Psychotherapeutenkammer
Staat überträgt Aufgaben auf Berufsstand
Übernehmen Aufgaben, die bei anderen Berufen Staat übernimmt
Besitzen genug Sachkenntnis, um Sachverhalte beurteilen zu können
Mitgliedschaft ist zwingend durch Approbation
Auf Länder ebene organisiert
Kammerversammlung trifft Entscheidungen über Grundsatzfragen
Vorstand: Laufende Geschäfte durch Präsident:in, beratende Ausschüsse zu Spezialthemen können eingerichtet werden
Aufgaben der Kammer
Sorge um Erhalt des Berufsstandes und Qualität des Ansehens
Förderung von Fortbildung, Regelung der Weiterbildung
Information der Kammermitglieder
Qualitätssicherung
Erstellen Berufsordnung
Überwachen Erfüllung der Berufspflichten
Sorgen für gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander
Schlichten Streit untereinander
Zuständig für Patientenbeschwerden
Mitwirken an öffentlichen Gesundheitsaufgaben
Schaffung von Vorsorgeeinrichtungen (Versorgungswerk)
Rentenversicherung bei Freiberuflichkeit
Pflichtmitgliedschaft für alle Einkünfte aus Tätigkeiten auf Grundlage der Approbation
Von der Psychotherapeutenkammer erlassen:
Berufsordnung:
Definiert Regeln der Berufsausübung als Psychotherapeut:in, Verstöße können von Kammer geahndet werden
Fortbildungsverordnung:
Regelt, welche Veranstaltungen geeignete Standards erfüllen. Um als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden
Fortbildungsverpflichtung
Weiterbildungsordnung
Regelt Qualifikationen für Gebiete oder Teilgebiete der Berufsausübung
Beschwerdeverfahren Psychotherapeutenkammer
Wer kann sich beschweren?
Patient:innen und alle anderen
Über wen kann man sich beschweren?
Approbierte Psychotherapeut:innen
Worüber kann man sich beschweren?
Schweigepflicht missachtet, persönliche Beziehung zu Patient:in, nicht ausreichende Aufklärung, keine Einsicht in Dokumente gewährt -> Berufsordnung missachtet
Wie ist das vorgehen?
Schriftlich einreichen
Wer legt fest ob die Beschwerde stichhaltig ist?
Berufsgerichte Köln und Münster (NRW)
Welche Stufen der Sanktionen gibt es?
Verweis, Entziehung des passiven Berufswahlrechts, Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Geldbußen, Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung
Kann auch zusammen erteilt werden
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Zusammenschluss der Kammern der Bundesländer
Koordinierende und bündelnde Aufgaben
Politische Interessenvertretung
Damit Kammern mit einer Stimme sprechen können
Entwerfen Musterordnungen, die die Länderkammern anpassen können
Patientenrechte
In BGB aufgenommen
Stärkung der Patientenrechte gegenüber allen Behandelnden
Informationsrechte, Einwilligung, IGeL Leistungen, Rechte als Versicherter
Rechte bei Behandlungsfehlern
Schweigepflicht (StGB §203)
Wer unbefugt fremdes Geheimnis zum persönlichen Lebensbereich offenbart, der ihm als Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung anvertraut worden ist, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (ab Erst kontakt bis über Tod)
Zeugnisverweigerungsrecht
Psychotherapeut:innen müssen bei Vorladungen nicht aussagen
Entbindet sie den Patient von der Schweigepflicht, haben Sie Aussagepflich
Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht: Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW §8
(2)-(3)
Regelt noch genauer: Absatz 1
(2) Soweit Psychotherapeuten zur Offenbarung nicht verpflichtet sind, nur dazu befugt wenn:
Wirksame Entbindung der Schweigepflicht
Offenbarung zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist
Dabei entscheiden sie über Weitergabe unter Berücksichtigung von Folgen der Patient:innen und Therapie
(3) Ist Schweigepflicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift eingeschränkt ist betroffene Person darüber aufzuklären
(4)-(8)
(4) Gefährdet Patient sich selbst oder andere/ wrid gefährdet so haben Therapeuten zwischen Schweigepflicht, Schutz der Patientin, Schutz eines Dritten bzw. Allgemeinwohl abzuwägen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen (dokumentieren!!!!)
(5) Mitarbeitende sind über gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu belehren -> schriftlich festhalten
(6)/(7) Kollegiale Intervision/Aufnahmen
(8) Bei Unterrichtung Dritter nach (2) bis (7) hat Psychotherapeutin auf das im Einzelfall erforderliche Maß an Informationen zu beschränken
Offenbarungsbefugnis/Offenbarungspflicht
Offenbarungsbefugnis: Erlaubnis Schweigepflicht zu verletzen.
Erlaubnis hat man bei Einwilligung oder rechtfertigendem Notstand (Leben,Freiheit...)
Wer in gegenwärtige nicht anders abwendbare Gefahr eine Tat begeht, um Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig wenn:
Bei Abwägung der Interessen das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte überwiegt
Offenbarungspflicht
Bei bestimmten festgelegten Situatuinen, Unterscheidung zwischen zwingend notwendiger Anzeige und erwünschter Anzeige bei der Bemühung zur Abwendung der Tat ausreichend ist
Tabelle zur Differenzierung von Offenbarungspflicht
Berufsordnung: §5 Sorgfaltspflichten (Berufsordnung)
(1)-(3)
Psychotherapeuten behandeln persönlich/eigenverantwortlich: Dürfen kein Vertrauen ausnutzen, keine unangemessenen Versprechungen machen
Vor Behandlungsbeginn: diagnostische Abklärung (einbeziehen Anamnese und Befunde Dritter berücksichtigen). Indikation und Behandlungsplan unter Berücksichtigung der Behandlungsziele zu erfolgen
Dürfen keine Behandlung durchführen und verpflichtet Behandlung zu beenden wenn:
Vertrauensverhältnis nicht herstellbar
Für Aufgabe nicht befähigt oder nicht dafür ausgebildet
Kontraindizierte Behandlung ist auch bei Patientenwunsch abzulehnen
Wenn Behandlung bei weiterer Indikation beendet, wird: Angebot machen bei Behandlungsalternativen Suche zu unterstützen
Bei Erkennen dass Behandlung keinen Erfolg mehr erwarten lässt: Beenden. -> muss Patient erläutert werden und Vorgehen gemeinsam erörtern
....
Haben Kolleginnen in Absprache mit Patient hinzuziehen, wenn weitere Informationen oder Fähigkeiten erforderlich sind
Überweisung von Patienten muss sich an fachliche Notwendigkeit orientieren. Therapeuten dürfen sich für Zuweisung weder Entgelt noch Vorteile versprechen lassen
Übernahme einer zeitlich parallelen/folgenden von nahen Angehörigen (privat, beruflich) der Patientin ist mit besonderer Sorgfalt zu prüfen
Berufsordnung: §5 Abstinenz
Pflicht, ihre Beziehungen zu Patientinnen professionell zu gestalten und besondere Verantwortung ggü. Patienten zu berücksichtigen
Vertrauensbeziehung von Patienten nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbrauchen
Annahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen im Sinne einer Vorteilnahme ist unzulässig -> dürfen nicht Nutznießer von Geschenken, Zuwendungen o.ä. sein, außer Wert ist geringfügig
(4)-(7)
Außertherapeutische Kontakte zu Patienten auf Nötigste beschränken -> Beziehung möglichst wenig beeinträchtigt
Sexueller Kontakt unzulässig
Abstinente Haltung auch bei nahestehenden Person von Patienten (insb. Sorgeberechtige Kinder)
Abstinenzgebot gilt auch für zeit nach Beendigung, solang noch Behandlungsnotwendigkeit oder Abhängigkeitsbeziehung gegeben ist -> Verantwortung für Vorgehen trägt der Behandler. Beschäftigung von ehemaligen Patienten ist unzulässig
Aufklärungspflicht
Ethisch aus Prinzip der Autonomie ableitbar
Juristisch sind Heilbehandlungen ohne Einwilligung als Körperverletzung anzusehen
Patienten müssen einwilligen -> müssen dafür auf Stand gesetzt werden, Nutzen und Risiken verstehen und abzuwägen
Berufsordnung: §7 Aufklärungspflicht
(1)-(2)
Jede psychotherapeutische Behandlung bedarf Einwilligung und setzt mündliche Aufklärung durch Psychotherapeuten voraus, die über Durchführung der Maßnahme nötige Ausbildung verfügt
Unterliegen Aufklärungspflicht ggü. Patientinnen über für Einwilligung wesentliche Umstände, gilt insb. Für:
Art, Umfang, Durchführung
Erwartende Folgen, Risiken der Maßnahme
Notwendigkeit
Dringlichkeit
Eignung
Erfolgsaussichten
Alternativen zur Maßnahme
Rahmenbedingungen der Behandlungen
(3)-(5)
Aufklärung hat vor Behandlungsbeginn zu befolgen in einer abgestimmten Form für Patientin und rechtzeitig, dass Patient Entscheidung über Einwilligung gut überlegt treffen kann. Wenn Änderungen auftreten: während Behandlung aufklären
Patient sind Abschriften von Unterlagen, die sie Unterzeichnet hat auszuhändigen
In Institutionen o.ä. muss über Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über Ablauf, Rahmenbedingungen und Zuständigkeitsberufe informieren
Weitere Pflichten:
Dokumentation und Aufbewahrungspflicht
Datensicherheit
Einsichtnahme in Behandlungsdokumentation
Minderjährige oder einwilligungsunfähige Personen ....
Suizidalität: Juristischer Hintergrund
Unterlassene Hilfeleistung (§323c Stgb)
Wer bei Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl erforderlich und zumutbar, ohne eigene Gefahr wird mit Freiheitsstrafe/Geldstrafe bestraft -> gilt fpr alle strafmündigen Menschen unabhängig von Berufsgruppe
-> Urteil BGH unterlassene Hilfeleistung bei Suizid: sind verpflichtet zu helfen
Egal, warum jemand sich das Leben nehmen will – ob aus freien Stücken oder wegen einer psychischen Erkrankung – und egal, ob er nach dem Suizidversuch noch bei Bewusstsein ist oder nicht: Andere Personen, die die Gefahr erkennen, sind verpflichtet, zu helfen.
Schuldig durch Unterlassen:
Normalerweise ist unterlassen straffrei, damit es straffällig wird muss Pflicht bestanden haben, muss Pflicht bestanden haben Tatbestand abzuwenden
Eltern -> Kind; Arzt/Psychotherapeut -> Patient
Pflicht Psychotherapeut->Patient = Garantenstellung und beruht auf Rettungspflicht
Garantestellung= Schutz/Rettungspflicht ggü. Patient. Soweit Schutzpflicht erforderlich ist, ist Schweigepflicht aufgehoben
Bedingungen Rettungspflicht bei Suizid als Psychotherapeut
Arbeitsbeziehung bestand
Konkrete Suizidgefahr bestand
Suizid vorhersehbar war
Vermeidbar war
Vermeidung zumutbar war
Strafrechtlich kann Therapeut bestraft werden
Zivilrechtlich auf Schadensersatz bestraft werden
Unterbringung gegen Willen des Patienten
Steht im Konflikt mit Artikel 2 des Grundgesetztes was Freiheit der Person garantiert
Kann nur auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden: PsychKG (Gesetze für psychisch Kranke)
Freiheitsentziehung nur zulässig wenn Richter anhand dieses Gesetzes entschieden hat
Manchmal zum Schutz der Person geschützte Umgebung notwendig
PsychKG
Ländersache je nach Bundesland unterschiedlich
Voraussetzungen Unterbringung PsychKG
Vorleigen psychische Erkrankung
Vorliegen akute Seblstgefährdung
Untersuchung approbierter Arzt
Erstellen ärztlichen Zeugnisses zur Unterbringung
-> Einholung richterlicher Beschluss
-> Vorläufige Unterbringung: Ohne richterlichen Beschluss bis zum Ablauf des folgenden Tags möglich wegen Gefahr im Verzug
PsychKG- Zuständigkeiten und Ablauf von Unterbringung:
Meldung durch Angehörige, Polizei
Ordnungsbehörde (Polizei) wird alarmiert, plant Unterbringung
Arzt stellt Zeugnis über Notwendigkeit der Unterbringung aus
Amtsgericht beschließt nach Anhörung über Unterbringung
Ordnungsamt sorgt für Unterbringung in psychiatrischer Klinik
Suizidalität: Vorgehen als Psychotherapeutin
Verpflichtet, Suizidgefahr abzuklären und schriftlich festzuhalten
Im Zweifelsfall: Vorgesetzten o.ä. zuziehen
Einbeziehen Kontaktperson
Ärztlicher/polizeilicher Notdienst hinzuziehen
Einweisung Psychiatrie veranlassen
Merke: Zur Rettung suizidgefährdeter darf nach Abwägung der Rechtsgüter Schweigepflicht gebrochen werden (sorgefältige Dokumentation!)
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