Wahlberechtigt
alle AN die das 16. Lebensjahr vollendet haben
Wählbar
alle AN die das 18. Lebensjahr vollendet haben
mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören
Amtszeit
4 Jahre
Allgemeine Aufgaben
Bestimmungen zugunsten der AN
Beschwerden von AN entgegennehmen
beantragt beim AG Maßnahmen
Schutzbedürftige AN unterstützen
schließt mit AG Betriebsvereinbarungen ab
Mitbestimmungsrechte BR
Sozialer Bereich
Mitbestimmungsrecht → ohne seine Zustimmung können keine Maßnahmen beschlossen werden
z.B. Arbeitszeit, Betriebsordnung,
Unfallverhütung, Pausen,
Sozialeinrichtung
Personeller Bereich
Zustimmung verweigern = Vetorecht → wenn Gründe hat (letzte Entscheidung: Arbeitsgericht)
z.B. Einstellung, Versetzung,
Kündigung, Beförderung
Wirtschaftlicher Bereich
Beratungsrecht/ Inforecht → Verweigerung der Zustimmung, bleibt es ohne Wirkung
z.B. Absatz, Produkte, Investition,
Produktion, Verlegung der
Betriebsstätte
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