Vorsorgevollmacht
§§ 260 ff
geistig gesunde Person für den Vorsorgefall
Bei Eintritt Vorsorgefall: Eintragung in ÖZVV, wird erst mit Eintragung wirksam = konstitutiv
für einzelne oder bestimmte Angelegenheiten
Gewählter Erwachsenenvertreter
§§ 264 ff
kann einen oder mehrere nahestehende Personen selbst auswählen
hat noch keinen Vertreter
kann keine Vorsorgevollmacht mehr errichten
Gefahr eines Nachteils nicht nötig
Entsteht durch Abschluss eines Vertrags zwischen volljähriger Person und EV und durch konstitutive Eintragung in ÖZVV
kann einzelne Angelegenheiten umfassen
Möglichkeit Co Decision
Gesetzlicher Erwachsenenvertreter
§§ 268 ff
eine oder mehrere Angehörige
Gefahr eines Nachteils für sich selbst
Subsidiär, wenn Person keinen Vertreter hat/wählen kann/gesetzlicher EV nicht vorab widersprochen hat
Entstehung durch konstitutive Eintragung ins ÖZVV
Befristung auf 3 Jahre mit Erneuerungsmöglichkeit
Gerichtlicher Erwachsenenvertreter
§§ 271 ff
gleiche Voraussetzungen wie Gesetzlicher EV, dieser darf aber nicht in Betracht kommen
Bestellung auf Antrag der Person oder von Amts wegen
nur für bestimmte einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Arten, die gegenwärtig zu besorgen sind
Gem § 274 Reihenfolge
Zeitliche Befristung auf 3 Jahre mit Erneuerungsmöglichkeit
Rechtswirkungen
Handlungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt: Ausnahme ist Genehmigungsvorbehalt bei gerichtlicher EV
Reicht Entscheidungsfähigkeit für konkrete Rechtshandlung nicht aus, ist diese unwirksam gem § 865
Bloß zum Vorteil gemachtes Versprechen kann jede Person annehmen
“Taschengeldparagraph” für alltägliche Rechtsgeschäfte die Lebensverhältnisse nicht übersteigen —> wird rückwirkend gültig, sobald Pflichten erfüllt sind
Fällt Rechtshandlung ins Zustimmmungsbereich des EV und genehmigt dieser sie, so wird sie wirksam —> gehört die Handlung nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb, muss EV zusätzlich die Genehmigung des Gerichts einholen!
Folgen im Detail
Geschäft zum bloßen Vorteil: wirksam
Geschäft für das ausreichend Entscheidungsfähigkeit vorliegt: wirksam, außer es besteht Genehmigungsvorbehalt, dann schweben unwirksam
Alltägliches Geschäft das Verhältnisse nicht übersteigt: rückwirkend wirksam mit Erfüllung der Pflichten, außer es besteht Genehmigungsvorbehalt, dann schwebend unwirksam
Geschäft das in Entscheidungsbereich des EV liegt + Genehmigungsvorbehalt + ordentlicher Wirtschaftsbetrieb: mit Genehmigung des EV wirksam
Geschäft das in Entscheidungsbereich des EV liegt + Genehmigungsvorbehalt + AUßERHALB ordentlicher Wirtschaftsbetrieb: Wirksam mit der Genehmigung des Gerichts
Bei Vorsorgebevollmächtigung ist Ordentlicher Wirtschaftsbetrieb irrelevant
Liegt nichts vor ist Geschäft unwirksam
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