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IT-Recht

OG
by Ole G.

Was versteht man grundlegend unter dem Softwarevertragsrecht und was kennzeichnet allgemeingültig Softwareverträge?

  • Hierunter sind alle Verträge über Informationstechnologie, nämlich Software, Hardware sowie Dienstleistungen zu verstehen

  • Verträge sind Einigungen zwischen (mindestens zwei) Vertragsparteien mittels sich deckende Willenserklärungen (genannt Antrag/Angebot, § 145 BGB, und Annahme, § 147 BGB)

  • Inhaltlich verpflichten sich die Vertragsparteien zu Leistungen, zum Beispiel der Erstellung einer Software und zur Gegenleistung, in der Regel in Form der Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung

  • Die Rechtsnatur von Software ist unter Juristen nach wie vor umstritten. Die Gerichte behandeln Software als Sache und ordnen die Verträge entsprechend ein

  • Softwareverträge sind Verträge zur Erstellung von Individualsoftware, Verkauf, Vermietung, Leasing, Vertrieb von Standardsoftware, Anpassung von Standardsoftware (Customizing, Parametrisierung), Verträge über IT-Projekte, Outsourcing etc.

  • Bei Hardware ist ebenfalls Herstellung, Verkauf, Vermietung, Leasing, Vertrieb denkbar. Dienstleistungen sind in der Regel Beratung beim Einsatz, aber auch Anpassung von Software

  • Von der Vertragsart (ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag) hängen die weiteren Rechte und Pflichten der Parteien ab, insbesondere die so genannten Mängelgewährleistungs-Vorschriften, wenn es um die Regelung von Sachmängeln der geleisteten Vertragsgegenstände (zum Beispiel Erstellung einer individuellen Software; Übertragung einer bereits vorhandenen Standard-Software; Support) geht













































































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Ole G.

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