Was sind Gesundheits und Sicherheitsanforderungen nach Aufzugsrichtlinie?
Müssen Fahrkörbe haben
Tragmittel mindenstens
Überlasteinrichtung
Geschwindigkeitsbegrenzer wenn Übergeschwindigkeit möglich
Eigener Stromkreis für Sicherheitseinrichtungen
Schutzräume
Schachttüren und -Verriegelungen
Fahrkorbtür geschlossen und verriegelt bei Absturzrisiko
Absturzvorrichtung/ Fangvorrichtung
Verhinderung unkontrollierter Bewegungen SAFÜ/ UCM
Puffer
Einrichtung gegen Quetschen an Türen
Notbefreiungs- und Evakuierungseinrichtungen
Zweiwege-Kommunikationssystem zu ständig besetzter Stelle
Temperaturüberwachung
Fahrkorbbeleuchtung
Notlicht
Akkubetrieb für Notlicht und Kommunikationssystem
Wofür gelten die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Aufzugsrichtlinie?
für Aufzüge nach Anhang1
Sicherheitsbauteile und deren Aufzüge nach Anhang1
Wie erfolgt die Endabnahme Anhang 5 der Aufzugsrichtlinie?
Montagebetrieb beantragt Endabnahme bei notifizierten Stelle
Einreichung Unterlagen
Gesamtplan des Aufzugs, Schaltplan, Betriebsanleitung, Erklärung das Antrag bei keiner anderen notifizierten Stelle eingereicht wurde
Prüfung der technischen Unterlagen durch notifizierte Stelle
Übereinstimmung mit EU-Baumusterprüfbescheinigung oder mit harmonisierten Normen oder EU-Entwurfsprüfbescheinigung
Abnahmeprüfung am Betriebsort
Probebetrieb Leerzustand und Höchstbelastung, Funktion Sicherheitseinrichtungen, Funktion bei Ausfall der Energieversorgung, Statische Prüfung mit 1,25-Fachener Nennlast, keinerlei Verformung oder Beschädigung
Endabnahmebescheinigung durch notifizierte Stelle
EU-Konformitätserklärung durch Montagebetrieb
Anbringen Kennnummer der notifizierten Stelle neben CE-Kennzeichnung
Wie erfolgt die Einzelprüfung Anhang 8 der Aufzugsrichtlinie?
Name und Anschrift des Herstellers, -Bevollmächtigten, -Einbauort, technische Unterlagen, Erklärung das Antrag bei keiner anderen notifizierten Stelle eingereicht wurde
Beschreibung, Entwurfs-/ Fertigungszeichnungen/ -pläne, Erläuterungen, Aufstellung Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, Aufstellung harmonisierter Normen, EU-Baumusterprüfbescheinigungen für eingebaute Sicherheitsbauteile, Konstruktionsberechnungen, Prüfberichte, Betriebsanleitung
Konformitätsbescheinigung durch notifizierte Stelle
Was konkretisiert die Betriebssicherheitsanforderung in der TRBS 1201 Teil4?
Prüfart/ Prüfumfang/ Prüftiefe/ Prüffristen
§14 Prüfung Arbeitsmittel
§15 Vor Inbetriebnahme/ Behördlich angeordnet
§16 Wiederkehrend
Max: 2 Jahre zwischen Hauptprüfungen
Min: sichere Verwendung bis zur nächsten Prüfung möglich
Verkürzung/ Verlängerung aufgrund von Prüfergebnissen
Zwischenprüfung zwischen zwei Hauptprüfungen
Fälligkeitstermin Monat und Jahr
Erneute Frist Beginnt mit Fälligkeitstermin
Max. 2 Monate nach Fälligkeit
Verfahrensweise zur Betimmung der beauftragten Prüfberechtigten Person/ Überwachungsstelle
Arbeitsmittel - durch befähigte Personen
Überwachungsbedüftige Anlage - durch Überwachungsstelle
Kontrollen und Durchführung
Aufzeichnungen/ Bescheinigungen
Welche Anlagen behandelt die Maschinenrichtlinie?
Maschinen
Auswechselbare Ausrüstung
Sicherheitsbauteile
Lastaufnahmemittel
Ketten, Seile und Gurte
Abnehmbare Gelenkwellen
Unvollständige Maschinen
Wie erfolgt die Inverkehrbringung und Inbetriebnahme nach Maschinenrichtlinie?
Maschine erfüllt Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Verfügbare technische Unterlagen
Verfügbare Betriebsanleitung
Durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren
EU Konformitätserklärung ist ausgestellt und an der Maschine verfügbar
CE Kennzeichnung ist angebracht
Was gibt es für Aufzugsgesetze und was behandeln sie konkret?
Produktsicherheitsgesetz
Dient der Umsetzung: 11. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle mit Sitz in Berlin
Gemäß EU‐Verordnung müssen die Mitgliedstaaten ab 01.01.2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
ZLS ist zuständig für die Notifizierung von Stellen als GS‐Stellen oder zugelassene Überwachungsstellen bzw. Prüfstellen
Im Auftrag der Bundesländer
Für die Anerkennung sind Voraussetzungen gemäß ProdSG, ÜAnlG und BetrSichV zu erfüllen
ZLS führt Erfahrungsaustauschkreis aller ZÜSen durch
Für die Fachbereiche der ZÜSen existieren Arbeitskreise
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
Um Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich gewährleisten
Welche Prüfschritte gehören laut TRBS 1201 Teil4 zur Hauptprüfung?
Sicherer ungehinderter Zugang zum Aufzug
Notrufeinrichtung Prüfen
Notfallplan/ Notbefreiungsanleitung Prüfen
Haltegenauigkeit
Alle Beleuchtungen
Schutzeinrichtungen gegen Quetschen, Scheren und einziehen von Händen
Notbremsschalter/ Tür auf Taster
Fahrkorbtüren, Schachttüren, Türverschlüsse und deren elektrische Sicherheitseinrichtung
Inspektionssteuerung
Tragmittel, Tragmittelbefestigungen, Geschwindigkeitsausgleichseinrichtung
Geschwindigkeitsbegrenzer
Fahrkorb, Gegengewichte und deren Führung
Seilführung und Endbefestigung
Seilrollen, Umlenkrollen
Treibscheibe, Treibfähigkeit
Rotierende Teile in Schutzstellung
Bremseinrichtung und Redundanz
Hydraulik Drücke, Schalter, Anschläge, Nachregulierung, Leitungsbruchventil, Dichtigkeitsprüfung
Fangvorrichtungen und Auslöseeinrichtungen
Schutzeinrichtung gegen unkontrolliertes Aufwärtsfahren
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigtes Bewegen
Gegengewichtsausgleich
Aufsetzvorrichtung
Temporäre Schutzräume
Sicherheit der elektrischen Anlage
Sicherheitsgerichtete Funktionen Parameter Softwarestand
Externe Sicherheitseinrichtungen
Zusätzlich geforderte Schutzmaßnahmen
Ordnungsprüfung
Wie sind Schutzräume nach TRA 200 beschrieben?
Schachtkopf
Standfläche - Decke: min. 0,7 m
Aufbauten Fahrkorbdach - Decke: min. 0,3 m
Höchste Teile Führungsschuhe, Seilendverbindungen, Kämpfer - Decke: min. 0,1 m
Geländer - Decke: min. 0,2 m
Schachtgrube
0,6 m x 1 m x 0,5 m oder 0,6 m x 0,8 m x 0,6 m oder 0,6 m x 0,6 m x 0,8 m
Boden der Schachtgrube - tiefste Teile des Fahrkorbs: min. 0,5 m
Boden der Schachtgrube - Schürze: min. 0,1 m
Tiefste Teile des Fahrkorbs - Aufbauten Schachtgrube (außer Puffer): min. 0,3 m
Wie sind Über- / Unterfahrweg nach TRA 200 beschrieben?
Oberer Überfahrweg FK:
Treibscheibe: min. 0,5 m (bis 0,85 m/s); min. 0,5 m + v2/10 (über 0,85 m/s)
Hydraulisch: 0,15 m (bis bis 0,85 m/s); min. 0,15 m + v2/10 (über 0,85 m/s)
Unterer Überfahrweg FK:
Treibscheibe: min. 0,25 m
Direkt hydraulisch: 0,05 m (bis 0,5 m/s); 0,1 m (über 0,5 m/s)
Indirekt hydraulisch: 0,15 m
Unterer Überfahrweg Gegengewicht einschließlich Pufferhub:
Min. 0,1 m kürzer als oberer Überfahrweg Fahrkorb
Min, so lang, dass oberer Notendschalter zuverlässig betätigt
Abstand Gegengewicht bis Schachtdecke bei Fahrkorb auf Puffern min. 0,1 m
Womit muß der Fang eines Aufzuges beschriftet sein?
Hersteller
Nummer Baumusterprüfbescheinigung
Fangart
Lastbereich/ Einstellparameter
Welche Auslösezeiten haben die verschiedenen Fangvorrichtungen?
EN 81-20
Bremsfang
Sperrfang bis 0,63m/s
EN 81-1
Bremsfang ab 1m/s
Sperrfang mit Dämpfung bis 1m/s
TRA 200
Keilfang bis 0,5m/s
Rollenfang bis 0,85m/s
Rollenfang mit Dämpfung bis 1,25m/s
Welche Bedingungen müssen beim Verbau einer Fangvorrichtung berücksichtigt werden?
Fang Aufwärts mit SAFÜ übereinstimmend
Bei Hydraulikaufzügen Sperrfang nur wenn v-max < 0,8m/s
Bremsfang wenn mehrere Fänge verbaut sind
Bremsfang am Gegengewicht/ Ausgleichgewicht statt Sperrfang wenn v-Nenn > 1m/s
Wie sind die Auslösegeschwindigkeiten von Geschwindigkeitsbegrenzern?
EN 81-20 und EN 81-1
Sperrfangvorrichtung:
≥ 1,15 vNenn ; ≤ 0,8 m/s
Rollensperrfangvorrichtung:
≥ 1,15 vNenn ; ≤ 1 m/s
Bremsfangvorrichtung (vNenn ≤ 1 m/s):
≥ 1,15 vNenn ; ≤ 1,5 m/s
Bremsfangvorrichtung (vNenn > 1 m/s):
≥ 1,15 vNenn ; ≤ 1,25 vNenn + 0,25/vNenn
≤ 0,5 vNenn ; ≤ 0,7 m/s
> 0,5 vNenn ≤ 0,85 vNenn ; ≤ 1,2 m/s
> 0,85 vNenn ≤ 1,25 vNenn ; 1,4 x vNenn ≤ 1,6 m/s
> 1,25 vNenn ; 1,25 x vNenn
Was sind die Anforderungen an das Begrenzerseil eines Geschwindigkeitsbegrenzers?
Stahldrahtseil
Bruchkraft min 8fach der Zugkraft
Verhältnis 30 -> Rolle / Seildurchmesser
Geführtes Seil durch Rolle mit Spanngewicht
Auslösewerte ändern sich nicht durch Bewegung des Spanngewichtes
Begrenzerseil und Endbefestigung bleiben beim Einrücken des Fanges mit größerem Bremsweg unbeschädigt
Begrenzerseil leicht vom Fang lösbar
Wie muss der Geschwindigkeitsbegrenzer gekennzeichnet sein?
Geschwindigkeitsbegrenzerart
Auslösegeschwindigkeit
Was gibt es für Arten von Geschwindigkeitsbegrenzer?
Pendelregler
Fliehkraftregler/ Fliehgewichtsregler
Elektronischer Gerschwindigkeitsbegrenzer
Welche Anforderungen gibt es an das Sicherheitsseil einer Fangvorrichtung in einem indirekt hydraulischen Aufzug?
Stillsetzen bei Bruch oder schlaff werden
Mit unabhängig befestigten Rollen
Rollen mit Schutzeinrichtungen
Seil- oder Hebelbetätigt
Welche Anforderungen gibt es an das Leitungsbruchventil?
Auslösung spätestens vNenn + 0,3m/s
Mittlere Verzögerung 0,2g - 1g
2,5g max 0,04s
Zugänglich vom Fahrkorbdach oder Grube
Teil des Zylinders
Am Zylinder angeflanscht/ verschraubt/ geschweißt mit kurzer Rohrverbindung
Gewindeanschluss mit Schulter
kein Schneidring, Keilring, Bördel
Gemeinsame Nutzung bei mehreren Hebern
oder Verbindung mehrer Ventile
Filter vor Drossel
Einrichtung zum Auslösen des Leitungsbruchventils ohne Überlast
Welche Anforderungen gibt es an die Aufsetzvorrichtung?
Nur in Abwärtsrichtung auf festen Anschlägen wirksam mit Drossel vNenn +0,3m/s oder 115% vNenn
min eine elektrisch einziehbare Stütze
Anschläge in zwei Ebenen pro Haltestelle in Entriegelungszone Abstand > 0,12m
Stützenbewegung ausfahrt durch Druckfedern oder Gewichtskraft
Elektrisches einziehen nicht möglich, wenn Triebwerk angehalten ist
Keine Behinderung oder Beschädigung durch Stützen in Aufwärtsrichtung
Energie speichernde oder verzehrende Puffer in Aufsetzvorrichtung oder Anschläge
Alle Stützen liegen gleichmäßig auf bei Abwärtsfahrt und unterbrechnung der Energiezufuhr
Elektrische Sicherheitseinrichtung verhindert Abwärtsfahrt bei Nichteinzug der Stützen
Elektrische überwachte Aufsetzvorrichtung wenn Fahrkorb anhält
Wenn Aufsetzvorrichtung nicht vollständig ausgefahren ist
Türen bleiben geschlossen
Aufsetzvorrichtung fährt ein und Fahrkorb fährt zur untersten Haltestelle
Türen öffnen in unterster Haltestelle
Normalbetrieb nur durch sachkundige Person einstellbar
Triebwerk stillsetzen bei verwendung Energieverzehrender Puffer
Was gibt es für Antriebsarten bei Aufzüge?
Treibscheibenaufzüge
Hadraulische Aufzüge
Trommelaufzüge
Kettenaufzüge
Spindelaufzüge
Plattformaufzug mit Fang bei freiem Fall oder - Übergeschwindigkeit außer bei selbsthemmender Spindel
Welche Anforderungen gibt es an Bremsen?
Offenhaltung durch elektrische Energiezufuhr
Wirksam bei Ausfall der Netz oder Steuerspannung
Beruht auf Reibung, elektromechanisch lösend, kann zusätzlich andere Mittel nutzen
Doppelte Ausführung der Bremsmechanik
Verzögert und hält mit 1,25fach der Nennlast auch jeder Bremskreis einzeln (Nennlast ab oder leer auf)
Verzögerung geringer als Fangverzögerung oder Pufferverzögerung
Formschlüssige Verbindung Bremsscheibe zu Treibscheibe
Bremsdruck durch geführte Druckfedern oder Gewichte
Nicht brennbare Bremsbeläge
Manuelle Bremslüftung möglich
Elektrisch lüftbar selbsttätig wirkende mechanische Bremse
Formschlüssige Verbindung Bremsscheibe zu Treibscheibe/ Kettenrad/ Seiltrommel
Kraftschlüssige Bremse nur mit zusätzlicher formschlüssiger Bremse oder Verschleißunabhäng wirksame Bremse
Bremsdruck durch geführte Druckfedern
Bandbremse möglich
Manuelle Bremslüftung möglich und Fahrkorbbewegung per Handrad
Welche Anforderungen gibt es für die Treibfähigkeit?
Fahrkorb ohne wegrutschen in Haltestelle halten bei 125% EN81 150% TRA der Nennlast
Bei Notbremsung des leeren oder bei Nennlast Fahrkorb Verzögerung entsprechend der Pufferauslegung
Kein anheben vom leeren Fahrkorb oder Gegengewicht bei Blockierung
Wie wird der Lastausgleich berechnet?
Lastausgleich = GG-FK/Q Nennlast
Wie erfolgt die Lagerung von Antrieben und Treibscheiben?
3 Punkt Lagerung (statisch unbestimmt)
Bei langer Welle
hohe Biegebeanspruchung
2 Punkt Lagerung (statisch bestimmt)
für kleinere und größere Tragfähigkeiten
Aufnahme der Seilkräfte durch wenig belastete Achse
Was sind Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Aufzugsrichtlinie?
2 Tragmittel mindenstens
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