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5 Gesundheitspolitik

LK
by Lara K.

Übersicht der Akteure in Deutschland

Bundesebene:

  • Bundesrat und -tag

    • allgemeine gesundheitsrelevante Aufgaben: gesundheitspolitische Gesetze

  • Bundestag: ◦

    • 6 der 24 Ausschüsse nehmen Aufgaben der Gesundheitspolitik wahr: ▪

      • Ausschuss Gesundheit

      • Ausschuss Arbeit & Soziales

      • Ausschuss Bildung, Forschung & Technik-folgenabschätzung mit zugeordnetem Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB: Das Büro für Technikfolgen Abschätzung führt als gesundheitsrelevante Aufgaben systematische Bewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessments HTA) durch, z. B. zu Auswirkungen der Reproduktions-medizin, Gentherapie etc.)

      • Ausschuss Familie, Senioren, Frauen & Jugend

      • Ausschuss Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit

      • Ausschuss Ernährung & Landwirtschaft

    • Weitere Ausschüsse tangieren mit ihren Tätigkeitsfeldern teilweise auch Gesundheitsbereich, z. B. wenn Haushaltsausschuss entsprechende finanzielle Entscheidungen trifft, wenn der Ausschuss für Recht & Verbraucherschutz sich mit gesundheitlichen Themen auseinandersetzt oder wenn Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung sich in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Krankheits-bekämpfung befasst

    • Zusatz: Auch wichtig in Gesundheitspolitik sind Drogen- & die Patbeauftragten der Bundes-regierung, welche als Mitglieder des Bundestages direkt dem Kabinett unterstehen

  • Bundesrat:

    • gesundheitsrelevante Aufgaben des Bundesrats: Zustimmung bei Gesundheitsgeset zen, welche die Finanzierung der Länder betreffen; ◦

    • Vermittlungsausschuss (VA): Verweigert der Bundesrat die Zustimmung, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Der Vermittlungsausschuss berät Bundes tag und -rat bei umstrittenen Gesetzgebungsverfahren, darf aber selber keine Geset zesänderung beschließen. Viele Gesundheitspolitiker fürchten die Einschaltung des VA, da oft keine inhaltliche Gesetzesanpassung erfolgt, sondern Zugeständnisse bezüglich anderer Gesetze errungen werden, vergleichbar mit einem „Kuhhandel“

  • Relevantes Gesetzbuch auf Bundesebene: Sozialgesetzbuch (SGB); gesundheitsrelevante Aufgaben: Zusammenfassung der sozialen Absicherungen mit fol-genden für das Gesundheitswesen besonders wichtigen Teilen:

    • SGB V – GKV

    • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung

    • SGB IX - Reha & Teilhabe behinderter Menschen

    • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung

  • Einige Bundesministerien mit gesundheitspolitischer Tätigkeit im Überblick:

    • Bundesministerium Gesundheit (BMG)

    • Bundesministerium Arbeit & Soziales (BMAS)

    • Bundesministerium Finanzen (BMF)

    • Bundesministerium Bildung & Forschung (BMBF)

    • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMSFJ)

    • Bundesministerium Umwelt, Naturschutz & nukleare Sicherheit (BMU)

    • Bundesministerium Wirtschaft & Energie (BMWi)

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesundheitsrelevante Aufgaben:

    • Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsver-ordnungen, Verwaltungsvorschriften für Prävention, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung

    • Weiterentwicklung gesetzlicher Kranken- & Pflegekassen

    • europäische/internationale Gesundheitspolitik

  • Bundesministerium Arbeit & Soziales (BMAS) gesundheitsrelevante Aufgaben:

    • Arbeitsschutz

    • soziale Sicherung

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) gesundheitsrelevante Aufgaben:

    • Einfluss auf Gesundheitsausgaben durch Vorgabe von Steuersätzen (z. B. Mwst) – Gesundheitswesen hier relevant aufgrund seines bedeutenden Steuerertrages

  • Bundesministerium für Bildung & Forschung (BMBF) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦

    • Gestaltung der Gesundheitserziehung über Rahmenvorgaben für die Bildung (Stärkung der Primärprävention)

    • Gestaltung & Förderung von Forschungsvorhaben (Förderung des medizinisch technischen Fortschritts)

    • Gestaltung von Ausbildungsbedingungen bei Gesundheitsberufen

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMSFJ) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦

    • Unterstützung u. a. von Modellprojekten zur Förderung des selbstständigen Lebens von Senioren + zur qualitätsvollen Pflege & Hilfe im Alter (Bedeutungsgewinn aufgrund demografischer Entwicklung)

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦

    • Eigene Abteilung für Umwelt und Gesundheit befasst sich z. B. mit Chemikaliensicher heit

  • Bundesministerium für Wirtschaft & Energie (BMWi) gesundheitsrelevante Aufgaben:

    • Regelung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gesundheitswesen (enorme volkswirtschaftliche Bedeutung)


Leistungserbringer

Allgemeines Interesse: Leistungen sollen gut bezahlt und viel nachgefragt werden

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Interesse: vertritt Interessen der Ärzte:

  • Einkommenssicherung:

    • Schutz vor Wettbewerb, um Einkommen hochzuhalten (höhere Ärztedichte korre liert mit niedrigerem Einkommen)

    • Zugang zu öffentlichen Mitteln (diese finanzieren das Gesundheitswesen zu bedeu tendem Anteil und damit auch die [Leistungen der] Ärzte)

    • Durchsetzbarkeit von Preisdifferenzen (Ärzte haben Interesse daran, das mittels der Gebührenverordnung für Ärzte Privatpatienten mehr für Leistungen zahlen müssen als gesetzlich Versicherte, da sie so ein höheres Einkommen erzielen kön nen)

    • einfache Kontrolle des Marktzutritts (über einen kontrollierten Markteintritt für Ärzte, z. B. durch die staatliche Instanz des N.C. im Medizinstudium o. notwendige Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden Wettbewerb und Ärztedichte kontrolliert)

  • Erweiterung der zu vergütenden Leistungen

  • Kontrolle konkurrierender Leistungen (z. B. Verhinderung der Aufnahme von Leistun gen der Heilpraktiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen)

Deutsche Krankenhausgesellschaft

Interesse: Vertritt die Interessen sämtlicher KH in Deutschland (ggf auch durch Klage als rechtliche Vertretung)

  • Interessen äquivalent zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezogen auf KH

  • Verbotsvorbehalt (in den akutstat Bereichen dürfen Leistungen solange zulasten der gKV erbracht werden, bis der GBA sie ausschließt).


Ihre Entscheidungen rahmen das System und treffen auf Ziele der Leistungsfinanzierer, die v.a. geringe Kosten verfolgen und über Preise, Relationen & Tarife den Ressourceneinsatz der Leistungserbringer steuern; sie werden durch GKV‑Spitzen-verband und den PKV repräsentiert. Auf der Leistungser-bringerseite verfolgen Ärzte, vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Ziele Einkommen & Sicherheit, während KH, vertreten durch die DKG, auf Sicherheit, Unabhängigkeit und teils einkommensbezogene Chefärzte‑Interessen abzielen. Beide Leistungserbringer entscheiden über Einsatz eigener und fremder Inputs: Ärzte primär über Zeitaufwand und diagnostisch‑therapeutische Mittel, KH über Arbeitseinsatz und Kapitalausstattung. Diese Entschei dungen werden durch die genannten Preise und Tarife sowie durch externe Inputquellen beeinflusst. Eine wichtige externe Quelle ist die Zulieferindustrie – & insb. die Pharmaindustrie –, deren Ziel hoher Umsatz bzw Gewinn ist und deren Angebote den Arzneimittelaufwand prägen. Dadurch entstehen zusätzliche Interessenkonflikte zwischen therapeutischem Nutzen und Kostendruck. Der GBA fungiert als Koordinationsinstanz zwischen Leistungserbringern & ‑finanzierern und bündelt unterschiedliche Interessen in verbindliche Richtlinien, während WHO und EU als äußere Akteure Rahmenziele wie weltweite Gesundheitsverbesserung, Koordination & Machtposition setzen. Entscheidungen und Anreize über Preisrelationen, Tarife und Inputwahl wirken sich sowohl auf die Versorgungsqualität als auch auf Kostenstruktur aus. Zugleich entstehen typische Principal‑Agent‑Konflikte zwischen Leistungsempfängern, Finanzierern & Leistungserbringern, etwa wenn Kostenminimierung mit Einkommenssicherung der Erbringer und dem Wunsch der Pat nach bestmöglicher Versorgung kollidiert. Demnach ist gute Versorgung bei vertretbarem Aufwand nur erreichbar, wenn Anreizsysteme der Finanzierer, die inputbezogenen Entscheidungen der Leistungser bringer und übergeordneten politischen sowie individuellen Zielsetzungen kohärent ausgestaltet und koordiniert werden. Fehlen solche Mechanismen, dominieren Spannungen zwischen Kosten, Qualität & Einkommen. Sie gefährden sowohl Effizienz als auch Gesundheitsziele.

Was möchte der Staat (Politiker)?

Der Staat, vertreten durch Politiker, hat ein Interesse an einer guten Gesundheitsversor gung bei gleichzeitig möglichst wenig Aufwand für ihn selbst. Daher hat der Staat in Deutschland Aufgaben an die Selbstverwaltung abgegeben, z. B. an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, dessen Ziel die Koordination von Leistungserbringern und -finan zierern ist und der verschiedene Interessen vertritt). Aus Sicht der Politiker ist das Ziel, möglichst viele Wählerstimmen zu erhalten und wieder gewählt zu werden. Durch Gesetze und Ähnliches beeinflusst der Staat Individuum, Leistungserbringer (Arzt und Kranken haus) sowie Leistungsfinanzierer, wobei er hierzu durch die Entscheidungsbefugnis, also die Wahl der Politiker, vom Individuum ermächtigt wird. Auf Krankenhäuser wirkt der Staat zudem über deren Finanzierung ein. Die durch die Intervention betroffenen Ebenen reichen folglich von der Mikro- bis zur Mesoebene: Auf der Mikroebene könnte der ein zelne Bürger unmittelbar betroffen sein (siehe Beispiel der Viagra-Regelung), auf der Mesoebene z. B. die Selbstverwaltung (siehe Marktsteuerung mittels Verbänden). Der Staat selber kann durch Interessenvertretungen, öffentliche oder private Organisatio nen beeinflusst werden, wobei dieser Einfluss in Deutschland durch die Finanzierung der Parteien aus Steuergeldern gemildert ist. Verstärkt sich ein solcher Einfluss, ist zu befürch ten, dass die Politik den Weg des geringsten Widerstands wählen könnte, sprich: sich für das einsetzen würde, was ihr über Interessensgruppen die meisten Stimmen bringen würde, aber nicht die beste Entscheidung im Sinne der Gesundheit sein muss. Sobald der Staat sich wie in Deutschland an den Kosten des Gesundheitswesens beteiligt, haben Entscheidungen bezüglich des individuellen Umgangs der Bürger mit dem Thema Gesundheit Rückwirkungen auf das öffentliche Budget. Zugleich sichern diese öffentli chen Ausgaben Politikern ihre Wiederwahl durch das Gewinnen von Stimmen (Breyer/ Zweifel/Kifmann 2013, S. 8), ihr beschriebenes Ziel. Bezogen auf den Bürger ist wichtig, dass aus der Tatsache, dass Individuen nicht immer zu rationalen und selbstbestimmten Entscheidungen in der Lage sind, nicht folgt, dass der Staat den Bürgern die Entscheidungen abnehmen und beispielsweise an Politiker delegie ren sollte. Im Falle einer Erkrankung eignen sich die Individuen bzw. ihnen nahestehende Personen am besten, Entscheidungen zu treffen. Der Staat kann das Verhalten der Bürger in Bezug auf die Gesundheit durch sogenannte „nudges“ (sanftes Schubsen) steuern, indem er die Bürger in eine gewünschte Richtung lenkt, ohne Zwang auszuüben. Ein Bei spiel wäre die in Deutschland diskutierte Widerspruchslösung der Organspende: Bishermuss man aktiv einer Organspende zustimmen, damit nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen. Mit der Widerspruchslösung müsste man im Gegenteil aktiv widerspre chen, sonst dürften nach dem Tod generell Organe entnommen werden (

ZUSAMMENFASSUNG

Grundlegende Aufgaben der Gesundheitspolitik sind die Sicherstellung und Förderung der Gesundheit einer Bevölkerung. Die sozialen Absiche rungen sind im Sozialgesetzbuch fixiert. Aufgrund des in Deutschland (historisch bedingt) dezentralisierten Aufbaus ist die Gesundheitspolitik mit vielen Akteuren und Handlungsebenen sehr komplex und gliedert sich grob in die Ebenen des Staats, der Selbstverwaltung und der Inte ressenvertretungen (z. B. von Ärzten). Politische Parteien, Akteure des Wirtschaftssystems (z. B. Unternehmen), Leistungsempfänger (z. B. Pati enten), Leistungserbringer (z. B. Ärzte), Leistungsfinanzierer (z. B. GKV), stehen sich oft im Interessenkonflikt gegenüber. Der Staat gibt hoheitli che Aufgaben an Körperschaften öffentlichen Rechts über die Selbstver waltung ab (wichtigstes Organ: Gemeinsamer Bundesausschuss). In Deutschland beeinflussen Bundestag und -rat auf staatlicher Ebene die Gesundheitspolitik durch die Gesetzgebung. Bundesministerien mit zuständigen Abteilungen und Behörden haben länderübergreifende Auf gaben inne (z. B. Bundesministerium für Gesundheit: Erstellung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften für Prävention, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung); auf Landes ebene verteilen sich Aufgaben weiter, Bundesländer und -ministerien stimmen sich in der Bundesgesundheitsministerkonferenz ab. Kommu nen betreiben Gesundheitsämter, welche staatlich operativ handeln. Die Rolle der EU ist unterstützend und vorgebend, sie darf aber nicht gesetz geberisch tätig werden.

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Lara K.

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