Der Tarifvertrag ist ein Kollektivvertrag zwischen den Tarifparteien, in dem die Arbeitsbedingungen für die Berufsgruppen eines Wirtschaftszweiges einheitlich für eine bestimmte Dauer festgelegt werden. Er bedarf der Schriftform [§1 TVG].
Manteltarifvertrag:
Sie enthalten solche Arbeitsbedingungen, die sich über längere Zeit nicht ändern z.B Kündigungsfristen, Urlaubsregelungen, Arbeitszeitvereinbarungen, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit
Sie haben eine Gültigkeit von mehreren Jahren (10Jahre)
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