Umschlossener Raum
Jedes geschlossene Raumgebilde, das auch dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und welches mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens versehen ist
Gebäude
Durch Wände und Dach begrenztes und mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Zutritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll
Dienst- oder Geschäftsräume
Gebäudeteile, die zum Aufenthalt und zur Ausübung beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeiten bestimmt sind
Einbrechen
Das gewaltsame Öffnen oder Erweitern einer den Zutritt verwehrenden Umschließung unter Kraftentfaltung von außen
Einsteigen
Hineingelangen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung
Eindringen
Hineingelangen in den Raum mit dem zumindest einem Teil des Körpers ohne Einverständnis des Berechtigten
Behältnis
Raumgebilde, das der Aufnahme und Umschließung von Sachen dient, aber nicht zum Betreten von Menschen bestimmt ist
verschlossen
das Behältnis ist verschlossen, wenn es durch einen technischen Verschluss oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren Zugriff von außen gesichert ist.
Schutzvorrichtung
Einrichtung, die dazu geschaffen und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu verhindern oder erheblich zu erschweren
Gewerbemäßig
Absicht, sich aus wiederholter Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen
Kirche
Ein dem Gottesdienst gewidmetes Gebäude
Hilflos
Wer nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, einem Gewahrsamsbruch wirksam zu begegnen
Unglücksfall
Plötzliches, äußeres Ereignis das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen mit sich bringt
Gemeine Gefahr
Situation, in der erheblicher Schaden an Leib und Leben oder an bedeutenden Sachwerten für unbestimmt viele Personen wahrscheinlich ist
Geringwertigkeit (auch §248a)
Richtet sich nach Verkehrswert,es sei denn es ergibt sich etwas Anderes au der Natur der Sache
Last changed2 days ago