Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande?
Durch eine eindeutige Willenserklärung
Können formlos abgeschlossen werden (der Erklärende kann frei wählen, ob er seine Erklärung mündlich oder schriftlich abgeben will)
in einigen Fällen ist die Form gesetzlich vorgeschrieben
Nenne die Art und Weise der Willenserklärungen
mündlich
schriftlich
sonstiges schlüssiges Verhalten
Zeigen
winken
Kopfnicken
Zwei- oder Mehrseitige Rechtsgschäfte
Rechtsgeschäfte kommen zustande, wenn zwei oder mehr Parteien wirksame Willenserklärungen abgeben.
wie z.B. der Kaufvertrag
Einseitige Rechtsgeschäfte
Abgabe einer Willenserklärung
Bspw. Testament oder Kündigung
können empfangsbedürftig oder nicht empfangsbedürftig sein
Formvorschriften
schritflich: schriftliche dokumente die eigenhändig unterschrieben werden
Ratenkäufe, Kündigung, Mietverträge, Ausbildungsvertrag
notariell beglaubigt: “er beglaubigt die Kopie” Vermerk/Bescheinigung beglaubigt das Notar in Gegenwart unterschrieben hat - Übereinstimmung Original mit Kopie
Schulzeugnisse
notariell beurkundet: vom Notar verfasst und in gegenwart vom Notar von Beteiligten genehmnigt und unterschrieben worden: Adoption, Ehe, Kaufvertrag: Häuser, Eigentumswohnung, unbeb. Grundstücke
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