Definition Inländische Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit = Befugnis eines Staates Recht zu sprechen (Teil der staatlichen Hoheitsgewalt, fließt aus Soveränität)
(österreichische) inländische Gerichtsbarkeit = Befugnis der ausländischen Gerichte zur Ausübung der Gerichtsbarkeit
Territorialitätsprinzip
Einschränkung inländische Gerichtsbarkeit: Immunität
Dipolmaten, Konsule, ausländische Staaten, IOs, bestimmte Räumlichkeiten
Ausländische Staatsoberhäupe sind für die Dauer ihrer Amtstätigkeit der inländischen Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit entzogen
Ausländische Staaten sind nur in Ausübung ihrer hoheitlichen Funktion entzogen, nicht in ihrer Eigenschaft als Privatrechtsträger
Prüfung inländische Gerichtsbarkeit bei Immunität
nach Einlagen der Klage bei Gericht
von Amts wegen zu prüfen
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