Behandlungsvertrag
Keine Heilungsversprechen
Mit volljährigen und einwilligungsfähigen (am besten mit Eltern), bei nicht einwilligungsfähigen mit Eltern
Aufklärungs- und Informationspflicht
Alle für die Einwilligung wesentlichen Umstände
Z.B. Folgen und Risiken, Erfolgsaussichten, Rahmenbedingungen etc.
Muss verständlich sein
Einwilligung
Können nur Personen die aufgeklärt wurden, bekommen diese die Einwilligungsfähigkeit besitzen
Dokumentation der Behandlung
Dokumentationspflicht
Muss 10 Jahre aufbewahrt werden
Änderungen können vorgenommen werden, muss aber dokumentiert werden
Einsichtsnahme in die Patientenakte
Möglich bei Einsichtsfähigen, bei nicht Einsichtsfähigen Minderjährigen die Sorgeberechtigten
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