Welche Arten von Denkmalen sind Ihnen im Zusammen-hang mit der Bewertung von Immobilien bekannt?
– Baudenkmäler
– Denkmalbereiche
– Ensembleschutz
– (bewegliche Denkmäler)
– Bodendenkmäler (beweglich, unbeweglich)
Wodurch erfolgt eine Unterschutzstellung im Sinne des Denkmalschutzes bzw. eine Maßnahme mit vergleichbarer Wirkung?
– Eintrag in die Denkmalliste
– vorläufige Unterschutzstellung
– Satzung für Denkmalbereiche nach Landesrecht
– Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB
Auf welche Parameter des Sach- und Ertragswertverfahrens ist im Zusammenhang mit der Denkmaleigenschaft beson-deres Augenmerk zu richten?
Sachwertverfahren
– Bodenwert (eventuell selbstständig verwertbare Teilflächen)
– Normalherstellungskosten
– Baunebenkosten
– Restnutzungsdauer
– Alterswertminderung
– wirtschaftliche Wertminderung
– besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
– Steuervergünstigungen „für jedermann“
– öffentliche Mittel
– Umbaumaßnahmen, Investorenansatz
Ertragswertverfahren
– Nachhaltigkeit der Ertragsansätze (mögliche Einschränkungen der Rentierlichkeit)
– Liegenschaftszins
– eventuell Aufwand für Nutzungsänderung (Umbaumaßnahmen)
Sonstiges
– Marktanpassung, eventuell Imagefaktor (pauschal)
Wonach bemisst sich die Alterswertminderung eines sanier-ten, denkmalgeschützten Gebäudes?
In Abhängigkeit von der Art und Ausführung des sanierten Gebäudes ist die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer aus den SW-RL zu entnehmen sowie eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer zu schätzen, die sich an üblichen Maßstäben orientieren. Aus diesen Daten ergibt sich ein theore-tisches Alter bzw. ein fiktives Baujahr. Anhand des theoretischen Alters und der Gesamtnutzungsdauer ist die Alterswertminderung, z. B. aus Tabellen, in üblicher Vorgehensweise zu bestimmen.
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