D: Dominanz der Handlungsformenlehre
Abhängigkeit der Klageart von der Handlungsform
F: Einordnung der Handlungsformenlehre in andere Konzepte
Handlungsformenlehre vorhanden, aber unter Einfluss des recours pour excès de pouvoir
GB: Fehlen jeder Handlungsformenlehre
Handlungsformenlehre fehlt, Fokussierung der Dogmatik auf die grounds of review, soweit überhaupt abstrahierend-systembildend gearbeitet wird
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