Entscheide ob wahr oder falsch
§316 StGB
Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden.
Falsch
Der Versuch ist strafbar.
Nur wenn der Täter mit Absicht handelt ist die Tat strafbar.
Wenn der Täter freiwillig die Gefahr abwendet, kann das Gericht von der Strafe gem. §314a StGB absehen
Nur wenn der Täter vorsätzlich handelt ist die Tat strafbar
Es muss immer eine Gefährdung anderer (aus Sicht des Täters) eingetreten sein.
Es darf kein Fremdschaden (aus Sicht des Täters) eingetreten sein.
Wahr
Es handelt sich bei der Tat um ein Offizialdelikt
Ein Strafantrag gem. §303c StGB stellt eine Strafschärfung dar
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