Umlage 1 = Entgeltfortzahlung bei Krankheit von Auszubildenden und Arbeiter/innen auch für Angestellte
Bemessungsgrundlage sind u.a.:
Versicherungsrisiko
Versicherungsleistung
Eintrittsalter
Geschlecht
Gesundheitszustand.
Das Gegenseitigkeitsprinzip besagt, dass die Versicherungsgemeinschaft das Risiko der einzelnen Person absichert. Der Anspruch auf Leistungen des einzelnen gegen die Versicherungsgemeinschaft setzt grundsätzlich dessen Beitragszahlung voraus. Die Beiträge der Versicherten:PKV von ihrem individuellen Risiko abhängig. Bei der GKV ist die Beitragshöhe einkommensabhängig.
Kinderpflegetagegeld wird für Kinder bezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Personenkreis, der zwischen der GKV und der PKV frei wählen kann, ist begrenzt:
Angestellte und Arbeiter, deren Jahresarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Beamte, Beamtenanwärter und andere beihilfeberechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst
Studierende
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitsförderung
Sie hat als Ziel die rechtliche und finanzielle Absicherung der ambulanten, häuslichen und vollstationären Pflege. Die Pflegebedürftigen sollen in der vertrauten Umgebung gepflegt werden können, deshalb hat die häusliche Pflege Vorrang.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
arbeitslos ist,
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
die Anwartschaftszeit erfüllt,
sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet
und Arbeitslosengeld beantragt hat.
Die Anwartschaft hat erfüllt, wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate eine in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat.
Wird eine neue Beschäftigung begonnen, so besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit. Die Höhe der Entgeltfortzahlung beträgt 100% des Arbeitsentgelts.
Umlage 2 = Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft (z.B. bei Beschäftigungsverbot oder Krankheit) aller Arbeitnehmerinnen
Förderung der Gesundheit
Verhütung von Krankheit
Früherkennung von Krankheit
Behandlung einer Krankheit
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
sonstige Hilfen
Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle zu verhüten. Tritt trotzdem ein Arbeitsunfall ein, so entschädigt sie den Verletzten durch:
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
Erleichterung der Verletzungsfolgen
Leistungen in Geld.
Herr Özgal, ein Patient der Praxis, arbeitet als Kfz-Mechaniker in einer Autowerkstatt und ist bei der örtlichen AOK versichert. Heute kommt er mit seinem Sohn Hamid in die Praxis. Hamid ist in der Schule beim Sportunterricht gestürzt. Der Zahn 11 ist frakturiert. Gleichzeitig werden zwei kariöse Zähne diagnostiziert. Herr Özgal bittet Sie um eine Kostenabschätzung, denn nach seinen Angaben ist sein Sohn nicht versichert. Wie lautet Ihre Antwort? Beantworten Sie bitte die Fragen 1a bis 1d!
In welcher Krankenkasse ist Hamid grundsätzlich versichert und weshalb?
Wie hoch sind die Beiträge für Hamid?
Welche Versicherung bezahlt die Behandlung der beiden kariösen Zähne?
Welche Versicherung bezahlt die Behandlung des frakturierten Zahns und die möglichen unfallbedingten Spätschäden?
Bitte beschreiben Sie in Stichworten den Inhalt der u. a. Paragraphen des Mutterschutzgesetzes. Nutzen Sie bitte die Vorlage im Anschluss. Lösen Sie diese Aufgabe ebenfalls sehr sorgfältig und gewissenhaft.
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) (Version 23.05.2017)
§ 3
Schutzfristen vor
und nach der
Entbindung
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. (2) Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum
Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Ggf. Verlängerung
§ 4
§ 4 Verbot der Mehrarbeit;
Ruhezeit
Schwangere oder stillende Frauen über 18 Jahre dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Bei schwangeren od. stillenden Frauen unter 18 Jahre darf die tägl. Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden, od. mehr als 80 Stunden in der Doppelwoche betragen. Tägliche Ruhezeit: mind. 11 Stunden ununterbrochen
§ 6
Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Schwangere od. stillende Frauen dürfen nicht an So.-u. Feiertagen beschäftigt werden, es sei denn: ausdrückliche Erklärung der Frau, Ausnahme nach § 10 Arbeitszeitengesetz erlaubt, Nachtruhezeit mind. 11 Stunden ein Ersatz Ruhetag; Frau kann jederzeit widerrufen; Azubis zusätzlich: Ausnahme wenn für Ausbildungszwecken erforderlich
§ 7
Freistellung
für Untersuchungen
und zum Stillen
Freistellung f. Untersuchungen, die bei Schwanger- u. Mutterschaft erforderlich sind. AG hat stillende Frau auf Wunsch freizustellen (mind. 2x tägl. 0,5 Stunden oder 1x tägl. 1 Stunde, Verlängerung in speziellen Fällen möglich
§ 9
Gestaltung
der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
AG muss bei den Arbeitsbedingungen auf Schutz der Schwangeren/Stillenden u. des Kindes achten, ggf. diese ändern. Eine Gefährdung der Schwangeren/Stillenden u. des Kindes muss ausgeschlossen werden. Sie muss ihre Tätigkeit sofern erforderlich kurz unterbrechen können und sich hinsetzen, hinlegen u. ausruhen können.
§ 10
Beurteilung der Arbeitsbedingungen;
Schutzmaßnahmen
AG muss Gefährdungen durch die Tätigkeit der Frau beurteilen, und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen oder bestimmen, ob eine Fortführung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz möglich ist. Sie darf nur Tätigkeiten ausführen, für die bei Gefährdung Schutzmaßnamen getroffen wurden.
§ 13
Rangfolge der Schutzmaßnahmen Umgestaltung der Arbeitsbedingunge n, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
Bei Gefährdungen hat der AG Schutzmaßnahmen lt. folgender Reihenfolge zu treffen: - Arbeitsplatz durch Schutzmaßnahmen umgestalten - Umgestaltung ausgeschlossen: AG muss der Frau einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen – falls dies möglich ist und für die Frau zumutbar ist - Falls weder Schutzmaßnahmen noch Arbeitsplatzwechsel möglich sind, darf AG die Frau nicht weiter beschäftigen
§ 14
Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
AG muss Beurteilung der Arbeitsbedingungen folgendermaßen dokumentieren: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, Festlegung Schutzmaßnahmen, AG muss die Schwangere/Stillende über Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Schutzmaßnahmen informieren.
§ 15
Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
Die Schwangerschaft und Entbindungstermin muss dem AG mitgeteilt werden, sobald die Frau davon Kenntnis hat. Eine stillende Frau muss ihrem AG mitteilen, dass sie stillt. Auf Verlangen von AG muss die Frau einen Nachweis mit Entbindungstermin vorlegen.
§ 17
Kündigungsverbot
Während der Schwangerschaft, 4 Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche u. bis zum Ende der Schutzfrist nach Entbindung (mind. 4 Monate nach Entbindung) darf einer Frau nicht gekündigt werden. Evtl. Ausnahmen.
§ 20
Aushang des Gesetzes
Das MuSCHG muss in Betrieben mit regelmäßig mehr als 3 beschäftigten Frauen zur Einsicht ausliegen oder aushängen. Od. in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich sein.
§ 27
Mitteilungs-
Und Aufbewahrungs-pflichten des Arbeitgebers
AG muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich über eine Schwangerschaft od. stillende Frau benachrichtigen
Kreuzen sie die Antworten an, die sie mit „ja“ beantworten Ist es richtig, dass
Kreuzen sie die Antworten an, die sie mit „ja“ beantworten Handelt es sich um einen Versicherungsfall für die Unfallversicherung?
Was fällt in den Bereich Lohnfortzahlung?
Lesen Sie sich bitte den Text aufmerksam durch und schreiben Sie die Antworten (Zahlen) in die entsprechende Lücke.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei einem neuen Arbeitsverhältnis ab _4__ Wochen. Die Höhe der Entgeltfortzahlung beträgt__100__% des Arbeitsentgelts.
Die Mitarbeiter der Praxis Ihres Arbeitgebers bestehen neben Ihnen aus einem nur halbtags tätigen Assistenten, einer weiteren zahnmedizinischen Fachangestellten, zwei Azubis im ersten Ausbildungsjahr sowie einer Mitarbeiterin an der Rezeption. Für eine weitere Fachangestellte endet die Elternzeit in 6 Monaten. Bei einer Teambesprechung wird die Frage diskutiert, ob in nächster Zeit vielleicht noch eine Kollegin eingestellt werden könnte, da die Laborarbeiten, die von den Mitarbeiterinnen erledigt werden, an Umfang zunehmen und es dadurch häufig zeitliche Engpässe gibt. Welche Möglichkeiten hat Ihr Arbeitgeber, ohne die Wirtschaftlichkeit der Praxis zu gefährden? Machen Sie sich darüber und zu den unten aufgeführten Fragen Gedanken, auch unter Berücksichtigung die rechtlichen Aspekte.
a.) Ihr Arbeitgeber bittet Sie eine Kündigung für die Mitarbeiterin in Elternzeit vorzubereiten, damit er schon jetzt eine Mitarbeiterin einstellen kann. Worauf machen Sie den AG aufmerksam?
Nach Beendigung der Elternzeit hat die Mitarbeiterin einen Rechtsanspruch auf ihren Arbeitsplatz.
Das ist eine sehr schnelle und saubere Lösung für alle Beteiligten
Die Kündigung kann erst nach der Elternzeit erfolgen
Der Rechtsanspruch auf den Arbeitsplatz besteht nur für eine Woche. Danach kann die Kündigung erfolgen.
Welche Möglichkeit hat Ihr Arbeitgeber, wenn…. die Mitarbeiterin in Elternzeit bereits zum Ende der Elternzeit gekündigt hat?
Welche Möglichkeit hat Ihr Arbeitgeber, wenn…. die Mitarbeiterin nach der Elternzeit Teilzeit weiter arbeiten möchte?
Welche Möglichkeit hat Ihr Arbeitgeber, wenn…. die Mitarbeiterin nach der Elternzeit Vollzeit arbeiten möchte?
Die Mitarbeiterin in Elternzeit bietet an, ab sofort 15 Stunden in der Woche arbeiten zu kommen. Darf Sie das?
Nehmen wir an, dieselbe Mitarbeiterin hat dieses Angebot bereits eine Woche nach der Entbindung ausgesprochen. Was hätten Sie dann geantwortet? Könnte die Mitarbeiterin schon in der zweiten Woche nach der Entbindung arbeiten?
Ordnen Sie die Versicherungen nach Sozial- und Individualversicherung
Individual
Sozial
Gesetzliche Rentenversicherung
X
Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft
Private Krankenversicherung
Hausratversicherung
Private Zusatzversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Krankenversicherung GKV
Lebensversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Welche Aussagen sind falsch?
Bitte fertigen Sie eine Gegenüberstellung der GKV und PKV für die in der Vorlage angegebenen Grundkriterien an! Die Vorlage befindet sich im Anschluss.
GKV
PKV
Grundlage für das Zustandekommen der Versicherung
Gesetz, wenn die bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Kinder versicherter Eltern, Arbeitnehmerinnen)
gegenseitiger Vertrag, die Versicherungsnehmerin in spe stellt Antrag bei der PKV, diese prüft den Antrag u. entscheidet
Der Versicherungsgedanke und seine Bedeutung
Solidaritätsprinzip: die Gemeinschaft deckt das Risiko des einzelnen ab; Gehaltsabhängigkeit der Beiträge, aber gleicher Leistungsanspruch
Äquivalenzprinzip: die einzelne Person deckt ihr Risiko ab; Abhängigkeit der Beiträge vom versicherten Risiko
Anzeigepflicht (Gesundheitszustand und Vorerkrankungen)
nein
ja
Leistungsprinzip
nach Bedürfnissen und Notwendigkeiten
nach vertraglich abgesichertem Risiko
Wirtschaftlichkeitsprinzip
Kostendeckung; der Gesetzgeber schreibt vor, welche Leistungen erstattungsfähig sind
Gewinnorientierung; die Versicherungsnehmerin legt den Erstattungsrahmen durch die Gebührenhöhe und das abgesicherte Risiko fest
Leistungsänderung
per Gesetz möglich ( siehe ZE)
nicht möglich, bestehende Vertragsgrundlage
Eintritt in die Versicherung jederzeit möglich?
nein, s. Kapitel Gesetzliche Krankenversicherung
ja, aber Beitrag vom Eintrittsalter, vom Gehalt und vom Risiko abhängig
Welche Aussagen sind nicht richtig?
Wer zahlt die Beiträge? AG= Arbeitgeber; AN= Arbeitnehmer Ordnen Sie die Elemente per Drag- and Drop dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer zu.
Beiträge
Betrag AG
Betrag AN
Lohnsteuer
Umlage 2: Mutterschutz
Kirchensteuer
Gesetzliche Unfallversicherung
Umlage 1: Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
Umlage 3: Insolvenzumlage
Welche Antwort trifft zu? Bitte lesen Sie sich den Text durch und ergänzen Sie um die richtige die Antwort. Die Beiträge für den Arbeitnehmer werden durch___________an das Finanzamt abgeführt
Welche Aussagen zum Thema geringfügig Beschäftigte treffen zu?
Welche Aussagen zum Thema Krankengeld treffen nicht zu?
Welche Aussagen bezüglich PKV/ GKV sind richtig?
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