als Preisrecht ist begrenzt auf Büros mit Sitz im Inland, welche die Leistungen vom Inland aus erbringen.
Hat ein AN aber sowohl Niederlassungen mit eigener Verwaltung im Inland als auch im Ausland ist auf den Sitz abzustellen, von dem aus die Leistung erbracht wird.
15.Welche Rechtsfolgen sind mit der Abnahme einer werksvertraglichen Leistung
verbunden? (2 Pkte)
Fälligkeit der Schlusszahlung (soweit nicht vorher schon Anspruch auf Teil- bzw. Abschlagszahlungen)
Übergang der sogenannten "Gefahrenübergang" (d.h. ab der Abnahme ist grundsätzlich der AG dafür verantwortlich, wenn das Werk z.B. beschädigt oder zerstört wird)
Beginn der Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ("Gewährleistungsfrist")
Umkehr der Beweislast für Mängel
Verlust nicht vorbehaltener Mängelansprüche bei bekannten Mängels, sofern nicht vorbehalten, ebenso hinsichtlicht möglicher Vertragsstrafen
16.In welchen Fällen sind Unterschreitungen des Mindestsatzes rechtskräftig? (2 Pkte)
Ausreichend für eine Mindestsatzunterschreitung sind:
Enge Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art sowie besondere Umstände wie z.B. die mehrfache Verwendung einer Planung.
16.Wie lange ist ein mündliches Angebot bindend?
Die Bindungsdauer eines mündlichen Angebots richtet sich nach den Vorschriften des § 147 BGB:
Unter Anwesenden (z. B. im persönlichen Gespräch oder Telefonat): Das Angebot ist nur so lange bindend, wie das Gespräch dauert. Danach erlischt es, wenn es nicht angenommen wird.
11. Bedeutung und Rechtsstellung von Normen im Sachverständigen Gutachten
haben nicht Charakter von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften, sondern von Empfehlungen technischer Art
werden erst durch Kenntnis und Anwendung durch die Marktteilnehmer zu allgemein anerkannten Regeln der Technik
bestehende Normen können bereits überholt sein, entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Einhaltung der DIN = Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
DIN-Normen als Teil eines Gesetzes (wird innerhalb des Gesetztes als verbindlich erklärt)
DIN-Normen als Vertragsbestandteil (Charakter einer AGB)
DIN-Normen als Auslegungs- und Entscheidungshilfe vor Gericht oder im Schiedsverfahren
10. Erklärung von unstreitigem Sachverhalt im Zivilprozess
unstreitig: von den Parteien übereinstimmend vorgetragene Tatsachen oder Tatsachen, die eine Partei nicht bestreitet
streitig: Tatsachen, die eine Partei nicht gelten lassen will
7. Vertragsverhältnis von Gerichtsgutachter, Rechtsgrundlage der Bearbeitung und
der Vergütung
Vertragsverhältnis: Öffentlich-rechtliches Verhältnis, Auftrag durch Beweisbeschluss (§ 404 ZPO, § 73 StPO).
Bearbeitung: Verpflichtung zur unparteiischen Gutachtenerstellung (§ 407a ZPO, § 77 StPO).
Vergütung: Nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
4. Unterschied zwischen einer Schiedsfrau(mann) und einem Schiedsgutachter
Schiedsgutachter wird von Schiedsgericht ernannt
Schiedsgutachter klärt durch Schiedsgutachten im Auftrag von sich mind. Zweier streitenden Personen
Schiedsmann ist zuständig als außergerichtlicher Vermittler in einfachen Nachbarschaftsstreitigkeiten
Die Tätigkeiten des Schiedsmann ersetzt keine gerichtliches Verfahren
3. In welchen Fällen ist das SV-Gutachten unverwertbar
Es gibt keine Grundlage für die Beantwortung der Beweisfrage
Schlussfolgerungen sind unverständlich
Wesentliche Teile des Gutachtens sind nicht vom Sachverständigen, sondern von seiner Hilfskraft oder Dritten erstellt worden
Wenn Sachverständige grob fahrlässig einen Ablehnungsbescheid wegen Besorgnis der Befangenheit setzt
Falschgutachten
Falschberatung
Befangenheit oder Interessenkonflikt des Sachverständigen vorliegt.
Fehlende Sachkunde des Sachverständigen gegeben ist.
Verfahrensfehler vorliegen (z. B. keine Anhörung der Parteien).
Wesentliche Formvorschriften missachtet wurden.
Inhaltliche Mängel das Gutachten unbrauchbar machen (z. B. keine nachvollziehbare Begründung).
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Datenschutz, Vertraulichkeit).
5. Ist nach Vorlage des Schiedsgutachten ein Rechtsmittel durch streitende Parteien
gegen Schiedsgutachten möglich?
Gegen ein Schiedsgutachten ist in der Regel kein direktes Rechtsmittel möglich, da es bindend ist.
Ausnahmen bestehen bei offensichtlichen Fehlern, Verstößen gegen die guten Sitten oder wenn das Gutachten von der vertraglichen Vereinbarung abweicht (§ 319 BGB).
4.Definieren Sie den Begriff Fahrlässigkeit und bennen Sie die Unterschiede zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit
Liegt vor, wenn die Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen wird
Einfache Fahrlässigkeit liegt vor wenn es sich um Fehler handelt, die jedem mal passieren
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ganz einfache, nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden
10.Was beachten Sie, wenn Sie als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft aus mehreren
Sachverständigen ein Sachverständigengutachten über komplexe bautechnische
Fragestellungen erarbeiten müssen?
Die jeweiligen Arbeitsgebiete sind verbal abzugrenzen
Die Ausarbeitungen im Text sind deutlich zu trennen
Es ist ein Sprecher der Gutachtergruppe zu benennen, der in der Lage ist dem AG die wesentlichen Inhalte aller Teilgebiete darzustellen
Bei der Vorstellung des Gutachtens werden alle Teilnehmer geladen um evtl. Detailfragen zu beantworten
15.Welche Voraussetzungen sind an Form und Inhalt einer öffentlichen Urkunde zustellen?
erstellt von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse bzw. ihres Fachbereiches
erstellt von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (Bürgermeister, Dezernent, Amtsleiter, Sachbearbeiter) innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises
in der vorgeschriebenen Form (Ort, Datum, Unterschrift mit Angabe der Amtsbezeichnung und Dienststellung)
öffentliche Urkunden begründen, wenn sie von einer Behörde oder einer Urkundsperson erstellt wurden, vollen Beweis über den durch die Behörde oder die Urkundsperson beurkundeten Vorgang
17.Definieren Sie Sachverständigen
Der Sachverständiger ist eine natürliche Person, die aufgrund umfassender Spezialkenntnisse anderweitig fehlendes Fachwissen ersetzt
18.Was gibt es für Arten von Sachverständigen?
Freie Sachverständige
Amtlich anerkannte Sachverständige
Zertifizierte Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
19.Welche Aufgaben hat ein Sachverständige?
Weitergabe von Erfahrungssätzen
Feststellung von Tatsachen
Beurteilung von Tatsachen und Ziehen von Schlussfolgerungen
Kontroll- und Prüftätigkeiten
24.Was muss im Gutachten deutlich getrennt werden?
Schlussfolgerungen und Ergebnisse der Tatsachenermittlung
23.Was bedeuten Normen?
Bestehende Normen könnten bereits überholt sein und entsprechen nicht mehr den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
Einhaltung der DIN ist nicht gleich die Einhaltng der anerkannten Regeln der Technik
Das Urheberrecht der Norm ist zu beachten
Verjährung von..
Verjährung:
Unmittelbare Schäden: 6 Monate
Mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden): 30 Jahre
Aus unerlaubtem Handeln: 3 Jahre nach Erkennen des Schadens, 10–30 Jahre ab Begehen der Handlung
10 Jahre: Grundstücke
30 Jahre: Urteile, Schadensersatzansprüche wegen Verletzung an Leben, Körper etc.
Hemmung der Verjährung was muss beachtet werden?
Hemmung
Zeitraum der Hemmung wird nicht in Verjährungsfrist eingerechnet
Verjährung läuft nach Hemmung weiter
Hemmung endet sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung
Neubeginn
Wenn Anerkenntnis des Schuldnersvorliegt oder gerichtliche oder behördliche Vollstreckunghandlungen vorgenommen oder beantragt wird
Verjährung stoppen/hemmen:
Mahnbescheid (nur für Zahlungsansprüche) oder Klageerhebung §204 BGB
Verhandlungen §203 BGB
Berechnung Restverjährung:
-> Wenn Restverjährung < 3 Monate = 3 Monate + Restverjährung
-> Wenn Restfrist > 3 Monate = Restverjährung
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