Psychotherapeutengesetz was erlaubt ist:
Krankenhauseinweisungen bei psychischen Erkrankungen
Soziotherapie bei schweren psychischen Erkrankungen verordnen (Ziel: Vermeidung KH-Behandlung)
Psychiatrische Krankenpflege verschreiben (Ziel: Leben im häuslichen Umfeld ohne KH)
Krankentransporte anordnen
Maßnahmen zur med. Reha bei eingeschränkten Indikationsbereich
Ergotherapie rezeptieren
Pat. Beraten hinsl. Beratungs/Hilfestellen
Bei Entscheidungen unterstützen -> Vor/Nachteile abwägen
Motivieren, Versorgungsangebote in Anspruch zu nehmen
Relevante Informationen mit Schweigepflichentbindung an andere beteiligte Akteure weitergeben und Infos einholen
Integriertes Behandlungskonzept erstellen
Kostenträger im Überblick
GKV:
Deckt Kosten der ambulanten und stationären Versorgung, finanzielle Unterstützung bei Präventionsangeboten
PKV:
Ähnlich wie GKV, jedoch mit Unterschieden in Leistung
Rentenversicherung
Finanzierung von Reha-Maßnahmen (insb. Psychosoziale Reha, Berufsförderung)
Unfallversicherung
Reha-Maßnahmen nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (SGB XII):
Unterstützt Personen, die aufgrund psychischer Erkrankung o. Behinderung langfristig Hilfe benötigen (BeWo)
Berufsgenossenschaften (BGs):
Versichern Berufstätige gegen Folgen von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten, sind zuständig für Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefa
Die Player der psychosozialen Versorgung in Deutschland
(Teil-)Stationäre Versorgung
1.1 psychiatrische Kliniken/Abteilungen
Institutionen:
Psychiatrische KHs, Universitätskliniken mit psychiatrischen Abteilungen
Angebote
Akutbehandlung, Krisenintervention, stationäre PT, medikamentöse Behandlung
Ablauf
Meist Überweisung durch niedergelassene Ärzte o. Notfalleinweisungen
Kostenträger
GKV,PKV
Gesetzliche Rahmenbedingungen
SGB V (Gesetzliche KV)
Psychisch Kranken-Gesetze (je nach Bundesland)
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)
1.1 psychiatrische Tageskliniken
Psychiatrische Tageskliniken, meist angegliedert an psychiatrische Kliniken o. KHs, teilstationäre Behandlung für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Strukturierte Tagesprogramme mit Einzel/Gruppentherapien, Ergotherapie, medikamentöse Behandlung, psychologische Beratung, soziale Unterstützung, Reha Maßnahmen zur Reintegration
Pat. Verbringt Tag in Klinik (meist werktags), Dauer variiert je nach Krankheitsbild und Therapiefortschritt
Aufnahme meist nach Überweisung oder Anschluss nach stationären Aufenthalt
SGB V (KV Leistungen)
1.3 Rehabilitationskliniken (psychosomatisch und psychiatrische Rehabilitation)
Spezialisierte Rehakliniken, oft auf psychosomatische und chronische psychische Erkrankungen spezialisiert
Langzeittherapien, soziotherapeutische Angebote, berufsbezogene Reha-Maßnahmen
Nach stationärer o. ambulanter Therapie, Reha Verordnung durch behandelnden Arzt
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenkassen
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
1.4 Forensik
Forensische Kliniken/Psychiatrien, meist in Verbindung mit Justizvollzugsanstalten
Gerichtlich angeordnete Therapien und Maßnahmen für Straftäter mit psychischen Störungen
Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Behandlungen, soziale Wiedereingliederung, Suchttherapie
Nach gerichtlicher Anordnung erfolgt stationäre Aufnahme in forensische Klinik
Dauer ist abhängig von richterlichen Entscheidung und Fortschritten des Pat.
Justizbehörden, gesetzliche Krankenkassen, Unfallversicherungen
Unterbringungsgesetz (UrbG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Maßregelvollzugsgesetze der Bundesländer
Psychisch-Kranken-Gesetze
SGB V (Krankenversicherungsleistungen)
Ambulante Versorgung
2.1 Niedergelassene Psychotherapeut:innen
Praxen für Psychotherapie (VT, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, systemische Therapie)
Einzel, Gruppen, Paar, Familientherapie, Diagnostik
Terminvereinbarung direkt oder über Überweisung, Therapiebedarfsantrag an Krankenkassen
GKV,PKV, Selbstzahler Angebote möglich
Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
2.2 Niedergelassene Psychiater und Neurologen
Facharztpraxen für Psychiatrie und Psychotherapie & Neurologie
Diagnose, medikamentöse Behandlung, Überweisung an andere Versorgungsformen
Terminvereinbarung direkt oder über Überweisung von Hausarzt
Arztregister
Bundesärztekammer
Psychiatrie-Personalversorgung
2.3 Sozialpsychiatrische Dienste
Städtische, gemeindenahe Einrichtungen (öffentlich o. Wohlfahrtsverbände)
Beratung, Krisenintervention, Vermittlung Hilfsangebote, Hausbesuche
Meist ohne ärztliche Überweisung, niedrigschwelliger Zugang
Kommune, Land, GKV in bestimmten Fällen (Integration von psychiatrischen Langzeitpatient)
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Landesrahmenverträge zur Eingliederungshilfe
Vorgang wenn Pat. Sich in aktuell in stationärer Behandlung befindet
Keine Abrechnung der Behandlung durch Dritte bei gesetzlich Versicherten
Kein paralleler Termin da aufgrund von Nichtanwesenheit auf Station nicht von einem ausreichend kooperativen Informationsaustausch ausgegangen werden kann
Bei nur somatischer Behandlung könnte parallele ambulante Weiterführung in Betracht gezogen werden bei Indikation
Bei privatversicherten Pat. Abrechnung möglich, bei gesetzlich bei Krankenkasse anfragen, da auf Landesebene z.T. Absprachen entgegen des Grundsatzes gib
Präventative Versorgung- Präventationszentren
Gesundheitszentren, Krankenkassen, Volkshochschulen
Präventionskurse (Stressbewältigung, Entspannungsverfahren), Workshops und Schulungen zu psychischer Gesundheit
Anmeldung durch Betroffene, oft mit Kostenzuschuss durch KK
GKV übernimmt oft 80%, restliche Kosten Selbstzahlung
Präventionsgesetz, SGB V
Beratungsstellen
4.1 Psychosoziale Beratungsstellen
Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie), kirchliche und kommunale Träger, freie Träger
Beratung bei psychischen Belastungen, familiären, finanziellen oder beruflichen Problemen, Unterstützung in Lebenskrisen und sozialen Notlagen
Offener Zugang, Termine nach Bedarf, oft Niederschwellig
Kommune, Land, Fördermittel
SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe)
SGB XII
Landesrahmenverträge zur Eingliederungshilfe
4.1 Suchtberatungsstellen
Kommune, Land, GKV in bestimmten Fällen (z.b. Integration von psychiatrischen Langzeitpatient)
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Selbsthilfegruppen
Selbstorganisierte Gruppen, häufig durch gemeinnützige Vereine, kirchliche Träger, lokale Initiativen;
Oft mit Unterstützung von Selbsthilfekontaktstellen
Beispiele
Anonyme Alkoholiker (AA), Narcotics Anonymous (NA), Anonyme Spieler (GA), Trauergruppen, AI-Anon (Angehörige von Alkoholproblemen z.b. Kinder)
Regelmäßige Treffen in Gruppen mit anderen Betroffenen, Erfahrungsaustausch, emotionale Unterstützung, Vermittlung von Bewältigungsstrategien, manchmal zusätzlich Beratung von Fachkräften
Freiwillige und anonyme Teilnahme, meist regelmäßige Treffen
Neue können immer dazu kommen, kein therapeutischer Zwang
Fokus auf gegenseitige Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe
Meist keine direkten Kosten für Teilnehmer, Unterstützung durch Fördermittel der Krankenkassen (nach §20h SGB V), kommunale Förderung, Spenden, Mitgliedsbeiträge
SGB V (Prävention und Selbsthilfe),
§20h fördert Selbsthilfegruppen, organisationen und kontaktstellen
Selbsthilfeförderungen durch Krankenkassen
Online-Therapieplattformen, Therapie-Apps, digitale Gesundheitsanwendungen
institutionen
beispiele
angebote
Private oder staatlich zugelassene Plattformen, App Entwickler, Krankenkassen, digitale Gesundheitsunternehmen
Beispiele:
Therapie-Apps: Selapy, MindDoc, Velibra, moddgym, Deprexis, somnio
Online Therapieplattformen: BetterHelp, Talkspace (international), Selfapy (Deutschland)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs): Apps, die als DiGA durch Bundesinstitut für Arneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind (somnio, deprexis, kalmeda)
Online Psychotherapie (video, chatbasiert)
Digitale Selbsthilfeprogramme, psychologische Unterstützung
Apps zur Unterstützung bei Bewältigung von Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen o.a.
Niederschwelliger Zugang, flexibel
Anmeldung auf Plattform/App, häufig nach ärztlicher Empfehlung oder Eigeninitiative
Nutzung von interaktiven Programmen, die auch psychotherapeutischen Methoden basieren
Video/Textbasierte Therapiesitzungen mit Therapeuten/Coach/(KI)
Regelmäßige Verlaufsüberprüfung und Fortschrittdoku über App
Manche DiGAs erfordern ärztliclhe Verordnung zu Kostenübernahme
DiGAs: bei Verordnung von GKV nach §33a SGB V übernommen
PKVs können bei individuellen Tarifen Kosten für Online Therapie übernehmen
Selbstzahler: Plattformen bieten auch kostenpflichitge Mitgliedschaften oder Therapieprogramme ohne Kostenübernahme an
SGB V, §33a: DiGAs müssen durch Bundes insitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelasssen werden um erstattungsfähig zu sien
Datenschutz und Sicherheit: Nach DSGVO und Digitale Versorgung Gesetz (DVG) müssen Plattformen höchsten Datenschutzanforderungen entsprechen
Betriebliche Gesundheitsdienste/ betriebliches Gesundheitsmanagement
Innerbetriebliche Gesundheitsdienste großer Unternehmen, externe Dienstleister für BGM, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Arbeitsmediziner&Betriebsärzte, spezialisierte Beratungsstellen
Volkswagen Geusndheitsdienst, Siemens Health Services; Externe Anbieter: TÜV Rheinland, B.A.D. Gesundheitsvorsorge, BGM-Projekte von GKVs
Präventionsprogramme zu Stressmanagement, Ergonomie, Ernährung, Bewegung, Suchtprävention
Betriebsärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen, psychische Gefährdungsbeurteilung
Beratung Führungskräfte zu gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldern
Schulungen/Workshops für Mitarbeitende zu gesundheitsrelevanten Themen
Integration von Maßnahmen zur psychischen Gesundheit (Umgang Stress, Burnout Symptome)
Förderung Work-Life-Balance und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Unternehmen tragen i.d.r. Kosten für BGM-Maßnahmen, oft untersützt durch GKVs und BGs (teilweise Präventionszuschüsse nach §20a SGB V)
BGs oft finanzielle Unterstützung und Anreize für präventive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
SGB V, §20b: Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Betrieben
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
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