Gesetzliche Vorgabe
§ 154
Gewissheit über Person & Anschrift des Verfügungsberechtigten
Niemand darf auf falschen Namen ein Konto errichten
§ 11
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
Identifizierung der Person vor Begründung der Geschäftsbeziehung
§ 4
Prüfung der devisenrechtlichen Stellung
gebietsansässig / gebietsfremd
wo steuerpflichtig ?
Zweck
§ 154 Abgabenordnung
Bekämpfung von Steuerhinterziehung & Geldwäsche
§ 11 GWG
Verhinderung & Aufdeckung von Geldwäsche
& Terrorismusfinanzierung
§ 4 AWG
Überwachung & Regulierung des internationalen Zahlungsverkehrs
Fähigkeit, Träger von Rechten & Pflichten zu sein
Fähigkeit, durch eigenes Handeln eine Rechtsänderung herbeizuführen
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, enfet mit dem Tod
Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter
0-7 geschäftsunfähig
7-18 beschränkt geschäftsfähig
>17 voll geschäftsfähig
Personalausweis
Reisepass + Meldebescheinigung
Persönlich
Postident-Verfahren
Videolegitination
Qualifierte elektronische Signatur durch PA
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