Grundprinzipien der Pharmakotherapie
Für eine medikamentöse Behandlung bei Kindern und jugendlichen müssen die Sorgeberechtigte einwilligen
Eine Einwilligung des Patienten sollte durch eine ausführliche und altersadäquate Aufklärung hergestellt werden
Individuelle Wirkungen und Nebenwirkungen-Kontrolluntersuchungen
Placeboeffekte (insbesondere bei Antidepressiva)
Alternative Verfahren (Homöopathische Medikamente)-Bei schweren Verläufen macht eine medikamentöse Behandlung eine (ambulante) Psychotherapie erst möglich
Es werden häufig individuelle heilversuche „off label-use" vorgenommen
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
gegenwärtige Gefahr handeln, die in solchem Maß vorhanden ist, dass in der weiteren Entwicklung " eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes " mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen ist.
Vorgehen bei KWG
„Wenn Psychotherapeuten gewichtige Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, beschreibt das Gesetz drei Schritte, die zu gehen sind:
(1)Sie sollen die Situation mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind / Jugendlichen erörtern und auf eine Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, soweit dadurch der wirksame Schutz nicht infrage gestellt wird.
(2)Die Psychotherapeuten haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft und sind zu diesem Zweck befugt, anonymisierte Daten an diese zu übersenden, z. B. eine anonymisierte oder pseudonymisierte Falldarstellung.
(3) Wenn das geschilderte Vorgehen zur Abwendung der Gefährdung jedoch ausscheidet (z. B. bei konkretem Missbrauchsverdacht) oder erfolglos bleibt (z.B. Eltern kooperieren nicht) und die Psychotherapeuten ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich halten, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden, sind sie befugt (i. d. R. aber nicht verpflichtet), das Jugendamt zu informieren und dürfen dazu auch die erforderlichen Daten dem Jugendamt mitteilen.
Die Betroffenen sind jedoch zuvor über dieses Vorgehen zu informieren außer, der wirksame Schutz des Kindes / Jugendlichen wäre dadurch gefährdet)."
Im Erstgespräch zu klären ist:
Ab welchem Punkt spricht man von einer psychischen Erkrankung? -Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? -Welche Verdachtsdiagnose wird vergeben?
Was ist das weitere Vorgehen?
Gibt es ein ausreichend unterstützendes soziales Umfeld (prognostisch günstig)
Kontingente KJP
Für Kinder und Jugendliche gilt:
Pro Krankheitsfall können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer durchgeführt werden,
vier davon auch mit den relevanten Bezugspersonen, ohne dass das Kind beziehungsweise der Jugendliche anwesend sein muss.
Der/die Therapeut/in kann selbst festlegen, ob in 25-minütigen oder 50-minütigen Gespräche die Sprechstunde durchzuführen.
Entscheidend ist die Gesamtzahl der Minuten > bei Kindern und Jugendlichen bis zu 250 Minuten möglich
Bei 50-minütigen Gesprächen rechnen wir die Gebührenordnungsposition 35151 zweimal ab (2x25 min)
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