[BGB] Woraus setzt sich das Recht in seiner Gesamtheit zusammen?
Das Recht in seiner Gesamtheit lässt sich in das Privatrecht und dem öffentlichen Recht unterscheiden. Das Privatrecht wird unterteilt in das Bürgerliche Recht und besonderen Privatrechtsgebieten. Das 2. Buch des BGB befasst sich mit dem Recht der Schuldverhältnisse.
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