Definition Soldat und wo steht sie?
§1 Abs. 1 SG
Soldat ist, wer wegen Pflicht/ freiwillig in einem Wehrrdienstverhältnis steht
Staat und SOldat sind durch gegenseitige Treue verbunden
Definition Kamerad
Kamerad ist jeder aktive Soldat unabhängig DG, Dienststellung und Trruppenzugehörigkeit
jeder Soldat ist zur Kameradschaft verpflichtet
Definition Befehl und wo steht sie
§2 Nr. 2 WStF
Ein Befehl ist
eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten
die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen
mündlich, schriftlich oder in anderer Weise
allgemein oder für den Einzelfall
und mit Anspruch auf Gehormsam erteilt.
Merkwort: AMSAG
Definition Vorgesetzter und wo steht sie?
§1 Abs. 3
Vorgesetzter ist, wer befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen
Definition DIsziplinarvorgesetzer und wo steht sie?
§1 Abs. 4
DIsziplinarvorgesetzer ist, wer die Disziplinarbefugnis über Soldaten hat
Soldatengesetz §6
Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
gleiche staatsbürgerliche Rechte wie jeder andere Staatsbürger
bestimmte Rechte durch militärischen Dienst beschränkt
Eingeschränkte Grundrechte:
Freizügigkeit, Petitionsrecht, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungsrecht, Recht auf körperl. Unversehrtheit, Freiheit der Person
Soldatengesetz §7
Grundpflicht des Soldaten
(1) treu dienen:
Pflicht der Dienstleistung
Pflicht zur Loyalität ggü. der Rechtsordnung
Pflicht zur Wahrung des Vermögens und Eigentums der Bundeswehr
(2) tapfer dienen:
Furcht von persönlicher Gefahr darf nicht von Erfüllung der Pflichten abhalten
Soldatengesetz §8
Eintreten für die demokratische Grundordnung
Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des GG
eintreten durch sein gesamten Verhalten
Soldatengesetz §9
Eid und feierliches Gelöbnis
Satz 1:
für BS und SaZ: “ich schwöre,…”
Satz 2:
für FWDL: “ich gelobe,…”
Soldatengesetz §10
Pflichten des Vorgesetzten
(1) Vorbildfunktion:
innere und äußere Haltung (Toleranz,…)
(2) Pflicht zur Dienstaufsicht:
Wahrnehmungs-, Präventions-, Eingreifpflicht
(3) Pflicht zur Füsorge:
Bewahrung vor Schäden und Nachteilen, Berücksichtigung persönl. Lage, keine Rechtsverletzung durch Untergebene
(4) Pflicht rechtmäßige Befehle zu erteilen
(5) Verantwortung für Befehle und Durchsetzungspflicht
(6) Zurückhaltung bei Meinungsäußerung (in und außer Dienst)
Soldatengesetz §11
Gehorsam
Gehorsamkeitspflicht: nach besten Kräften, vollständig, gewissenhaft und unverzüglich
Pflicht zur Verbindlichkeitsprüfung
Soldatengesetz §12
Kameradschaft
Achtung der Würde, Ehre und Rechte der Kameraden
Beistandspflicht (Verpflichtung zum Handeln)
Soldatengesetz §13
Wahrheit
Abs. 1 Wahrheitspflicht:
betrifft nur dienstliche Angelegenheiten
Abs. 2 Meldepflicht:
Soldatengesetz §14
Verschwiegenheit
Schutz des Staates und einzelner Soldaten
Verbot ohne Genehmigung auszusagen
Geheimhaltung gilt auch nach Ausscheiden aus de Bundeswehr
Soldatengesetz §15
Politische Betätigung
(1) Verbot von Betätigung: zu Gunsten/ Ungunsten politischer Richtungen
(2) Verhalten außer Dienst oder dienslicher Anlagen: keine Werbung, Ansprachen
(3) Uniformtrageverbot: Trageverbot auf Versammlungen, Kundgebungen, …
(4) Verbot politscher Beeinflussung
Soldatengesetz §16
Verhalten in anderen Staaten
außerhalb des Geltungsbereich des GG ist Soldaten das Einmischen in Angelegenheiten des Aufenthaltsstaaten versagt
Soldatengesetz §17
Verhalten im und außer Dienst
(1) Disziplin und Achtung des Vorgesetzten
(2) Wohlverhaltenspflicht
(3) Vermummungsverbot
(4) Wohlverhaltenspflicht nach Ausscheiden
Soldatengesetz §17a
Gesunderhaltungspflicht und Patientenrecht
(1) Pflicht, die körperliche und geistige Diensttauglichkeit zu erhalten oder wiederherstellen (kein Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit)
(2) Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Feststellung der Dienst-, Verwendungstauglichkeit
Soldatengesetz §18
Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung
verpflichtet Lehrgangteilnehmer, Soldaten < 25 Jahre, ledig, Mannschafts- und Uffz- Dienstgrad in Gemeinschaftsunterkünften unterzukommen
Soldatengesetz §19
Verbot von Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftsplficht
Vorbeugen von Korruption, Verbot wirtschaftlicher Vorteile
geringe Aufmerksamkeiten unter 25€ erlaubt
Pflicht zurHerausgabe und Auskunft über Geschenke
Soldatengesetz §23
Dienstvergehen
ist, wenn ein Soldat schuldhaft seine Pflicht verletzt
—> Wehrdisziplinarordnung
§7 Abs. 2 SoldGG
Benachteiligungsverbot
aufgrund Rasse, Ethie, Sexualität,…
§3 Abs. 4 SoldGG
sexuelle Belästigung
sexuell bestimmte Verhalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen sind verboten
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