In welchem staatlichen Bereich ist die Wohnungsbauförderung angesiedelt?
seit 2006 ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundesländer.
sofern ein Land kein eigenes Wohnraumförderungs- bzw. Wohnungsbindungsgesetz erlassen hat, gelten die Regelungen des Bundes jedoch weiter
Was sind die Ziele des geförderten Wohnungsbaus?
Unterstützung der Bildung von Wohneigentum sowie die Bereitstellung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
Zielgruppen sind Familien und sonstige Haushalte mit Kindern, behinderte Menschen, Senioren, Haushalte mit geringen Einkommen und Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
Was ist bei der Marktwertermittlung einer Immobilie mit geförderten Wohnungen zu berücksichtigen?
unbebautes Grundstück
Einfluss bei Bodenwertermittlung berücksichtigen
bebautes Grundstück, bei dem Fördermittel vollständig zurückgezahlt sind
Mietmindererträge über die Nachwirkung der Belegungsbindung sowie den Anpassungszeitraum an die nachhaltige Marktmiete als boG
bebautes Grundstück, bei dem Fördermittel nicht zurückgezahlt sind
Fördergelder neben den Mietmindererträgen ebenfalls in den boG zu berücksichtigen
Welche Möglichkeiten bestehen bei der Marktwertermittlung, wenn sich ein negativer Gebäudeertrag ergibt, aber keine Liquidation des Gebäudes möglich bzw. wirtschaftlich ist?
Varieerung des Bodenwert, der angesetzte Miete und des Liegenschaftszinssatz zu variieren (Modellkonformität beachten)
Nutzung alternativer Bewertungsverfahren (vereinfachtes Ertragswertverfahren oder andere Verfahren, die gänzlich auf den Bodenwert verzichten)
sofern geeignete Sachwertfaktoren vorliegen, auch Ermittlung des Marktwertes im Sachwertverfahren möglich
Welcher Personenkreis kann eine genossenschaftliche Wohnung anmieten?
um Anrecht auf eine Mietwohnung zu bekommen, müssen Genossenschaftsanteile gekauft werden
wird eine Wohnung bezogen, sind je nach Wohnungsgröße gegebenenfalls weitere Anteile zu kaufen (entspricht Kaution)
Welche Einschränkungen bestehen bei Gebäuden im genossenschaftlichen Eigentum?
Wohngebäude, die zu einer eingetragenen Genossenschaft gehören, können nicht nach WEG geteilt werden
Welche Einschränkungen bestehen bezüglich der Umnutzung von bestehenden Gebäuden als Flüchtlingsunterkünfte?
Umnutzung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes zu einer Asylunterkunft ist auf drei Jahre befristet.
im Anschluss kann die ursprünglich genehmigte Nutzung wieder aufgenommen werden
Was ist bei der Bewertung von Flüchtlingsunterkünften zu beachten?
sofern Nutzungsdauer zeitlich beschränkt, dann Restnutzungsdauer = Zeitraum der Befristung (ggf. Rückbaukosten einpreisen)
Besteht keine Beschränkung des Nutzungszeitraumes ist zu prüfen, ob die Miete nachhaltig ist und ob eine Nachnutzungsmöglichkeit nach Ende des Mietvertrags besteht. (ggf. Mietminder- bzw. Mietmehrerträge sowie Umbaukosten als boG)
Liegenschaftszinssatz ist auf der Basis der veröffentlichten Daten für den jeweiligen Einzelfall abzuleiten. Beim Bodenwert sind das zugrunde liegende Planungsrecht sowie unter Umständen die Nachnutzungsmöglichkeit einzubeziehen.
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