Betten Sie die Umweltfolgenprüfung ins Planungssystem ein.
Was bedeutet Raumverträglichkeit?
"Raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen sind raumverträglich, wenn sie mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen" (§15(1) ROG)
Raumbedeutsam = Raum wird in Anspruch genommen oder räumliche Entwicklung eines Gebietes wird beansprucht (§3(1) ROG)
Erfordernisse der Raumordnung = Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung, sonstige Erfordernisse der Raumordnung (§3(1) ROG)
Beispiele: Abfallentsorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen, Flughäfen, Hochspannungsfernleitungen
-> Planung oder Maßnahme ist im Einzelfall raumbedeutsam und von überörtlicher Bedeutung
Nennen Sie die Schutzgüter? Wo sind diese definiert (Gesetzesgrundlage)?
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe
§2(1) UVPG
Was prüft die Raumverträglichkeitsprüfung RVP?
"Das RVP dient dazu, vor der abschließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschrieben Zulassungsverfahren als Vorfrage die raumordnerische Verträglichkeit eines Vorhabens zu klären."
Welchen Einfluss hat ein geplantes Projekt auf Raum und Umwelt?
Ist es mit den Erfordernissen der Raumordnung, wie sie im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan festgelegt sind, vereinbar?
Gibt es Alternativen oder Trassenvarianten, die raumverträglicher sind und Konflikte minimieren?
Ist das Projekt mit anderen raumbedeutsamen Planungen im gleichen Raum vereinbar?
Beispiel:
RVP für den Ausbau des Flughafens in Frankfurt mit Variantenvergleich und Auflagen
RVP für Ausbau der Autobahn mit Variantenvergleich über Entscheidungsmatrix, Konfliktstärke in Bezug auf Umweltfaktoren, Präferenzmatrix
Skizziere den Ablauf der Raumverträglichkeitsprüfung?
Antrag durch Vorhabenträger
Prüfung durch nach Landesrecht zuständige Raumordnungsbehörde
Beteiligung der fachlich berührten Stellen, der betroffenen Kommunen, Öffentlichkeit
RVP endet nach Frist von 6 Monaten
Ergebnis ist eine landesplanerische Aussage zur Raumverträglichkeit des Vorhabens ohne verbindliche Wirkung, die RVP dient als Abwägungsgegenstand
Was bedeutet Umweltverträglichkeit?
Nicht gesetzlich definiert, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen, unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren
Welche Arten von Umweltfolgenprüfungen gibt es?
Raumverträglichkeitsprüfung, projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung, planbezogene Strategische Umweltprüfung - in der Regel folgt ein Planfeststellungsverfahren
Nennen Sie zwei UVP-Pflichtige Vorhaben und zwei SUP-Pflichtige Programme.
Stammstrecke München, DBinfraGO, Eisenbahnbundesamt, AEG
Ausbau Flughafen Frankfurt, Flughafenbetreibergesellschaft, Oberste Landesbehörde, LuftverkehrsG -> Anhang 1 UVPG
Klimaschutzprogramme, Abfallwirtschaftsprogramme -> Anhang 5 UVPG
Wie unterscheidet sich eine allgemeine Vorprüfung von einer standortbezogenen Vorprüfung?
Kennzeichnung in Anlage 1 UVPG mit "A" oder "S".
Allgemeine Vorprüfung: überschlägige Prüfung der Kriterien in Anlage 3 (§7 UVPG)
Standortbezogene Vorprüfung: zusätzlich vorrangeführte Prüfung auf besondere örtliche Begebenheiten nach Anlage 3 2.3 (§7 UVPG)
Besteht für Raumordnungspläne eine UVP Pflicht? Begründen Sie.
Nein, es besteht eine SUP-Pflicht nach Anlage 5 Nummer 1.5 UVPG.
Wie läuft eine UVP ab?
Screening: Feststellung der UVP-Pflicht (§5 UVPG und Anlage 1)
Scoping: Festlegung des Untersuchungsrahmens (§15 UVPG)
Behörde unterrichtet den Vorhabenträger
Anforderungen bzgl. Inhalt, Umfang, Detailtiefe, Methoden
Untersuchungsraum: Vorhabensort, Eingriffsraum, Wirkraum, Kompensationsraum
Einbeziehen Sachverständigter, Umweltverbände, Behörden
UVP-Bericht mit Analysen (§16 UVPG)
Normative Bewertung im Sinne einer Beurteilung, nicht nur deskriptiv
Beteiligung der Öffentlichkeit (§17-19 UVPG)
Entscheidung (§24 UVPG)
Bekanntgabe (§26,27 UVPG)
Bestimmt das Ergebnis der Umweltprüfung über die Entscheidung zur Zulassung eines Vorhabens? Begründen Sie.
Nein (0,5 P), da das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung nach §25 Abs. 2 UVPG (0,5 P) im Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren (0,5 P) nur zu berücksichtigen (0,5 P) ist.
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