Buffl

Rechtsschutz und Kontrolle

SG
by Sophia G.

Verfassungsgerichtshof


Zulässigkeit - Individualantrag

  • Rechtsverletzung (subjektiver Rechte)

    • zB Fiakerfahrer, der durch gesetzliche Novelle nicht mehr an allen Tages des Monats, sondern nur mehr an 18 Tagen fahren darf

    • verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie einfachgesetzliche Rechte

    • keine Rechtsverletzung, wenn nur wirtschaftliche Interessen berührt werden

      • = bloße Reflexwirkung

      • faktische/wirtschafltiche Auswirkung

        • zB wenn durch Linksabbiegeverbot die Zufahrt zu einem Lokal erschwert wird

        • oder der Zugang zu einem Markt durch Gesetz zeitlich beschränkt wird

  • unmittelbarer Eingriff; dh

    • muss den Antragsteller selbst betreffen

      • zB Eltern können Regelungen, die nur bestimmten Schulen einen Anspruch auf Subventionen einräumen nicht anfechten

    • eindeutig bestimmt

      • zB Bestimmungen, die normieren, dass Pensionen jährlich mittels Anpassungsfaktor zu erhöhen sind, sind kein eindeutig bestimmter Eingriff

    • und aktuell (nicht bloß potentiell) sein

      • zB Regelungen die erst in Kraft treten, bewirken keinen aktuellen Eingriff

      • und Grundstückskäufer, die mangels Eintragung ins GB noch keine Eigentümer sind, können Flächenwidmungspläne nicht anfechten

  • (bloße) Behauptung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Norm

  • Umwegsunzumutbarkeit

    • es darf kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr dieses Eingriffes zur Verfügung stehen

      • zumutbar ist

        • die Erlangung eines Feststellungsbescheides

        • oder eines abweisenden Bescheides

      • unzumutbar ist

        • einen Strafbescheid erwirken zu müssen

        • oder bspw ein Verfahren einleiten zu müssen, das mit hohen Kosten oder besonderen Härten verbunden ist

      -> Individualantrag ist ein subsidiärer Rechtsbehelf



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Sophia G.

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