Staatsorga wo im Gesetz?
Art. 20 - 146 GG
Wo Grundrechte im Gesetz?
Art. 1 - 19 GG
Gesetzes Pyramide
Gemeindliche Satzungen
Landesgesetze/Landesverfassungen
Bundesgesetze/Bundesrechtsverordnungen
Grundgesetz
—> Die Grundrechte aus Landesverfassungen dürfen demnach nicht gegen Bundesgesetze und/oder das Grundgesetz verstoßen.
Welches ist das oberste Grundrecht?
Art. 1 I GG
—> Der Staat existiert um des Meschen Willen, der Mensch existiert nicht um des Staates Willen!
—> Bestimmt im Grunde die gesamte Rechtsordnung, da es das oberste Konstitutionsprinzip darstellt! Alle Rechtsnormen müssen mit diesem Grundsatz vereinbar sein!
—> Nach Art. 79 III GG, ist der Art. 1 I GG unabänderbar
(Ewigkeitsgarantie)!
Was gibt es für Grundrechtsarten?
Freiheitsrechte
Gleichheitsrechte
Teilhaberechte
> Schutz des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt!
> Abwehrrechte gegen den Staat!
Beispiele:
Art. 2 1 GG Allg. Handlungsfreiheit Art. 2 || GG Recht auf Leben Art. 4 GG Religionsfreiheit Art. 5 GG Meinungsfreiheit
Art. 8 GG Versammlungsfreiheit
Art. 10 GG Briefgeheimnis
Art. 12 GG - Berufsfreiheit
Art. 14 GG - Schutz des Eigentums
> Der Staat darf Einzelne (Gruppen) nicht willkürlich ungleich behandeln.
Allgemeine Gleichheitsrechte
Art. 3 I GG
Spezielle Gleichheitsrechte
Art. 3 Il GG
Art. 3 III GG
Art. 33 II GG
Art. 38 I GG
Welche Funktionen haben Grundrechte?
1) Subjektive Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat
2) Staatliche Schutzpflicht
3) Leistungsansprüche (Teilhaberechte)
4) Institutionsgarantien
-> Alle Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) sind an die Grundrechte gebunden, Art. 1 III GG! Eingriffe des Staates können mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde beseitigt werden oder falls etwaige Eingriffe bevorstehen, können sie damit unterlassen werden.
Wenn der Staat bemerkt, dass ein bestimmtes Grundrecht eines Bürgers gefärdet wird, dann muss der Staat eingreifen.
Beispiel: Ingo (1) wird in Afghanistan von Unbekannten entführt. Die Unbekannten fordern nun 100.000€ vom deutschen Staat, sonst müsse I sterben. Die Bundesregierung versucht alles erdenklich mögliche um den I zu befreien. Dabei geht sie nicht auf die Lösegeldforderung der Entführer ein.Angehörige des | sind entsetzt darüber, dass die Bundesregierung das Lösegeld noch nicht gezahlt hat und stellen einen etwaigen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Zu Recht ?
Untermaßverbot = Die Schutzvorkehrungen welche getroffen wurden dürfen nicht völlig unzureichend sein.
SCHEMA:
1) Schutzfähiges Rechtsgut ?
-> Leben des I, Art. 2 || S.1 GG!
2) Gefährdungslage ?
-> Ja, die Terroristen haben I entführt.
3) Hat der Staat seine Schutzpflcht eingehalten ?
-> Es muss hier das sogenannte Untermaßverbot eingehalten worden sein!
Die Bundesregierung hat laut SV alles erdenklich mögliche getan um den I zu befreien. Nach dem Untermaßverbot muss sie das Lösegeld nicht zahlen! (Andere Meinung vertretbar!)
Grds. gibt es keine Grundrechte welche Leistungsansprüche festlegen. Allerdings kann man aus manchen Grundrechte, etwaige
Ansprüche ableiten.
Art. 1 III GG = Recht auf Existenzminimum
Art. 12 | GG = Anspruch auf Zulassung zum Hochschulstudium
4) Institusgarantien
Es sollen teilweise auch bestimmte Institute aus dem Privatrecht durch die Grundrechte gewährleistet werden, wie z.B. die Ehe aus Art. 6 | GG.
Wer kann alles Träger eines Grundrechts sein?
Natürliche Personen
Juristische Personen
Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt!
Menschenrechte
Z.B. Art. 1,2,3,4,5... GG
Deutschen-Rechte
Z.B. Art. 8,12... GG
Personenvereinigung mit gesetzlich anerkannter
Selbstständigkeit!
Privatrecht z.B. GmbH, AG
-> Grundrechtsfähig
Art. 19 III GG
Öffentliches Recht z.B. Gemeinde
-> Nicht Grundrechtsfähig!
Ausnahme: Berufung auf Prozessgrundrechte, Art. 19
IV, 101,103 | GG und bei geschütztem Lebensbereich!
Universität -> Art.5 III GG
Rundfunk -> Art.5 | GG
Kirche --> Art.4 GG
Die Prüfung von Freiheitsrechten
I. Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich
Sachlicher Schutzbereich
II. Eingriff in den Schutzbereich
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Obersatz Begründetheit
Bürger B ist in seinem Grundrecht auf.. verletzt, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich dieser Norm vorliegt und der Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden kann
Schutzbereich
Welches Grundrecht könnte berührt sein und fällt die Tätigkeit/Handlung des Grundrechtsträgers unter dieses Grundrecht ?
Ist der Betroffene,Träger des betroffenen Grundrechts ?
Beispiel: Italiener I möchte in Deutschland eine Rinderzuchtfarm eröffnen. Die zuständige Behörde untersagt ihm dieses
Vorhaben.
-> Ist I Deutscher ? Stellt die Rinderzucht einen Beruf i.S.d. Art. 12 | GG dar ?
Eingriff in den Schutzbereich
Liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts vor ?
Ein Eingriff liegt grds. dann vor, wenn dem Grundrechtsträger ein Verhalten untersagt wird, welches in den Schutzbereich eines
Grundrechts fällt.
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Ist der Eingriff des Staates gerechtfertigt?
Wurden die jeweiligen Schranken des Grundrechts beachtet ? (Verhältnismäßigkeitsprüfung)
Durfte der Gesetzber / die Verwaltung hier eingreifen ?
Hier ist zu überprüfen wem das jeweilige Grundrecht überhaupt zusteht.
Wir unterscheiden zwischen Menschenrechten und Deutschen-Rechten (z.B. Art. 8 oder Art. 12 GG).
Die Menschenrechte stehen jedem Menschen zu, die Deutschen-Rechte grds. nur Deutschen (es gibt Theorien welche EU-Bürgern die Möglichkeit verschaffen, selbst Deutschen-Rechte geltend machen zu dürfen).
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