Was sind Grundrechte?
Grundrechte sind fundamentale Rechtspositionen des Menschen, die
mit einer gewissen Unverbrüchlichkeit ausgestattet sind und
in einem rechtlichen Verfahren durchsetzbar sind
Beispiele von Grundrechten:
Recht auf Leben
Recht auf faires Verfahren
Eigentumsgrundrecht
Gleichheitssatz
Erwerbsfreiheit
Wo stehen in Österreich geltende Grundrechte?
Rechtsquellen:
Verfassungsrecht: Staatsgrundgesetz (StGG), Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG)
Völkerrecht: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Unionsrecht: Grundrechtecharta der EU (GRC)
Welchen Rang nehmen Grundrechtsdokumente im Stufenbau der Rechtsordnung ein?
Hoher Rang:
Grundrechtsdokumente haben Verfassungsrang und stehen fast an der Spitze des Stufenbaus der Rechtsordnung (nach Grundprinzipien).
Sie bilden die rechtliche Grundlage, an der sich einfache Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsakte orientieren müssen.
Stufenbau der Rechtsordnung:
Grundprinzipien der Verfassung: Höchste Stufe, prägen den gesamten Rechtsrahmen (z. B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit).
Grundrechte: Verfassungsrechtliche Garantien, die mit den Grundprinzipien harmonieren müssen.
Einfaches Gesetz: Muss mit den Grundrechten vereinbar sein.
Verordnungen, Bescheide, Urteile: Rangniedrigere Akte, die auf Gesetzen und Verfassungsrecht basieren.
Auf welcher Ebene wurden die Dokumente erlassen?
Nationalstaatliche Ebene (Verfassungsrecht): StGG und B-VG
Internationale Ebene (Völkerrecht): EMRK
Supranationale Ebene (EU-Recht): Grundrechtecharta (GRC)
Zusammenfassung Grundrechte:
Österreichische Grundrechte sind im Verfassungsrecht (StGG, B-VG), Völkerrecht (EMRK) und Unionsrecht (GRC) geregelt. Sie haben Verfassungsrang, der höchsten Ebene der Rechtsordnung, und müssen auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene beachtet werden.
Welche Grundprinzipien gibt es?
Österreichische Grundprinzipien umfassen:
Demokratie: Mitbestimmung des Volkes
Republik: Staat, an dessen Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt steht
Rechtsstaatlichkeit: Rechtsbindung des Staates, Schutz der Grundrechte
Bundesstaatlichkeit: Aufteilung der Kompetenzen in Bund und Länder
Gewaltenteilung: Trennung der Exekutive, Legislative und Judikative
Welchem Prozedere bedarf es, um ein Grundprinzip abzuändern?
Änderungen der Grundprinzipien bedürfen einer Gesamtänderung der Verfassung, die nur durch eine Volksabstimmung und eine qualifizierte Mehrheit im Nationalrat möglich ist.
Könnte man eine „Klimaklage" vor dem VFGH statt auf die EMRK auch auf das BVG-Umweltschutz (Nachhaltigkeit) stützen?
Eine Klimaklage sollte sich primär auf die EMRK stützen, da diese unmittelbar einklagbare Rechte schützt.
Das BVG Umweltschutz kann als unterstützende Argumentation herangezogen werden, um die staatliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Umwelt zu betonen.
Da das BVG Umweltschutz eine Staatszielbestimmung und kein einklagbares Recht ist, eignet es sich nicht als alleinige Grundlage für eine Klimaklage. Es verpflichtet den Staat objektiv-rechtlich zu nachhaltigem Handeln, begründet aber keine individuellen Ansprüche für Bürger.
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