Zueignung
Inbesitznahme einer Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorrübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Einteignung)
Anvertraut
Wenn der Täter der Besitz an ihr mit der Maßgabe eingeräumt wurde, die Herrschaft über sie im Sinne des Berechtigten auszuüben
Kraftfahrzeuge
Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein
Fahrrad
Radgbundene Fortbewegungsmittel, die mit den Füßen oder Händen bewegt werden
Ingebrauchnahme
Ingebrauchnahme ist die bestimmungsgemäße Benutzung als Fortbewegungsmittel
Unbefugt
Ist die Ingebrauchnahme, wenn sie gegen den ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Berechtigten erfolgt
Berechtigter
Derjenige, der das Recht auf den Besitz des Fahrzeugs zum Zwecke seines Gebrauchs zusteht
Elektrische Anagen oder Einrichtungen
Vorrichtungen zur Erzeugung, Speicherung, Zusammenführung und/oder Übertragung elektrischen Stroms
Entziehen
Minderung des Energievorrats mittels Verwendung eines nicht zur ordnungsgemäßen Entnhame bestimmten Leiters
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