Buffl

EVB-IT Verträge

LR
by Leon R.

EVB-IT

Überlassung Typ A (Einmalvergütung)

Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertragsgegenstand

  • dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalzahlung (Verkauf)

  • nicht: zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Customizing und Anpassung der Standardsoftware (im Quellcode) an Bedürfnisse des AG

Art und Umfang der Leistungen

  • Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalzahlung (Verkauf)

    • Lieferung der Software und Dokumentation in deutscher Sprache (sofern nicht anders vereinbart)

    • Garantie, dass die Software frei von Schadsoftware ist

    • Information über eventuelle Kopier- oder Nutzungssperren

    • Hinweis auf Exportkontrollvorschriften, falls zutreffend

    • Verantwortung des Auftraggebers für Datensicherung


Nutzungsrechte

  • Nicht-ausschließliches, übertragbares, dauerhaftes Nutzungsrecht

  • Erlaubnis zur Erstellung von Sicherungskopien

  • Einschränkungen bei Veränderungen des Codes

Art der Lieferung der Standardsoftware

Fälligkeit und Zahlung

  • nach Lieferung innerhalb von 30 Tagen

Rechnungsadresse

Ansprechpartner


Verzug

  • Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung

  • Möglichkeit zur Schadensersatzforderung und Rücktritt bei Verzug

Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware (Gewährleistung)

  • 12-monatige Verjährungsfrist für Mängelansprüche

Erfüllung- und Lieferort

  • AN trägt Versand- und Verpackungskosten, sowie Kosten für Bereitstellung zum Download

Gewährleistung

  • mängelfreie Lieferung der Software.

  • 12-monatige Verjährungsfrist für Mängelansprüche

  • Mängelanzeige und Mängelbeseitigungspflicht des AN

Haftungsbeschränkung

  • leicht fahrlässige Pflichtverletzungen

    • Beschränkung auf Überlassungsvergütung

      • Beträgt die Überlassungsvergütung weniger als 50.000,-€, wird die Haftung auf 50.000,- € beschränkt

  • keine Haftung für entgangenen Gewinn

Datenschutz und Geheimhaltung

  • vertrauliche Behandlung von Informationen

Textform

  • vertragliche Mitteilungen und Erklärungen in Textform


EVB-IT

Service

Vertragsgegenstand

  • Serviceleistungen für das beschriebene IT-System

Pflegeleistungen

  • Bestandsaufnahme

  • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)

  • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

  • Überlassung neuer Programmstände (Aktualisierungen)

  • Hotline / Rufbereitschaft / Vor Ort-Service

  • Lizenzmanagement

  • Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung

  • Datensicherungsservices

  • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten

    • Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten

    • Modifikation von Systemkomponenten

    • Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten

  • Schulung


Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen

  • Vertragsdauer befristet/ unbefristet

  • Kündigung ordentlich, außerordentlich

Vergütung der Serviceleistungen

  • Pauschalfestpreis; nach Aufwand

  • Fälligkeit und Zahlung

  • Rechnungsadresse

Servicezeiten für die Serviceleistungen

Testsystem des IT-Systems


Art und Umfang der Leistungen

  • Leistungsumfang, Leistungszeit, Leistungsvergütung

  • Störungsmeldung durch den Auftraggeber

    • Kontakt, Adresse, Verfügbarkeits-, Reaktions- und Erledigungszeiten

  • Vorhalten von Ersatzgegenständen

Dokumentation

  • AN dokumentiert die durchgeführten Serviceleistungen (Leistungen, Mängelbeseitigungen, …)

Mitwirkung des AG

  • zB. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente

Abnahme von Serviceleistungen

Mängelhaftung (Gewährleistung)

  • Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel: 24 Monate

Haftungsregelungen

Vertragsstrafen

  • Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten

  • Nichteinhaltung von vereinbarten Erledigungszeiten

Vertragliche Ansprechpartner

Schlüsselpositionen

Weitere Regelungen

Sonstige Vereinbarungen

EVB-IT

System


AVertragsgegenstand

  • Erstellung eines Gesamtsystems

  • Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer

  • soweit nachfolgend vereinbart: Systemservice und Weiterentwicklung des Gesamtsystems


Leistungen

  • Leistungen bis zur Abnahme

    • Verkauf von Hardware

    • Vermietung von Hardware

    • Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

    • Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung)

    • Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer

    • Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

    • Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

      • z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Systemkomponenten

    • Schulung

    • Projektmanagement

  • Leistungen nach der Abnahme

    • Systemservice

      • Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

      • Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems


——

Leistungen des AN zur Erstellung des Gesamtsystems

  • Verkauf von Hardware / Vermietung von Hardware

    • Produktbeschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis bzw. Mietpreis und Mietdauer

  • Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) / auf Zeit (Vermietung)

    • Preis bzw. Mietpreis und Mietdauer

    • Anzahl erlaubter Sicherungskopien

    • Mitteilungen über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene

    • Lizenzbedingungen

    • Form der Bereitstellung

  • Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer

    • Leistungsumfang

    • Vergütung: pauschal oder nach Aufwand

    • abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware

    • Einräumung von Rechten an Erfindungen

  • Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

    • Umfang

    • Vergütung (zB. in Pauschalfestpreis abgegolten?)

  • Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

    • Umfang

    • abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen

    • Vergütung

  • Schulung

    • Art und Umfang

      • Anzahl, Inhalt, Teilnehmer, Unterlagen, Preis

  • Dokumentation


Systemserviceleistungen

  • Arten von Systemserviceleistungen

    • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)

      • Störungsmeldung

        • Form, Adresse, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline

    • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

    • Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware)

  • Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen

  • Kündigung von Systemserviceleistungen

  • Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

  • sonstige

    • Teleservice

    • Abnahme

    • Dokumentation


Weitere Leistungen nach der Abnahme

  • Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme


Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

  • Stunden-/Tagessätze am Arbeitsplatz

  • Zuschüsse außerhalb der Geschäftszeiten

  • Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten


Termin- und Leistungsplan


Zahlungsplan


Projektmanagement

  • Projektmanager (AN und AG)

  • Projektsteuerung/Projektkoordinierung

  • Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)


Weitere Pflichten des Auftragnehmers

  • Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal

  • allgemeine Sicherheitsanforderungen

  • Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren

  • Entsorgung der Hardware, Verpackungen


Mitwirkung des AG

  • Zugang zu Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik,

    Dokumente


Abnahme

  • Gegenstand der Abnahme

  • Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme

    • Kriterien bzw. Vereinbarungen zu Mängelklassen

    • Testdaten, Dauer, Ort und Systemumgebung der Funktionsprüfung


Mängelhaftung (Gewährleistung)

  • Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems

  • Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen

  • Mängelmeldungen

    • Form, Adresse

    • Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Teleservice


Haftungsregelungen

  • Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

  • Haftung bei Verzug

  • Haftung für den Systemservice

  • Haftung für entgangenen Gewinn


Vertragsstrafen bei Verzug

  • bei Erstellung des Gesamtsystems

  • bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten


Weitere Vereinbarungen

  • Garantien

    • Auftragnehmergarantien

    • Herstellergarantier

  • Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes

  • Haftpflichtversicherung

  • Sicherheiten

    • Vorauszahlungssicherheit

    • Mängelhaftungssicherheit

  • Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

  • Vereinbarungen zur KorruptionspräventionKündigungsrecht des Auftraggebers


EVB-IT

Systemlieferung

Vertragsgegenstand

  • Lieferung von Systemkomponenten (Hard- und Software)

  • Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den AN

  • sowiet vereinbart: Systemservice


Leistungen:

  • Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung

    • Verkauf von Hardware

    • Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (Verkauf)

    • Übernahme von Altdaten (Migration)

    • Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems

      • z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware

  • Schulung

  • Leistungen nach der Systemlieferung

    • Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft)


Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung

  • detaillierte Beschreibungen zu Umfang und Vergütung der zu erbringenden Leistungen

    • Menge, Einzel- und Gesamtpreis

  • Lizenzbedingungen, Nutzungsrechtvereinbarungen


Schulung

  • Art und Umfang der Schulungen

    • Inhalt, Teilnehmer, Schulungstage, Unterlagen, Vergütung

Dokumentation

Systemserviceleistungen nach Systemlieferung

  • Arten von Systemserviceleistungen

    • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems (Störungsbeseitigung)

      • Störungsmeldung (Form, Kontakt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline)

    • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

    • Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware)

  • Beginn/ Dauer der Systemserviceleistungen

  • Kündigung von Systemserviceleistungen

  • Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

  • Stunden-/Tagessätze am Arbeitsplatz

  • Zuschüsse außerhalb der Geschäftszeiten

  • Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten

Termin- und Leistungsplan

Zahlungsplan

Verantwortlicher Ansprechpartner

Weitere Pflichten des Auftragnehmers

  • Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal

  • allgemeine Sicherheitsanforderungen

  • Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren

  • Entsorgung der Hardware, Verpackungen

Mitwirkung des AG

  • Zugang zu Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik,

    Dokumente

Systemlieferung

  • Erfüllungsort

  • Versand

  • Demonstration des Systems

Mängelhaftung (Gewährleistung)

  • Fristen für Mängel am System und Teilsystemen

  • Form und Adresse

  • Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Teleservice

Haftungsregelungen

  • Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

  • Haftung bei Verzug

  • Haftung für entgangenen Gewinn

Vertragsstrafen bei Verzug

  • bei Systemlieferung oder Teillieferung

  • bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

Weitere Vereinbarungen

  • Garantie

    • Auftragnehmergarantien

    • Herstellergarantier

  • Hinterlegung des Quellcodes

  • Haftpflichtversicherung

  • Sicherheiten

    • Vorauszahlungssicherheit

    • Mängelhaftungssicherheit

  • Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

  • Vereinbarungen zur Korruptionsprävention



——

  • Erstellung von Individualsoftware ist nicht Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages

    • Wert der Anpassungsleistungen max. 16 % des Auftragswertes

  • ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag deckt nur ein einheitliches System ab

    • gesonderte Verträge bei mehreren unabhängigen Systemen


EVB-IT

Systemverträge Allgemein

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen

  • für öffentliche Auftraggeber

  • regeln Beschaffung von IT-Leistungen und -Produkten

  • schaffen einheitliche, rechtssichere Bedingungen

    • rechtlicher Rahmen für Beschaffung von IT-Leistungen

  • modulare Struktur



——

EVB-IT Systemvertrag:

  • Hauptvertrag, der die grundlegenden Vereinbarungen enthält

Leistungsbeschreibung:

  • detaillierte Spezifikation der zu erbringenden Leistungen und Produkte

EVB-IT System AGB:

  • legen rechtliche Rahmenbedingungen fest

Anlagen

  • zusätzliche Vereinbarungen und technische Details, die den Hauptvertrag ergänzen

——


Hauptbestandteile

  • Vertragsgegenstand

  • Leistungsbeschreibung (Art und Umfang)

    • detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen

      (Umfang, Fristen,…)

  • Laufzeit und Kündigung

    • Beginn und Dauer von Leistungen

    • Fristen für ordentliche und außerordentliche Kündigung

      • siehe Vertragsverletzungen

    • Folge der Vertragsbeendigung

      • Ansprüche des AN

        • zB. Rückgabe von Materialien, Restzahlungen

  • Vergütung von Leistungen

    • Zahlungsmodalitäten

      • Pauschalfestpreis, nach Auwand

        • innehalb der Geschätszeiten: Stundensatz, Tagessatz

        • außerhalb der Geschäftszeiten: Zuschläge

        • am Erfüllungsort / Reise- und Nebenkosten

      • Fälligkeit und Zahlung

        • einmalig, monatlich, quartalsweise, jährlich

    • Preisanpassung für Leistungen

    • Rechnungsadresse

  • Abnahme

    • Gegenstand der Abnahme

    • ggf. Funktionstest

      • Dauer, Umfang, Systemumgebung

      • Kriterien

      • Testdaten, Testsystem

      • Vereinbarungen zu Mängelklassen

  • Mängelhaftung (Gewährleistung)

    • Störungsklassifizierung (siehe 3 Fehlerkategorien)

    • Störungsmeldeformular

    • Dauer und Umfang der Mängelhaftung

      • Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel

    • Umgang (zB. Nachbesserung oder Ersatzlieferung)

    • Form und Adresse

    • Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Teleservice

  • Haftungsbeschränkungen

    • Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

    • Haftung bei Verzug

    • Haftung für entgangenen Gewinn

  • Vertragsstrafen

    • bei Verzug von

      • Lieferungen

      • Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

    • bei Nicht-Einhaltung von Fristen oder Leistungen

    • Rechte auf Schadensersatzforderung, Rücktritt

      • Fristen

  • Service und Ansprechpartner

  • Dokumentation

    • Art und Umfang

      • Sprache, inhaltliche Anforderungen

      • Anforderungen an Übergabeprotokolle, Abnahmeberichte, um den Abnahmeprozess zu dokumentieren

  • Mitwirkung des AG

    • Zugang zu Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente

      • Aufwand, fachliche Qualifikation, …

    • Meldepflicht bei Störungen/Mängeln

  • Weitere Pflichten des AN

    • Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal (fachlich)

    • allgemeine Sicherheitsanforderungen

    • Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren

    • Entsorgung der Hardware (Altgeräte)

    • Entsorgung von Verpackungen


——

  • Schutzrechte Dritter

  • Regelungen zu eventuellen Mehrkosten und deren Handhabung

  • Servicezeiten

  • Nutzungsbedingungen

    • Nutzungssperren

  • Termin- und Leistungsplan

  • Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

  • IT-Sicherheitsanforderungen

  • Kündigungsbedingungen

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Änderungen und Ergänzungen

    • schriftlich

  • Textform


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Leon R.

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