Entscheide ob wahr oder falsch
§315d StGB
Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden
Wahr
Eine kurz vor dem Start der Polizei verhindertes nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen, ist für die Teilnehmer immer als Versuch strafbar.
Falsch, nur für Ausrichter strafbar
Auch dem Ausrichter eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens kann der Tod eines dabei geschädigten Unfallbeteiligten zugerechnet werden. Dies führt zur Verbrechensqualifzierung.
Falsch
Es muss ein Personenschaden oder Sachschaden von mindestens 750€ eingetroffen sein.
Es muss eine Gefährung anderer (aus Sicht des Täters) eingetroffen sein
Es darf in keinem Fall ein Fremdschaden (aus Sicht des Täters) eingetreten sein
Es handelt sich bei allen Tatalternativen immer um ein Offizialdelikt
Der Eintritt des Todes eines Menschen bei einem Alleinrennem, muss mindestens mit bedingtem Schädigungsvorsatz verursacht werden
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