Wie kommt der Sicherheitsabstand von 1,5 m zu den Oberleitungen (15.00V AC) der DB zustande?
1.000V = 1cm Abstand
15.000V = 15cm Abstand x 10facer Sicherheit = 1,5m
Wie ist das Vorgehen bei Bahnunfällen?
Min. 3m Abstand zur Gleismitte (3,30 m bei 280 Km/h)
2m Abstand vor stehenden Zügen
Min. 1,5m zur Oberleitung / 10m im Radius Abstand zu abgerissenen Oberleitungen
Einstellung des Fahrbetriebs durch Fax der ILS oder durch DB-Notfallmanager
Abschaltung der Oberleitung nur wenn dringend erforderlich (Bestätigung durch Fax oder DB-NM)
Erdung vor und hinter der Einsatzstelle durch DB-NM oder bei Notstand durch geschultes Personal
Einbremsen und sichern des Zuges, Rettung durchführen
Gleis erst betreten, wenn sicher gesperrt.
Fachberater hinzuziehen (z.B. DB-NM)
Wer ist verantwortlich für die Brandbekämpfung/THL an Gleisanlagen?
DB hat Mitwirkungspflicht, gibt hierfür Mittel, Ausbildung, Gerät zur Verfügung
Die kommunale Fw ist zuständig für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
Wer ist der primäre Ansprechpartner bei Unfällen im Schienenbereich?
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), da Gleisanlagen unterhält, Sicherungsmaßnahmen sicherstellt und Gleise an Eisenbahnverkehrsunternehmen vermietet. Kontakte können vorab festgelegt werden (Eisenbahnaufsichtsbehörde = immer bei Einsätzen im Gleisbereich informieren)
Welche Gefahren sind am Bahnbetrieb zu erwarten?
Spurgebundenheit
hohe Geschwindigkeiten (Druck- und Sogwirkung / lange Bremswege)
Geräuschpegel
Hochspannung in allen Teilen der Oberleitungen außer dem Mast, 8.000V Restspannung nach Abschalten möglich
Wie soll man sich im Gleisbereich verhalten?
Möglichst Gleise nicht betreten, auch wenn gesperrt, oder darauf rennen
Stets konzentriert und aufmerksam sein
Rutschgefahr / Stolpergefahr auf Schienenköpfen und Schwellen
Nicht auf / in Weichen treten, da sie auch nach Sperrung noch aktiv sind
Sicherheitsabstände einhalten / Gefahrenhinweise beachten / Warnkleidung tragen
Vor Arbeiten in der Nähe oder an Oberleitung abschalten und erden (Bestätigung)
Wer genehmigt die Wiederaufnahme des Fahrbetriebes?
Der DB-NM, aber nur nach Absprache mit zuständigen EL und dessen Erlaubnis, ebenso bei teilweiser Inbetriebnahme von einzelnen Gleisen,
Ab wann ist eine Erdung der Einsatzstelle nötig?
Wenn Oberleitung beschädigt, Zustand unbekannt (durch Brand), bei Arbeiten in Leitungsnähe
Vor und nach der Einsatzstelle durch den DB-Notfallmanager
Welche Sicherheitstechnischen Einrichtungen sind bei einem Verkehrstunnel zu erwarten?
BMA, mit linearen Meldern
Wasserversorgung (Hydranten, Löscheinrichtungen, Schlauchdurchführungen)
Entwässerung – Rückhaltebecken
Lüftung für Normalbetrieb und Brandfall
Notbeleuchtung von Rettungswegen und gesicherte Stromversorgung
Bauliche Rettungswege (Fluchtstollen/-schacht, Querstollen, …)
Gesicherte Kommunikation (Videoüberwachung, Durchsagen, Rundfunk, Objektfunk, …)
(Tunnelleitzentrale, Kontakt mit Betreibern (Tunnelüberwachung Eschwege in Hessen)
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