Täuschung
Vorspielung falscher, bzw. Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
Tatsachen
Dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegemwart oder der Vergangenheit
Irrtum
Jede positive Fehlvorstellung über Tatsachen
Vermögensverfügung
Jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt
Vermögensminderung
Unter einer Vermögensminderung ist jede Einbuße eines Vermögensgegenstandes zu verstehen
Unmittelbarkeit
Das irrtumsbedingte Verhalten des Getäuschten muss ohne zusätzliche deliktische Zwischenschrittge des Täters zu der Vermögensminderung führen.
Vermögensschaden
Darunter ist eine nicht durch ein Äquivalent kompensierte Vermögensminderung zu verstehen. Nach einer Gesamtaldierung der Vermögenslagen vor und nach der verfung muss das Opfer im Ergebnis ärmer sein
Stoffgleichheit
Wenn der erstrebte Vorteil die Kehrseiteder durch die Verfügung bedingten Vermögensminderung ist
Daten
Codierte Informationen, die aufgrund einer semantischen Konvention durch Zeichen oder Funktionen (syntaktisch) dargestellt werden
Datenverarbeitung
Alle technischen Vorgänge, bei denen durch Aufnahme von Daten und ihre Verknüpfung nach Programmen Arbeitsergebnisse erzielt werden
Programm
Die in Form von Daten fixierte Steuerung der einzelnen Ablaufschritte der Datenverarbeitung
Gestaltung
Konzeption des Programms oder nachträgliche Veränderungen einzelner Ablaufschritte
Verwendung
Eingabe von Daten in einen Datenverarbeitungsprozess (Inputmanipulation)—> siehe str.
Unrichtig
Die in Daten codierte tatsächliche Information entspricht objektiv nicht der Wirklichkeit.
Verarbeitung
Alle technischen Vorgänge, bei denen durch Aufnahme von Daten und ihre Verknüpfung nach Programmen Arbeitsergebnisse erzielt werden.
Beeinflussung
Wenn das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms von dem Resultat abweicht, das bei einem ordnungsgemäßen ABlauf erzielt worden wäre.
I Tatbestand
1. Obj. Tb
(1) Täuschung über Tatsachen
(2) Irrtum
(3) Vermögensverfügung
(4) Vermögensschaden
(5) Kausalzusammenhang
2. Subj Tb
(1) Vorsatz
(2) Bereicherungsabsicht
II Rwk
III Schuld
IV Regelbeispiele, §263 III StGB
I. Tatbestand
objektiver Tatbestand
(1) Tathandlungen
a) Unrichtige Gestaltung des Programms (1.Var)
b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (2.Var)
c) Unbefugte Verwendung von Daten (3. Var)
d) Sonstige unbefugte Einwirkukung auf den Ablauf (4. Var)
(2) Beeinflussug des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsprogramms
(3) Vermögensschaden
(4) Kausalität zw. (1) - (4)
subjektiver Tatbestand
(2) Absicht rechtswidriger und stoffgleicher Bereicherung
IV besonders schwerer Fall, §263a II IV §263 III StgB
obj Tatbestand
(1) Tatobjekte: versicherte Sache
(2) Tathandlung: Beschädigen, Zerstören, Beeinträchtigen der Brauchbarkeit, Beiseiteschaffen oder Überlassen an einer anderen
Subjektiver Tatbestand
(2) Absicht sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen
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