1. Welche Pflichten und Rechte hat der Besteller eines Gutachtens? (2 Punkte)
Pflichten
Vergütung
Abnahme
Mitwirkungspflicht
Achtung des Urheberrechts
Sonstige Plichten:
Informations-
Ankunfts-
Nebenpflichten
Rechte
Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens
mängelfrei und rechtzeitig
Kündigungsrecht
2. Definieren Sie den Begriff Schlussfolgerungen. (2 Punkte)
Schlussfolgerungen sind
Auf dem Fachwissen des Sachverständigen basierende logische Schlüsse, die auch Laien überzeugen sollen.
logische Schlüsse sind herzuleiten aus: Tatsachen (die vom Gericht mitgeteilt werden) oder Feststellungen (des Sachverständigen)
3. Erklären Sie den Begriff „Haftung". (1 Punkt)
Hafung = Das Einstehen für eigenes Verschuldens
(in Ausnahmefällen auch für fremdes Verschulden)
(Eltern haften für Ihre Kinder)
4. Sie begleiten als Sachverständige(r) eine Baumaßnahme. In einer Baubesprechung mit dem Auftraggeber und Bauherrn sowie Fachingenieuren unterbreiten Sie dem Auftraggeber ein mündliches Angebot zur Durchführung besonderer Bauteilprüfungen. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis, erteilt Ihnen aber in der Besprechung noch nicht den Auftrag. Wie lange sind Sie an Ihr mündliches Angebot gebunden? (1 Punkt)
Bis zum Ende der Besprechung
5. Welche Pflichten hat ein(e) Sachverständige(r) und welche besonderen Pflichten obliegen einem(r) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? Nennen Sie insgesamt mindestens 4 Pflichten. (2 Punkte)
Persönliche erstellung eines Gutachtens
Unparteilichkeit
Stillschweigen über anvertraute Tatsachen
(Aufgabenerfüllung)
Besondere Pflichten
Aufzeichnungspflicht
Fortbildungspflicht
Niederlassungspflicht (muss da wohnen wo er arbeitet)
(Strikte Beachtung der DIHK Sachverständigenordnung)
6. Definieren Sie den Begriff Befundtatsachen. (1 Punkt)
Befundtatsachen sind objektive Tatsachen, die ein Sachverständiger im Rahmen seines Gutachtens selbst feststellen muss.
7. Sie wurden als Sachverständige(r) von einem Zivilgericht als Gerichtsgutachter bestellt. Welches Ziel hat ein Zivilprozess und welche grundsätzlichen Regeln sind von Ihnen und dem Gericht zu beachten? (2 Punkte)
Ziel des Zivilprozesses:
gerichtliche Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte
Regeln (an die sich SV und Gericht halten müssen)
Das Gericht glaubt unstrittige Tatsachen
Über strittige Tatsachen wird Beweis erhoben
Das Gericht ermittelt nicht von Amtswegen
Prozessverlauf wird von den Parteinen beherrscht
8. Welche Aufgaben 4 Stk. übernehmen Sie üblicherweise als Schiedsgutachter und welche grundsätzlichen Regelungen 3 Stk. haben Sie zu beachten? (3 Punkte)
Aufgaben:
Erstellung von Schiedsgutachten
Feststellung/Beurteilung von Tatsachen
Ziehen von Schlussfolgerungen
Beratung
Regelungen:
Schiedsgutachter klärt durch Schiedsgutachten im Auftrag von mind. Zweier sich streitender Parteien
Schiedsgutachter hat nicht zu sagen, zu welchen Lasten seine Feststellungen gehen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben
Sachverständiger ist frei in der Wahl welche Partei die Honorare in Anspruch nimmt, denn Parteien haften gesamtschuldnerisch
9. Definieren Sie den Begriff „Falschgutachten". (2 Punkte)
Um ein „Falschgutachten" handelt es sich, wenn die Feststellungen oder Schlussfolgerungen des Sachverständigen offenkundig unrichtig sind.
„Offenkundige Unrichtigkeit" liegt vor, wenn die Unrichtigkeit sich jedermann oder zumindest dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt;
10. Sie stellen als Sachverständiger ihre Leistungen einem privaten Auftraggeber in Rechnung. Welche Angaben (nennen Sie mindestens 6) haben Sie innerhalb Deutschlands in der Rechnung zu machen? (3 Punkte)
(vollständiger) Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers
(vollständiger) Namen und Anschrift des Leistungsempfängers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (US-ID).
das Datum der Ausstellung der Rechnung
die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer
den anzuwendenden Steuersatz (MwST)
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, auch wenn dieser Zeitpunkt mit dem Rechnungserstellungsdatum identisch ist
in den Fällen der Zahlung vor Rechnungsausstellung (Vorauszahlung) den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts
das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, ggf jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtig,
im Fall des §14a USG - z. B. innergemeinschaftliche Lieferung - die US-ID des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des (auch privaten) Leistungsempfängers für Rechnungen über steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
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