Was sind Anforderungen an Trommelaufzügen und Kettenaufzügen?
Aufzug ist mittels Trommel, Seilen, Kettenrädern und Ketten angetrieben
Nicht auf Reibung basierend
0,50 m zwischen oberen Puffer und Fahrkorb in oberster Haltestelle
Fahrkorb muss bis zum Ende des Pufferhubs geführt sein
Gegengewicht/ Ausgleichsgewicht mit geführten Fahrweg bis 0,3m oberhalb der obersten Stellung
Auslegung von Lastenaufzüge entsprechend der Nennlast zuzüglich des Gewichts der Beladeeinrichtungen für Fahrkorb, Fahrkorbrahmen, Fangvorrichtung, Führungsschienen, Triebwerksbremse, Treibfähigkeit, Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung
Verhältnis der Durchmesser von Treibscheiben Rollen und Trommeln gemessen von Seilmitte zu Seilmittel - zum Nenndurchmesser, der Tragseile muss mindestens 40 betragen unabhängig von Litzenanzahl der Tragseilen.
Der Sicherheitsfaktor der Tragmittel >=12 bei Trommel- und indirekte Hydraulikantriebe
Sicherheitsfaktor berechnet bei Trommeln-/ Kettenantrieben und hydraulischen Antrieben
Befestigung der Seile an den Trommeln muss mit Keilklemmen oder mindestens zwei Klemmen erfolgen
Trommel mit formschlüssigem Antrieb mit schraubenförmige Rillen entsprechend der Form der Seilen
Wenn der Fahrkorb auf den völlig zusammengedrückten Puffern ruht müssen mindestens noch eineinhalb Windungen auf der Trommel verbleiben.
Es darf nur eine Lage Seil auf der Trommel gewickelt werden
Max. 4° Schrägzug der Seile bezogen auf die Rillenebene
elektrische Sicherheitseinrichtung als Schutz vor Schlaffseil/ -kette
Puffer für Fahrkorb und Gegengewicht
Puffer auf dem Fahrkorb für Trommel und Ketten Aufzüge
Treibscheibenantrieb, Trommelantrieb und Kettenräder sind zulässig
Max. 0,63 m/s Nenngeschwindigkeit
Bei Berechnung der Antriebsteile auf Puffer ruhender Fahrkorb oder Gegengewicht berücksichtigen
Getrennte Betätigungseinrichtung für Not Endschalter und betriebsmäßiges anhalten
Notenschalter betätigung durch eine Einrichtung die mit dem Triebwerk verbunden ist
Notenschalter betätigung am oberen Ende des Schachts durch den Fahrkorb und ein vorhandenes Ausgleichsgewicht
Notenschalter betätigung am oberen und unteren Ende des Schachts durch den Fahrkorb, wenn kein Ausgleichsgewicht vorhanden ist.
Wenn der Fahrkorb auf den völlig zusammengedrückten Puffern ruht müssen mindestens noch eineinhalb Windungen auf der Trommel verbleiben
Was sind Anforderungen an Treppenschrägaufzüge?
Treppenschrägaufzüge werden durch Seile, Zahnstangen, Ketten, Friktions-/ Traktionsantriebe und einem Seil- Kugelantrieb, gestützt oder gehalten.
Was sind Anforderungen an Plattformaufzüge?
Vertikale Plattformaufzüge werden durch Zahnstangen, Drahtseile, Ketten, Spindel und Mutter Spindeln, Traktionen Fraktionen zwischen Rädern und der Führungsschiene geführte Kette Scherenmechanismus oder Hydraulikheber (direkt oder indirekt wirkend) gestützt oder gehalten.
Anforderungen an Spindelantriebe
5.3.1.1 Allgemeines
Der Plattformaufzug muss mit einer Fangvorrichtung ausgerüstet sein.
Außer wenn die Plattform von einer selbsthemmenden Drehspindel oder Mutter in Verbindung mit einer Sicherheitsmutter angetrieben wird, (siehe 5.4.6)
5.4.1.3 Die bei der konstruktiven Ausführung von getriebeantriebe verwendeten Sicherheitsfaktoren müssen auch bei vollständiger Berücksichtigung der Auswirkungen der für die vorgesehene Lebensdauer des Plattform Aufzugs berechneten Abnutzung beibehalten werden.
Mit Ausnahme des Falls, dass sie einen integralen Bestandteil der Welle oder der Antriebseinheit bilden, müssen alle Antriebsscheiben, Seiltrommeln Stirnräder Schnecken und Schneckenradtrommeln oder Bremstrommeln nach einem der folgenden Verfahren an der Welle oder eine anderen Antriebseinheit befestigt sein
Verwendung von Nutenkeilen
Verwendung von Keilverzahnungen
Verwendung von Kreuzzapfen.
Die Getriebe müssen vollwandig umschlossen werden
5.4.6 zusätzliche Anforderungen an spindelantriebe
5.4.6.1 Maßnahmen gegen freien Fall und Abwärtsbewegung der Plattform mit Übergeschwindigkeit.
5.4.6.1.1 Es müssen Tabelle 4 entsprechende Einrichtungen oder Kombinationen von Einrichtungen und deren Betätigung vorgesehen werden, um Folgendes zu verhindern auf.
a) freier Fall der Plattform
b) Abwärtsbewegung mit Übergeschwindigkeit
Tabelle 4 Kombination von Maßnahmen gegen freien Fall der Plattform und Abwärtsbewegungen mit überhöhter Geschwindigkeit
freier Fall:
sicherheitsmutter (5.4.6.1.4)
Abwärtsbewegung mit Übergeschwindigkeit
Sicherheitsanhalteeinrichtung nach 5.4.6.1.3, die von einem Geschwindigkeitsbegrenzer nach 5.3.2 ausgelöst wird oder selbsthemmendes Spindelsystem
andere Einrichtungen oder Kombinationen von Einrichtungen und ihrem Betätigung dürfen nur verwendet werden, wenn sie zum gleichen Sicherheitsgrad wie dem Tabelle 4 angegebenen führen.
5.4.6.1.2 Selbsthemmendes Spindel-Mutter-System
Der Reibungskoeffizient eines selbsthemmenden Spindel-Mutter-Systems darf bei der Berechnung höchstens 0,06 betragen
Anmerkung Der oben angegebene Zahlenwert basiert auf einen Reibungsfaktor von 0,075 und einem Sicherheitsfaktor von 1,25.
5.4.6.1.4 Sicherheitsmutter
Es muss eine zweite unbelastete Sicherheitsmutter vorgesehen werden um die Last zu tragen und im Falle eines Versagens der Antriebsmutter eine elektrische Sicherheitseinrichtung zu betätigen und auf diese Weise einen Sicherheitsgrad zu erreichen, der dem in 5.3.1 festgelegten entspricht, die elektrische Sicherheitseinrichtung muss in einer Weise wirken, die dazu führt, dass der Motor und die Bremse im Falle eines Versagens der Antriebsmutter von der Stromversorgung getrennt werden.
Es ist zu erwägen, ob ein Schutz der elektrischen Sicherheitseinrichtungen gegen die Auswirkungen von Verschmutzung und Erschütterungen erforderlich ist.
Wenn nach 5.4.6.1.1. erforderlich, muss eine Übereinstimmung mit 5.4.6.2.3.3.2 konstruierte Sicherheitsmutter eingebaut werden
5.4.6.2 Antrieb der Plattform
5.4.6.2.1. Mögliche Antriebsarten
Es sind nur direkt wirkende Antriebe zulässig
Werden, mehrere Spindeln und Muttern verwendet, muss möglichen. Unausgeglichenheiten in Bezug auf die Belastung und die Fahrstrecke Rechnung getragen werden übersteigt die Neigung der Plattform 1% muss der Aufzug angehalten werden
Die Verwendung eines Ausgleichsgewichtes ist nicht zulässig.
5.4.6.2.2 allgemeine Vorgaben für die Spindel
5.4.6.2.2.1 Um zu verhindern, dass sich Segmente von mehrteiligen Spindelsäulen voneinander lösen, müssen formschlüssige mechanische Einrichtungen vorgesehen werden. Verbindungen in der Spindel müssen genau angeordnet werden, um ein fehlerhaftes Eingreifen und Beschädigung der Mutter zu verhindern.
5.4.6.2.2.2 Bemessung der Spindel
5.4.6.2.2.2.1 Zugbeanspruchung
Durch Zugbeanspruchung beanspruchte Spindeln müssen so bemessen sein, dass ein Sicherheitsfaktor von mindestens 5 sichergestellt ist, dies gilt auch für Verbindungen, die mit der von Triebwerk und Plattform aufgebrachten Höchstlast von maximalen Drehmoment beansprucht werden
5.4.6.2.2.2.2 Knickung
Spindeln die unter Druckbeanspruchung stehen müssen so bemessen sein, dass ein Sicherheitsfaktor von mindestens 3 gegen Knicken sichergestellt ist, wenn ihre größtmögliche Lage dem durch die höchstlast einschließlich der Plattform verursachten Druck ausgesetzt ist.
5.4.6.2.3 allgemeine Vorgaben für Muttern
5.4.6.2.3.1 der Werkstoff der lasttragenden Mutter muss eine geringere Härte als sie zugehörige Spindel aufweisen.
5.4.6.2.3.2 Es muss möglich sein, die lasttragende Mutter zu inspizieren und ihren Verschleiß festzustellen.
5.4.6.2.3.3 Bemessung der Mutter
5.4.6.2.3.3.1 Die lasttragende Mutter muss so ausgelegt sein, dass die im Zustand des maximalen Verschleißes sowie unter der Berücksichtigung von Höchstlast und maximalen Drehmoment ein Sicherheitsfaktor von mindestens 5 sichergestellt ist.
5.4.6.2.3.3.2 Die Sicherheitsmutter und ihre Verbindung zur lasttragenden Spindelmutter müssen so ausgelegt sein, dass ein Sicherheitsfaktor von mindestens 5 unter Berücksichtigung der größten Beanspruchung durch Lasten und Drehmoment einschließlich der durch das Versagen der Last tragenden Mutter verursachten dynamischen Kräfte sichergestellt ist.
5.4.6.2.4 Verbindung zwischen Plattform und Mutter
5.4.6.2.4.1 im Falle von Plattformaufzügen, bei denen die Spindel durch drucklasten beansprucht wird, muss die Verbindung zwischen der Plattform und der(den) Mutter(n) beweglich sein
5.4.6.2.4.2 der Last- Spindelmechanismus muss so gestaltet sein, dass durch Verwendung form-schlüssiger mechanischer Hilfsmittel eine Trennung der Plattform vom Mechanismus beim Betrieb verhindert wird.
Anforderungen an Zahnstangenantriebe
5.7. Triebwerk
Je Aufzug mindestens ein Triebwerk
Antriebsmotor muss mit Seiltrommel oder Antriebsritzel formschlüssig verbunden sein
Bewegung des Fahrkorbes bei Normalbetrieb nur mit Motorkraft
Geschwindigkeitsunterschied in allen belastungsfällen und Fahrtrichtungen <=15% von Nenngeschwindigkeit
Sicherheitsabstand zwischen Antrieb und zugehörige Teile <=0,5m, muss ein Schutz vorhanden sein, (auch hier die Norm EN349 und ISO 13857)
Antriebssystem muss feste Schutzeinrichtungen gegen das Eindringen von Material haben (Kies Regen, Staub usw)
Zahnräder Ketten Wellen Führungsrollen usw müssen ebenfalls eine wirksame Schutzeinrichtung haben und müssen für regelmäßige inspektions- und installationshaltungsarbeiten gleich zugänglich sein
Man unterscheidet bei Bauaufzügen als Tragmittel Zahnstangenantriebe und Seilantriebe (meist mit Trommelantrieb)
Zahnstangenantrieb
Antriebs- und Fangvorrichtungszahnräder müssen formschlüssig auf ihren Wellen befestigt sein. Auf Reibung oder Klemmen beruhende Befestigungsmethoden dürfen nicht benutzt werden.
Das Zahnrad der Fangvorrichtung muss unterhalb der Antriebszahnräder platziert sein
Zahnstangen müssen sicher befestigt sein. Stöße zwischen einzelnen Zahnstangenelementen müssen genau ausgerichtet sein, um fehlerhaften Eingriff oder Beschädigung der Zähne zu vermeiden.
Durch entsprechende Maßnahmen muss das Eindringen von Fremdkörpern zwischen Antriebs- und Fangvorrichtungszahnrädern und Zahnstange verhindert werden
Zahnräder und Zahnstange müssen den Anforderungen gemäß DIN12159 Abs. 5.2.6 und den ISO 6336 -1 -3 und ISO 6336 -5 genügen
Verteilung der Lasten
Wenn sich mehr als ein Zahnrad im Eingriff mit der Zahnstange befindet, dann muss entweder eine Einrichtung vorhanden sein, welche die Last gleichmäßig auf die Zahnräder aufteilt oder die Antriebssysteme müssen so ausgelegt sein, dass sie die unter normalen Bedingungen auftretende unterschiedliche Lastverteilung aufnehmen können
Module
Das Modul von Zahnstange und Zahnrad darf nicht kleiner sein, als
4 - bei Antriebssystem, bei denen die gegenwolle oder andere den Eingriff sicherstellende Elemente direkt auf die Zahnspange einwirken - ohne irgendwelche dazwischen liegenden Mastprofile
6 - bei Antriebssystemen, bei denen die Gegenrolle oder andere den Eingriff sicherstellende Elemente zunächst auf ein Mastprofil wirken, welches sich dann in direktem Kontakt mit der Zahnstange befindet.
Das Modul m ist ein Maß für die Größe der Zähne von Zahnrädern m = d/z (mit d =Teilkreisdurchmesser und z = Zähnezahl)
Eingriff von Zahnstange und Zahnrad
Durch entsprechende Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass die Zahnstange und alle Antriebs- und Fangvorrichtungszahnräder bei allen belastungsfällen im korrekten Eingriff gehalten werden.
Diese Maßnahmen dürfen sich nicht ausschließlich auf die Führungsrollen- oder Schuhe des Fahrkorbs verlassen.
Ein korrekter Eingriff ist dann gegeben, wenn der Teilkreisdurchmesser des Zahnrades mit der Profilbezugslinie der Zahnstange zusammenfällt oder nicht mehr als 1/3 des Moduls, außerhalb liegt
Durch entsprechende Maßnahmen. Muss außerdem sichergestellt sein, dass auch im Falle des Versagens der Einrichtung nach 5.7.3.1.4.1 der Teilkreisdurchmesser des Zahnrades niemals mehr als 2/3 des Moduls außerhalb der Profilbezugslinie der Zahnstange liegt.
Es ist sicherzustellen, dass die rechnerische Eingriffsbreite zwischen Zahnstange und Zahnrad erhalten bleibt. Und das im Falle des Versagens nicht weniger als 90% der rechnerischen Eingriffsbreite zwischen Zahnstange und Zahnrad erhalten bleibt.
Anwendungsbereich
1.1. Die vorliegende Norm legt besondere Sicherheitsanforderungen an mastgeführte Kletterbühnen (MKB) fest, die vorübergehend aufgestellt werden, Hand- oder Kraftantrieb haben und zur Benutzung von einer oder mehreren Personen vorgesehen sind, die von der Kletterbühne aus Arbeiten durchführen. Die sich vertikal bewegende Arbeitsbühne wird auch dazu verwendet, dieselben Personen und deren Ausrüstung sowie Materialien von einer einzigen Einstiegsstelle und zurück zu transportieren, diese Einschränkungen unterscheiden MKB von Bauaufzügen.
Die Norm kann auch für dauerhaft installierte MKB angewendet werden.
1.2. Diese Norm ist auf Arbeitsbühnen anwendbar, die mit Zahnstange oder Ritzel angehoben und von den sie tragenden Masten geführt und an ihnen entlang bewegt werden, wobei für die Masse seitliche Abstützungen durch separate Tragkonstruktion erforderlich sein können oder nicht.
1.3. Diese Norm ist für jede Kombination der folgenden Varianten anwendbar
Ein Mast oder mehrere Maste.
Verankerte oder freistehender Mast
Mast mit unveränderlicher oder veränderlicher Länge
Vertikal stehende Mast oder zwischen 0° und 30° zur vertikalen geneigte Mast
Stehende oder hängende Maste
Fahrbare oder feststehende Untergestellte (Fahrgestelle oder Grundrahmen)
Hubvorgang mit Hand oder Kraftantrieb
Umsetzen durch schleppen oder eigenen Antrieb am Einsatzort außerhalb der geltenden Straßenverkehrsordnung
Antrieb mit Elektro-, Druckluft-, oder Hydromotor.
Besonderheit Vakuumlift
Sicherheit
Bei Stromausfall fährt die Kabine automatisch in die unterste Etage
Bei freiem Fall oder zu hoher Geschwindigkeit wird die Kabine in den ersten 5 cm von den Notbremsen blockiert
Begrenzungsventil bei Überlast
Alarmsystem
Mechanisches Blockieren der Kabine in jeder Etage
Technische Details
Antrieb je nach Modell 4 bis 6 Vakuumpumpen
Absenkung ventilgesteuert, Standardgeschwindigkeit einstellbar Notabsenkung fest über Zwangsventil
Fang feste Einstellung über vorgespannten Dichtungsdeckel Klemmung an 2 oder 4 vertikalen Führungsprofil.
Auffahrt zweistufige Turbinenschaltung
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