Kindeswohlgefährdung nach BGB
wenn aktuelles körperliches, geistiges oder seelisches Wohl bedroht ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Schädigung führt (Gefahr eines Schadens besteht muss aber noch nicht eingetroffen sein) 👉🏼 nicht jede KWG ist eine KM z.B. starke Vernachlässigung 👉🏼 nicht direkt strafbar
Vernachlässigung
ist passiv und es besteht Gefahr einer Schädigung
Körperliche Vernachlässigung: grundlegende Bedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt z.B. Hygiene, Kleidung, Ernährung, Gesundheitsfürsorge
Emotionale Vernachlässigung
Emotionale Vernachlässigung (Deprivation): passiv, fehlende emotionale Zuwendung, Aufmerksamkeit oder Unterstützung, die essentiell für gesunde Entwicklung ist 👉🏼 potentielle Gefahr der Schädigung
Kindesmisshandlung StGB:
Kindesmisshandlung StGB: Form der KWG und umfasst körperliche und/oder seelische Gewalt 👉🏼 bereits ein Schaden entstanden
Arten der Misshanldungen
Misshandlung: ist aktiv und es besteht eine aktive Schädigung
Emotionale Misshandlung: aktiv, bewusst emotionalen Schmerz zuführen durch Verhalten einer andern Person 👉🏼 akute Schädigung
Körperliche Misshandlung: aktiv bewusst herbeigeführte körperliche Schmerzen durch z.B. Schläge, Bisse, Verbrennungen, Schütteltrauma
Sexualisierte Gewalt: z.B. Handlungen durchführen, anschauen, oder an sich selber durchführen 👉🏼 Zartbitter e.V. ist für Aufklärung, Prävention und Unterstützung
Jugendamt
Kinderschutz durch Prävention und Unterstützung
Erziehungsberatungen, Hilfe bei anderen Problemen, Inobhutnhame bei sofortigem Schutz, agiert als Vormund bei Eltern die Sorgerecht verloren haben, Jugendhilfen und Sozialleistungen (z.B. Kitafinanzierung)
Familiengericht
wird meist von Jugendamt eingeschaltet und kann dann richterliche Beschlüsse entscheiden z.B. Betreuung der Familie, Unterbringung oder Entzug des Sorgerechts 👉🏼 kann nur dann eingreifen wenn es von Behörde oder Person eingeschaltet wird
Was tun bei Verdacht?
Wichtig: Wohl des Kindes geht immer vor! Nicht voreilig Entscheiden oder Urteilen aber bedacht vorgehen.
Beobachten und Dokumentieren
Meldung innerhalb der Einrichtung und interdisziplinär Austauschen z.B. hinzuziehen von erfahrenen Fachkräften, Kinderschutzgruppe, PDL, Sozialdienst
Gespräche mit den Eltern
Ggf. stationäre Aufnahme zur Entlastung und Beobachtung
Ggf. weiterführende Beratung und Meldung (Kinderschutzgruppe, Jugendamt, Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD), Familiengericht)
Kinderschutzgruppe bzw. KKG
Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen
interdisziplinäres Team welches bei Verdacht hinzugezogen werden kann, diese kooperieren mit Jugendamt oder Hilfsorganisationen
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