1) Was ist das EUREK?
Europäisches Raumentwicklungskonzept
2) Was ist auf dem Flächenwidmungsplan ersichtlich?
- Grenzdarstellungen
- Infrastruktureinrichtungen von überörtlicher Bedeutung
- Fläche und Anlagen mit überörtlicher Nutzungsbeschränkung
3) Für wen ist das regionale Raumordnungsprogramm gültig?
Gemeinden
4) Welche Gebietskörperschaften haben Planungskompetenz?
Bund
- Länder
Welche Raumplanungsinstrumente gehören zu den formellen Instrumenten?
- Landesentwicklungsprogramme (Landesraumordnungsprogramme)
- Sektorale Raumordnungsprogramme
- Regionale Raumordnungsprogramme (Regionalpläne
Frage zu den 7 Daseinsgrundfunktionen?
- Wohnen
- Arbeiten
- Ernähren und Rohstoffgewinnung
- Erholen
- Ver- und Entsorgung
- Verkehren
- Kommunizieren
7) Welches Element entfällt beim Neuerstellen eines Flächenwidmungsplans?
Screening
Welche Themenbereiche können in sektoralen Raumordnungsprogramm bearbeitet werden
Wohnen
- Gewerbe und Industrie
- Einkaufszentren
- Technische Infrastruktur
- Verkehr
- Soziale Infrastruktur
- Tourismus
- Sportwesen
- Natur- und Umweltschutz
Welche Bereiche fallen in die Raumordnungskompetenz des Landes?
- Naturschutz
- Grundschulwesen
- Abfallwirtschaft hinsichtlich nicht-gefährlicher Abfälle
- Kindergartenwesen
- Landesstraßen
11) Welche Bestandteile hat der Flächenwidmungsplan?
- Plan
- Verordnungstext
- Erläuterungsbericht
12) Welche Bestandteile hat der Bebauungsplan?
- Erörterungsbericht
- Flankierende Konzepte
ÖEK (=Örtliches Entwicklungskonzept) ist …
- Dem Flächenwidmungsplan übergeordnet
- Dem Bebauungsplan übergeordnet
- Seveso-Richtlinie
Grundlegend werden folgende Bebauungsweisen unterschieden:
- Geschlossen
- Gekuppelt
- Offen
16) Die Widmung Grünflache…
- Nicht alles, was „Grün“ aussieht ist Grünland
- Nicht alles, was wie bebautes „Bauland“ aussieht ist Bauland, sondern kann auch Grünland sein
- Grünland bedeutet kein absolutes Bauverbot, sondern nur eine Beschränkung zu Gunsten
„privilegierter“ Bauten. Das sind nutzungsbedingte Bauten, weg-und leitungsbedingte Bauten und
standortgebundene Bauten.
17) Welches Organ beschießt das ÖEK?
Gemeinderat
18) Das Land kann ein ÖEK…
- Annehmen
- Ablehnen
20) Was sind Teile eines Bebauungsplans?
- Bebauungsfestlegungen
- Ersichtlichmachungen
21) Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?
Subsidiarität bedeutet, dass öffentliche Aufgaben möglichst bürgernah - zum Beispiel auf der Ebene
der Kommunen oder der Bundesländer - geregelt werden sollen. Erst wenn ein bestimmtes Problem
dort nicht gelöst werden kann, wird die Regelungskompetenz nach „oben“ abgegeben. Die EU soll
sich nur um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als die Mitgliedsländer.
22) Welche informellen Instrumente der Raumplanung gibt es?
- Landesentwicklungskonzepte bzw. Landesleitbilder
- Raumordnungskonzepte für Sachbereiche
Informelle Instrumente …
- Sind nicht an verfassungsrechtliche Zuständigkeitsschranken der jeweiligen Landesregierung
gebunden
24) Welche Aussagen zum Bund bei privatwirtschaftlichen Aufgaben sind richtig?
- Die drei Gebietskörperschaften nehmen sog. Privatwirtschaftliche Aufgaben war, die starke
Raumwirksamkeit entfalten wie:
Investitionen (Kanal, Schul, Straßenbau)
Förderungen (Wohnbauförderung etc.)
Beratungen (Regionalmanagements)
25) Was sind „privilegierte Bauten“?
- Das sind nutzungsbedingte Bauten, weg-und leitungsbedingte Bauten und standortgebundene
Bauten
Zentrale-Ort Frage?
- Entscheidenden Vorgaben der überörtlichen Raumordnung
- Walter Christaller (1933) entwickelte analytisches Konzept zur Abteilung von Gesetzmäßigkeiten
über die Größe, Anzahl und räuml. Verteilung Zentraler Orte.
- Zielsetzungen:
Versorgungsfunktion
Entwicklungsfunktion
Hierarchie und Ausstattung ständig im Fluss, weil sich die Zusammensetzung und die
Reichweite von Gütern und Diensten ständig ändert
Konzept dient dazu den Rückbau des Leistungsangebotes der öffentlichen Hand konzeptiv
vorzubereiten.
Zentrale – Orte – Konzept + Achsenkonzept =Punkt – Axialen – Modell / Konzept
27) Fachplanungskompetenzen des Bundes?
Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle
- Teil des Bundesstraßenwesens
- Forstwesen
- Wasserwirtschaft
- Telekommunikation
- Universitätsrecht
- Verkehrswesen
- Bereiche der Rohstoffgewinnung
28) Grundregeln in nomineller Raumplanung?
- Hierarchisches Planungssystem
- Verpflichtung einer vertikalen Planungskoordination
- Verpflichtung einer horizontalen Planungskoordination
29) Verpflichtung zur vertikalen Planungskoordination?
Abstimmung der Entscheidungen mehrerer Planungsträger durch:
Anhörungsrechte des nachgeordneten Planträgers
Verpflichtung der Länder zur Amtshilfe
Ausübung von Aufsichtsrechten des Landes bei Planungen der Gemeinde
30) Sektorale Raumordnungskonzepte können…
- Entwicklungspolitische Inhalte
- Ordnungspolitische Inhalte aufweisen
31) Wirkungsbereiche der örtlichen Raumplanung?
- Übertragener Wirkungsbereich
- Selbstständiger Wirkungsbereich
- Eigener Wirkungsbereich
32) Maßnahmen im Bereich Grünraum zielen darauf ab, Vorrang- bzw. Eignungsflächen des
Grünlandes auszuweisen
- Ökologische Vorrangflächen
- Landwirtschaftliche Vorrangflächen
- Bereiche naturräumlicher Gefährdung
- Grünsysteme im Siedlungsraum
- Spiel-, Sport und Erholung
33) Wo wird der Untersuchungsrahmen festgelegt?
Scoping
34) Widmungsfestlegungen (Hauptwidmungskategorien) Flächenwidmungsplan?
- Bauland
- Verkehrsflächen
- Freiland (Grünland)
35) Wesentliche Schritte des Flächenwidmungsplans vom Bauland?
Voraussetzungen für die Baulandwidmung
- Eignung
- Erforderlichkeit
Vorbehaltsflächen?
- dient der Sicherung von Flächen für Zwecke des Gemeindebedarfs (Schulen, Kindergärten, Spitäler
etc.)
- zeitlich befristet (i.d.R. 5 bis 6 Jahre)
- Ziel: Übertragung der jeweiligen Grundstücke in das Eigentum des vom Vorbehalt Begünstigten
(i.d.R. die Gemeinde) binnen einer bestimmten Frist mittels
− Einlösung (Kauf) bzw.
− Enteignung (bei Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung)
- „Durchbrechung des Prinzips des Bestandsschutzes“
- Sehr eingriffsintensiv
- Unter folgenden Voraussetzungen gewidmet werden:
o genaue Angaben des angestrebten Verwendungszwecks
o Widmung nur im erforderlichen Ausmaß („keine Vorratswidmung“, sondern
„Bedarfswidmung“)
• keine für die Realisierung des Vorbehaltszwecks geeignete Fläche im Eigentum des
Begünstigten (der Gemeinde
37) Maß der baulichen Nutzung?
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Geschoßflächenzahl (GFZ)
- Baumassenzahl (BMZ)
38) Seit wann ist Österreich Mitglied bei EU?
1995
39) Welche Gebietskörperschaft vollzieht in der örtlichen Raumplanung?
Gemeinde
40) Welche der folgenden sind RPs Leitziele?
- Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen für Bevölkerung
- Schutz bzw. pflege der natürlichen Lebensgrundlagen
- Schutz vor Naturgefahren und Umweltbelastungen
- Ausreichende Versorgung der Bevölkerung von Arbeit, Infrastruktur und Wohnungen
- Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land-und Forstwirtschaft
- Sicherung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Industrie und Gewerbe
- Erhaltung der Erholungsgebiete und Konkurrenzfähigkeit im Tourismus
- Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes
41) Aufgaben des Landesentwicklungsprogramms?
- Konkretisierung der Planungsziele und -grundsätze
- Zentralörtliche Strukturen
- Festlegung von Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen
- Einteilung des Landes in Planungsregionen
- Grenzüberschreitende Planungen und Kooperationen
42) Probleme des Landesentwicklungsprogramms?
- Mangelnde Akzeptanz der Programme durch die betroffenen Lokalpolitiker bzw. die Bevölkerung
- Langwierigen Erstellungs- und Entscheidungsprozesse
- Allgemein gehaltenen Formulierungen und den hohen Abstraktionsgrad, die einer Umsetzung im
Wege stehen
43) Zuständigkeit der Sektoralen Raumordnungsprogramme?
Land
45) Welches Prinzip bei Vorbehaltsfläche?
Durchbrechung des Bestandsschutzes
46) Entschädigung des Flächenwidmungsplans?
- Frustrierten Aufwendungen
- Gegenleistung
- Sonderopfers
47) Welches Maß bei oberirdisch umbautem Raum?
Baumassenzahl (BMZ)
48) ÖPNV?
Öffentlichen Personennahverkehr
49) Allgemeine Ziele in der Verkehrsplanung?
- Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV + nicht-motorisierter Verkehr)
- Eindämmung des MIV (Motorisierten Individualverkehr)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
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