Niveau der gesundheitlichen Versorgung?
Wohlfahrt
die laut sogenanntem Pareto-Kriterium erreicht wird, wenn mind ein Individuum eine Nutzensteigerung erfährt, ohne dass ein anderes einen Nachteil erleidet) soll maximiert werden
dieses soll maximiert werden
Aufgabe der Gesundheitspolitik
Sicherstellung und Förderung der Gesundheit der Bevölkerung
Untergliederung der Aufgaben der Gesundheitspolitik?
Finanzierung Gesundheitsleistungen
Sicherstellung Gesundheitsleistungen
Senkung der Krankheitswahrscheinlichkeit
Anreizsetzung für Maßnahmen
Keine Gesundheitsziele formulieren möglich bzw kompliziert weil ?
Priorisierung schwierig
viele Bereiche müssen zusammenarbeiten
Wissenschaft nicth gleich Entscheidung
Zu welcher Politik zählt Gesundheitspolitik ?
Sozialpolitik
Allgemeine Gesundheitspolitik in 3 Bereiche gegliedert als…
Wirtschaftspolitik (Gesundheitspolitik im engeren Sinne)
gesundheitsbasierte Interventionspolitik (Gesundheitspolitik im weiteren Sinne)
Interessenpolitik (angewandte Gesundheitspolitik)
Oberstes Ziel GP als Wirtschaftspolitik ?
gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt, die durch Grundwerte
Freiheit
Gerechtigkeit
Sicherheit getragen wird
Diese nur möglich wenn Land wirtschaftlich stark
Oberstes Ziel der GP als WP ist gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt, die durch die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit & Sicherheit getragen wird. Diese beruhen ihrerseits auf ökonomischem Wohlstand. Dieser sogenannten Primärziel ebene ist die Sekundärzielebene untergeordnet, die folgende Aspekte beinhaltet: Ökonomischer Wohlstand entsteht nicht allein aus ökonomischen Zielen wie Stabilität, Wachstum und Strukturpolitik, sondern gleichrangig aus Verteilungs- und Solidaritätszielen, die durch soziale Gerechtigkeit und solidarische Finanzierung geprägt sind und von konkreten operativen Zielen wie Effizienz-, Leistungsfähigkeits- + Bedarfszielen sowie spezifischen Gesundheitszielen (Sicherstellung, Versorgungsumfang, Qualität, gleicher Zugang, Gesundheitsförderung) gespeist werden. Untere, operative Ziele ermöglichen solidarische Mechanismen und ökonomische Teilziele, die zusammen den Wohlstand tragen, der die Grundwerte stützt und dadurch die Wohlfahrt maximiert. Somit wird hohe Wohlfahrt allein durch das integrierte Zusammenspiel von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer, gesundheitsbezogener Gerechtigkeit erreicht
Als grundlegende Ziele der Gesundheitspolitik können folgende als messbare, spezifische, realistische und zeitlich begrenzte Ziele dienen:
Zugänglichkeit: keine räumlichen o. finanziellen Barrieren; Bsp: örtlicher Zugang zur Hausarztversorgung und Deckung der essenziellen Gesundheitskosten über KV
Wirksamkeit: angemessene Quali, Menge, Zeit & Ort einer Dienstleistung; Bsp: individuell dosierte, qualitativ hochwertige Chemo im zugehörigen MVZ
Nachhaltigkeit: Effektivität o. Wirksamkeit und Erschwinglichkeit nicht nur für heutige, sondern auch zukünftige Generationen; Bsp: Beachtung der angenommenen Bevölkerungsentwicklung in bestimmten Gebieten vor Entscheidung zu neuem Klinikstandort
Partizipation: Betroffene sollen aktiv o. passiv Entscheidungsbefugnisse bezüglich ihres Lebens, ihrer Gesundheit, ihrer Versorgung und ihrer Zukunft bekommen; Bsp aktiver Fall: Pat wählt selbst zwischen 2 Behandlungs-optionen; Bsp passiver Fall: gewählte Person wird zur Ausführung der Aufgaben legitimiert, etwa ein Klinikumsvorstand, der alle Beschäftigten vertritt
Standard modell Ziele ? und welches noch ?
Standardmodell: Operative Ziele → Sekundärebene (Wirtschaft + Solidarität) → Primärebene (Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit) → Wohlfahrt
Boroch's Modell: Ersetzt „Solidarität" auf der Sekundärebene durch „Sicherheit" — Freiheit, Gerechtigkeit & Sicherheit gipfeln in Wohlfahrt.
Kurz: 2 leicht unterschiedliche Modelle, beide meinen dasselbe Grundprinzip.
Wie wird die GP in Deutschland ausgeführt ´?
Dezentralisiert
3 Ebenen der Akteure
Staat
Selbstverwaltung
Interessenvertretungen
Staat hierzu gehört ?
Bundestag + Bundesrat
Bundesministerien mit Bundesbeörden und Institutionen
Aufgabe: Gesetzgebung, Erstellung von Rahmenvorgaben für autonomes Handeln der Selbstverwaltungspartner und Überwachungstätigkeiten
einige Aufgaben weitergabe an Körperschaften öfftl Rechts
Selbstverwaltung hierzu gehört ?
Einrichtungen der Staatsverwaltung, i.d.R. Körperschaften öfftl Rechts
Aufgabe: operative (strategische, ausführende) Tätigkeiten zu übernehmen, die der Staat als sogenannte hoheitliche (vom Staat gegebene) Aufgaben an sie abgibt
Zu der Selbtverwaltung zählt u.a.:
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
seitens der Leistungserbringer ...
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, eine Körperschaft öfftl Rechts KdöR)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV, eine KdöR)
Kassenärztlichen & Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV + KZV, jeweils KdöR) auf Länderebene
„Deutsche KHgesellschaft e. V.“ (DKG, ein gemeinnütziger Interessens + Dachverband der KHträger mit teils hoheitlichen Aufgaben)
seitens der Leistungsfinanzierer …
GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung gesetzlicher Kranken- + Pflegekassen
weitere Bundesverbände & Landesverbände der gKK
„Verband der PKV e. V.“ (Interessenvertretung der privaten Kranken- & Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen)
Vorteil Selbstverwaltung
Entlastung der Bundesministerien + Bündelung von Fachwissen in spezialisierten Institutionen
Nachteil Selbstverwaltung
Bundesregierung gerade wegen dieser Autonomie der Selbstver walter nur eingeschränkten Einfluss besitzt.
GBA Merkmale:
Wichtigste Organisation der Selbstverwaltung
5 Vertreter Leistungsfinanzierer (GKV-Spitzenverbands)
5 Leistungserbringer (2 Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 2 DKG &1 Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Leistungsfinanzierer -> wenig ausgeben möchten, während
Leistungserbringer -> Leistungen tendenziell ausweiten möchten (nicht nur aus Verdienstgründen, sondern weil es mehr förderliche Behandlungen gäbe, als bezahlt werden),
= Linderung des Interessenkonflikts im GBA
2 unparteiische Mitglieder + 1 unparteiischen Vorsitzenden. Zudem haben 6 Vertreter von Patiorganisationen Anhörungs-, aber kein Stimmrecht
Untergesetzliche Normen
Dies sind durch öffentliche Verwaltung gesetzte Rechtsnormen, durch die Rechtswissenschaft unterhalb des Gesetzes eingeordnet (z. B. Rechtsverordnungen, Satzungen, Erlasse): Sollte es zu Kollisionen kommen, ist das übergeordnete Gesetz bindend.
In fachlichen Unterausschüssen werden Grundlagen für Beschlüsse erarbeitet, welche vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Form von Richtlinien herausgegeben werden (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) und mit sogenanntem untergesetzlichen Norm charakter rechtsverbindlich sind.
Experten erarbeiten Vorschläge → G-BA macht daraus Richtlinien → werden veröffentlicht → sind rechtlich bindend.
Kurz: Was der G-BA entscheidet, ist Gesetz — auch wenn es kein formelles Gesetz ist.
Fachliche Unterausschüsse und Grundlagen, dabei kommt was rum und was bedeutet das für stat und ambulant
Ambulant: Leistungen, die die GKV erbringen sollen, durch den GBA in den Leistungskatalog als Positivliste aufgenom-men werden müssen (Erlaubnisvorbehalt)
Stationär: Leistungen so lange zulasten der GKV erbracht werden, bis der GBA sie ausschließt (Verbotsvorbehalt) – so ergibt sich, dass manche Behandlung (z. B. eine spezielle CT) stat erbracht wird, ohne dass der stat Aufenthalt nötig wäre
Was ist das Besondere am GBA ?
Auch wenn der GBA (als mittelbare Staatsverwaltung), keine demokratische Legimitation (durch direkte Wahlen) innehat, bestimmt er über Großteil der Bevölkerung
Interessenvertretungen Merkmale
Zusammenschlüsse diverser Akteure mit gemeinsamen Interessen
Aufgabe: Bündelung, Präsentation und Vertretung der Interessen jeweiliger Mitglieder nach außen
Zur Interessenvertretung zählt u.a.:
seitens Leistungserbringer …
… alle beim Thema Selbstverwaltung genannten, z. B. die DKG als größte Interessenvertretung der KH
diverse weitere Interessenverbände für KHs z. B. „Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V.“
… alle beim Thema Selbstverwaltung genannten, z. B. GKV-Spitzenverband als Vertreter der Interessen aller gesetzlich Versicherten und damit eines Großteils der deutschen Bevölkerung
„Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.“ (DGUV)
seitens der Berufsgruppen ..
... Landesärztekammern (vertreten neben kassenärztlichen Vereinigungen ärztliche Interessen)
seitens der Fachgesellschaften ...
... für einzelne Disziplinen oder gemeinsam in der „Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.“,
seitens der Leistungsempfänger ...
... als Selbsthilfegruppen o. Patorganisationen, z. B. der „Deutsche Behindertenrat e. V.“,
seitens der Zulieferindustrie ...
... für jede Apothekenart o. gemeinsam in der „ABDA - Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände“.
Landesärztekammern
Landesärztekammern sind Körperschaften öfftl Rechts mit hoheitlichen Aufgaben. Nach erhaltener Approbation (staatliche Zulassung) sind Ärzte Zwangsmitglieder in der entsprechend örtlichen Kammer
Deutsche Behindertenrat e. V
Der Deutsche Behindertenrat e. V. ist mit 3 weiteren Patorganisationen im G-BA anhörungsberechtigt.
Besonderheiten der Interessenvertretungen
Teilweise zählen Interessenvertretungen aufgrund der Übernahme von hoheitlichen Aufgaben gleichzeitig auch zur Selbstverwaltung, wie z. B. die DKG e. V
Übersicht der Akteure in Deutschland
Bundesebene:
Bundesrat und -tag
allgemeine gesundheitsrelevante Aufgaben: gesundheitspolitische Gesetze
Bundestag: ◦
6 der 24 Ausschüsse nehmen Aufgaben der Gesundheitspolitik wahr: ▪
Ausschuss Gesundheit
Ausschuss Arbeit & Soziales
Ausschuss Bildung, Forschung & Technik-folgenabschätzung mit zugeordnetem Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB: Das Büro für Technikfolgen Abschätzung führt als gesundheitsrelevante Aufgaben systematische Bewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessments HTA) durch, z. B. zu Auswirkungen der Reproduktions-medizin, Gentherapie etc.)
Ausschuss Familie, Senioren, Frauen & Jugend
Ausschuss Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
Ausschuss Ernährung & Landwirtschaft
Weitere Ausschüsse tangieren mit ihren Tätigkeitsfeldern teilweise auch Gesundheitsbereich, z. B. wenn Haushaltsausschuss entsprechende finanzielle Entscheidungen trifft, wenn der Ausschuss für Recht & Verbraucherschutz sich mit gesundheitlichen Themen auseinandersetzt oder wenn Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung sich in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Krankheits-bekämpfung befasst
Zusatz: Auch wichtig in Gesundheitspolitik sind Drogen- & die Patbeauftragten der Bundes-regierung, welche als Mitglieder des Bundestages direkt dem Kabinett unterstehen
Bundesrat:
gesundheitsrelevante Aufgaben des Bundesrats: Zustimmung bei Gesundheitsgeset zen, welche die Finanzierung der Länder betreffen; ◦
Vermittlungsausschuss (VA): Verweigert der Bundesrat die Zustimmung, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Der Vermittlungsausschuss berät Bundes tag und -rat bei umstrittenen Gesetzgebungsverfahren, darf aber selber keine Geset zesänderung beschließen. Viele Gesundheitspolitiker fürchten die Einschaltung des VA, da oft keine inhaltliche Gesetzesanpassung erfolgt, sondern Zugeständnisse bezüglich anderer Gesetze errungen werden, vergleichbar mit einem „Kuhhandel“
Relevantes Gesetzbuch auf Bundesebene: Sozialgesetzbuch (SGB); gesundheitsrelevante Aufgaben: Zusammenfassung der sozialen Absicherungen mit fol-genden für das Gesundheitswesen besonders wichtigen Teilen:
SGB V – GKV
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB IX - Reha & Teilhabe behinderter Menschen
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
Einige Bundesministerien mit gesundheitspolitischer Tätigkeit im Überblick:
Bundesministerium Gesundheit (BMG)
Bundesministerium Arbeit & Soziales (BMAS)
Bundesministerium Finanzen (BMF)
Bundesministerium Bildung & Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMSFJ)
Bundesministerium Umwelt, Naturschutz & nukleare Sicherheit (BMU)
Bundesministerium Wirtschaft & Energie (BMWi)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsver-ordnungen, Verwaltungsvorschriften für Prävention, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung
Weiterentwicklung gesetzlicher Kranken- & Pflegekassen
europäische/internationale Gesundheitspolitik
Bundesministerium Arbeit & Soziales (BMAS) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Arbeitsschutz
soziale Sicherung
Bundesministerium der Finanzen (BMF) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Einfluss auf Gesundheitsausgaben durch Vorgabe von Steuersätzen (z. B. Mwst) – Gesundheitswesen hier relevant aufgrund seines bedeutenden Steuerertrages
Bundesministerium für Bildung & Forschung (BMBF) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦
Gestaltung der Gesundheitserziehung über Rahmenvorgaben für die Bildung (Stärkung der Primärprävention)
Gestaltung & Förderung von Forschungsvorhaben (Förderung des medizinisch technischen Fortschritts)
Gestaltung von Ausbildungsbedingungen bei Gesundheitsberufen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMSFJ) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦
Unterstützung u. a. von Modellprojekten zur Förderung des selbstständigen Lebens von Senioren + zur qualitätsvollen Pflege & Hilfe im Alter (Bedeutungsgewinn aufgrund demografischer Entwicklung)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gesundheitsrelevante Aufgaben: ◦
Eigene Abteilung für Umwelt und Gesundheit befasst sich z. B. mit Chemikaliensicher heit
Bundesministerium für Wirtschaft & Energie (BMWi) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Regelung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gesundheitswesen (enorme volkswirtschaftliche Bedeutung)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
…unterstehen z. B. folgende nachgeordnete Bundesbehörden:
RKI gesundheitsrelevante Aufgaben:
gesundheitliche Forschung und Beratung
Bundesinstitut für Arzneimittel & Medizinprodukte (BfArM) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Zulassung/Verbesserung/Sicherheit von Medis
Risikoerfassung & -bewertung von Medizinprodukten
BTMüberwachung
Informationsbereitstellung zum Gesundheitswesen
2020 Eingliederung des früheren Deutschen Instituts für medizinische Doku & Information (DIMDI)
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Forschung & Beratung bezüglich Impfstoffen/Medis
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gesundheitsrelevante Aufgaben:
bundesweite gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
…untersteht z. B. folgende nachgeord nete Bundesbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesundheitsrelevante Aufgaben:
Aufsichtsbehörde der PKV.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
…untersteht z. B. folgende nachgeordnete Bundesbehörde, welche auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammenarbeitet:
Bundesamt Soziale Sicherung (BAS), bis 2019 Bundes-versicherungsamt (BVA); gesundheitsrelevante Aufgaben:
Durchführung des morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) in der gKv
Aufsicht über Versicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung + soziale Pflegeversicherung), wenn sich deren Zuständigkeitsbereich über mehr als 3 Bundesländer hinaus erstreckt (sonst Aufsicht durch Bundesländer)
Verwaltung des Gesundheitsfonds; Zulassung der strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme)
Durchführung des monatlichen Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung; Durchführung der Lastenverteilung in der Unfallversicherung.
Landesebene:
Abbildung der Gesundheit mit weiteren sozialen Bereichen: Familie, Arbeit, Jugend und Sport
Zuständigkeitsbereiche der Länder:
KHplanung & Finanzierung (Sicherstellung), Rettungsdienst, Zivil- & Katastrophenschutz
Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (Infektions- und Umwelthygiene, Suchthilfe)
Aufsicht über regional agierende gesetzliche Krankenversicherungen
Überwachung von Betrieben zur Herstellung und zum Vertrieb von Medis & Medizinprodukten
psychiatrische Versorgung
Prüfungen & Erteilung der Approbation bei medizinischen Fachberufen
Die Abstimmung zwischen Bundesländern + Bundesministerien erfolgt in der Gesundheitsministerkonferenz.
Kommunen:
Gesundheitsämter übernehmen staatlich operative Aufgaben (z. B. Begehungen der Leistungserbringer)
Was für Handlungsebenen gibt es ?
Makro
Meso
Mikroebene
MAkroebene ?
…beschreibt staatliche- & staatsübergreifende Ebene
Mesoeben?
… regionale Ebene mit Zuständigkeit der Bundesländer für die Umsetzung des Bundesrechts
… eigenständige Handlungsfelder (z. B. für Sicherstellung der KHversorgung)
… und Ebene der untergesetzlichen Regulierung durch Selbst-verwaltung in der GKV (z. B. Konkretisierungen bundesstaat-licher Rahmenvorgaben durch die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten & KK)
… bildet Handeln aller individuellen Akteure, z.B. in der KHversorgung des Handeln einzelner KHs
Handlungsebenen
Interessensgruppen und -konflikte
Zeigen Komplexität und verwaltungstechnischen Aufwand, wenn Akteure des WIrtschaftssystems miteinander interagieren
Durch unterschiedliche Interessen = Konflikte
Leistungsempfänger (Interessengruppe)
Bürger- Versicherter- Patient
Interesse:
gesundes Leben
Konsum (Geld für Wünsche [nicht Gesundheit] ausgeben)
bestmögliche Gesundheitsversorgung für Mensch
wenig individuelle Beiträge (Einsatz von Zeit etc.)
kostengünstige bzw. frei zugängliche Infos
eindeutige, als Individuum gut finanzierbare Gesundheitskosten (z. B. festgelegte Tarife: Als Pat möchte ein Bürger nicht während oder nach der Behandlung durch Kosten überrascht werden, der Pat delegiert hier gern Verantwortung an seinen Krankenversicherer als Sachverwalter)
Sachverwalter
Ein Sachverwalter führt Aufgaben im Sinne einer Person aus, hier über nimmt z. B. die KV die Abrechnung der Leistungen, welche der Pat erhält
Staat (Interessengruppe)
bestmögliche Gesundheitsversorgung aller Bürger bei möglichst niedrigen Ausgaben
Politiker: Wiederwahl und somit Wählerstimmen
Erklärung:
Gutes Gesundheitssystem ist nicht nur aus ethischer Sicht wünschenswert und bringt einem Staat und damit seinen Politikern internationale Anerkennung, eine möglichst gesunde Bevölkerung ist auch auf dem Arbeitsmarkt entsprechend leistungsfähig und kurbelt damit die Wirtschaft eines Landes maximal an. Neben dem direkten Einfluss (Gesetze etc.) delegiert der Staat Aufgaben an die Selbstverwaltung und übt so indirekten Einfluss aus – neben der Selbstverwaltung der Leistungserbringer & -finanzierer durch den GBA
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), (Interessengruppe)
Koordination von Leistungserbringern & -finanzierern
basierend auf seiner Zusammensetzung und auf der Zusammensetzung seiner Unterausschüsse vertritt er verschiedene Interessen. Die der …
Ärzte (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Zahnärzte (vertreten durch Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
KH (vertreten durch DKG)
KK als Leistungsfinanzierer (vertreten durch GKV-Spitzenverband)
Pat & Behinderten (allerdings haben Vertreter hier kein Stimmrecht)
in Unterausschüssen: Behandlung noch speziellerer Interessen, z. B. von Spezialfachärz ten in der ambulanten Versorgung, die der Zulieferindustrie (Arzneimittel) oder die von Psychotherapeuten.
Leistungserbringer
Allgemeines Interesse: Leistungen sollen gut bezahlt und viel nachgefragt werden
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Interesse: vertritt Interessen der Ärzte:
Einkommenssicherung:
Schutz vor Wettbewerb, um Einkommen hochzuhalten (höhere Ärztedichte korre liert mit niedrigerem Einkommen)
Zugang zu öffentlichen Mitteln (diese finanzieren das Gesundheitswesen zu bedeu tendem Anteil und damit auch die [Leistungen der] Ärzte)
Durchsetzbarkeit von Preisdifferenzen (Ärzte haben Interesse daran, das mittels der Gebührenverordnung für Ärzte Privatpatienten mehr für Leistungen zahlen müssen als gesetzlich Versicherte, da sie so ein höheres Einkommen erzielen kön nen)
einfache Kontrolle des Marktzutritts (über einen kontrollierten Markteintritt für Ärzte, z. B. durch die staatliche Instanz des N.C. im Medizinstudium o. notwendige Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden Wettbewerb und Ärztedichte kontrolliert)
Erweiterung der zu vergütenden Leistungen
Kontrolle konkurrierender Leistungen (z. B. Verhinderung der Aufnahme von Leistun gen der Heilpraktiker in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen)
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Interesse: Vertritt die Interessen sämtlicher KH in Deutschland (ggf auch durch Klage als rechtliche Vertretung)
Interessen äquivalent zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezogen auf KH
Verbotsvorbehalt (in den akutstat Bereichen dürfen Leistungen solange zulasten der gKV erbracht werden, bis der GBA sie ausschließt).
Leistungsfinanzierer (Interessengruppen)
GKV-Spitzenverband
Interesse: vertritt die Interessen sämtlicher gesetzlicher Krankenversicherungen in Deutschland: ◦
möglichst gute Leistungen für möglichst wenig Ausgaben
möglichst hohe Subventionierung durch den Staat
Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) Interesse: vertritt Interessen sämtlicher pKV in Deutschland
Wettbewerbsvorteil, z. B. durch bessere Leistungsangebote im Vergleich zu den gKV
Zuliefererdienste (Interessengruppen)
Beispiel der ABDA - Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände
Interesse: vertritt Interessen sämtlicher Apotheker in Deu:
mehr Mitsprache + Verantwortung für Apotheker im Gesundheitswesen
Weitere Einflüsse von außen (Beispiele)
EU
Koordination der Mitgliedsstaaten, z. B. zur optimalen gesundheitlichen Versorgung innerhalb Europas
Sicherstellung der politischen Machtposition Europas
WHO
Interesse: Verbesserung der weltweiten Gesundheit.
Wie kann Qualität und Kosteneffizienz in der Gesundheitsversrogung erreicht werden?
durch bewusstes ausbalancieren und Koordinieren unterschiedlicher, teils widersprüchlicher Ziele + Entscheidungsbefugnisse
Im Zentrum 2 Akteuere
Zwei Aktuere die Quali und Kosteneffizienz mit hoher Steuerungskraft
das Individuum als Leistungsempfänger, das gesundes Leben, Konsum, bestmögliche Versorgung + angemessenen Aufwand anstrebt
der Staat, der gute Versorgung bei geringem Aufwand sichern will und dabei auf politische Zustimmung und Wiederwahl angewiesen ist.
Ihre Entscheidungen rahmen das System und treffen auf Ziele der Leistungsfinanzierer, die v.a. geringe Kosten verfolgen und über Preise, Relationen & Tarife den Ressourceneinsatz der Leistungserbringer steuern; sie werden durch GKV‑Spitzen-verband und den PKV repräsentiert. Auf der Leistungser-bringerseite verfolgen Ärzte, vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Ziele Einkommen & Sicherheit, während KH, vertreten durch die DKG, auf Sicherheit, Unabhängigkeit und teils einkommensbezogene Chefärzte‑Interessen abzielen. Beide Leistungserbringer entscheiden über Einsatz eigener und fremder Inputs: Ärzte primär über Zeitaufwand und diagnostisch‑therapeutische Mittel, KH über Arbeitseinsatz und Kapitalausstattung. Diese Entschei dungen werden durch die genannten Preise und Tarife sowie durch externe Inputquellen beeinflusst. Eine wichtige externe Quelle ist die Zulieferindustrie – & insb. die Pharmaindustrie –, deren Ziel hoher Umsatz bzw Gewinn ist und deren Angebote den Arzneimittelaufwand prägen. Dadurch entstehen zusätzliche Interessenkonflikte zwischen therapeutischem Nutzen und Kostendruck. Der GBA fungiert als Koordinationsinstanz zwischen Leistungserbringern & ‑finanzierern und bündelt unterschiedliche Interessen in verbindliche Richtlinien, während WHO und EU als äußere Akteure Rahmenziele wie weltweite Gesundheitsverbesserung, Koordination & Machtposition setzen. Entscheidungen und Anreize über Preisrelationen, Tarife und Inputwahl wirken sich sowohl auf die Versorgungsqualität als auch auf Kostenstruktur aus. Zugleich entstehen typische Principal‑Agent‑Konflikte zwischen Leistungsempfängern, Finanzierern & Leistungserbringern, etwa wenn Kostenminimierung mit Einkommenssicherung der Erbringer und dem Wunsch der Pat nach bestmöglicher Versorgung kollidiert. Demnach ist gute Versorgung bei vertretbarem Aufwand nur erreichbar, wenn Anreizsysteme der Finanzierer, die inputbezogenen Entscheidungen der Leistungser bringer und übergeordneten politischen sowie individuellen Zielsetzungen kohärent ausgestaltet und koordiniert werden. Fehlen solche Mechanismen, dominieren Spannungen zwischen Kosten, Qualität & Einkommen. Sie gefährden sowohl Effizienz als auch Gesundheitsziele.
Was möchte das Individuum ?
Das Individuum möchte in einem gesunden Leben möglichst viel konsumieren und dabei für seine Gesundheit einen angemessenen Aufwand (zeitlich, finanziell etc.) haben: Für medizinische Leistungen wird der Arzt kontaktiert (in Ausnahmefällen direkt das Kranken haus), welcher bei Bedarf an das Krankenhaus weiterverweist. Schwierige Teilaufgaben im Bereich der Gesundheit delegiert das Individuum über Entscheidungsbefugnisse an die Leistungsfinanzierer (Finanzierung von Gesundheitsleistungen durch die Krankenkassen) und den Staat (Wahl von Politikern in der Hoffnung auf ein gutes Gesundheitssystem und politische Entscheidungen im Interesse des Individuums).
Was möchte der Arzt als Lesitungserbringer ?
Der Arzt möchte sein Einkommen und seine Stellung gesichert wissen und wird dabei durch die Kassenärztliche (Bundes-)Vereinigung vertreten. Er verweist Patienten bei Bedarf an ein Krankenhaus und wird bezüglich der Finanzierung von Leistungen über Tarife durch die Leistungsfinanzierer beeinflusst. Durch Gesetzgebung und Ähnliches nimmt der Staat Einfluss auf den Arzt
Was möchte das Krankenhaus als Leistungserbringer ?
Das KH verfolgt in gewisser Weise immer die Ziele der jeweiligen Chefärzte, wobei es generell nach Sicherheit und Unabhängigkeit – und in gewisser Weise auch nach Einkommen – strebt. Selbst, wenn in KH die Heilung von Pat und nicht Gewinnorientierung das Ziel sein mag – zumindest das benötigte Einkommen zur Zahlung von Gehältern und Ausgaben muss gesichert werden. Die KHinteressen werden durch die Deutsche KHgesellschaft e. V. vertreten. Ein KH bekommt Pat im Regelfall durch Ärzte zugewiesen (Notfällen + anderen Ausnahmen abgesehen). Wie der Arzt wird das KH als Leistungserbringer ebenso beeinflusst: über Tarife durch die Leistungsfinanzierer und über Gesetzgebung und Ähnliches durch den Staat.
Was möchten die Leistungsfinanziere?
Die Leistungsfinanzierer im Gesundheitssystem sind die Krankenversicherungen. Da die gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den GKV-Spitzenverband, im Vergleich zu den privaten Krankenkassen, vertreten durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), mehr Regulierungen unterworfen sind, ist der Verband der Privaten Kran kenversicherung e. V. in Klammern dargestellt. Die Leistungsfinanzierer haben ein Inte resse an möglichst geringen Kosten und nehmen über festgesetzte Preise und deren Verhältnisse (Preisrelationen) Einfluss auf die Entscheidungen, ob bei Arzt oder Patient eher eigener oder fremder Einsatz (Input) genutzt werden soll. Leistungsfinanzierer wer den vom Individuum mit der Finanzierung der durch ihn benötigten Leistungen beauf tragt. Vom Staat werden sie durch Gesetze beeinflusst und zugleich durch die staatgege bene Selbstverwaltungsposition zu größerem Handlungsspielraum ermächtigt
Was möchte der Staat (Politiker)?
Der Staat, vertreten durch Politiker, hat ein Interesse an einer guten Gesundheitsversor gung bei gleichzeitig möglichst wenig Aufwand für ihn selbst. Daher hat der Staat in Deutschland Aufgaben an die Selbstverwaltung abgegeben, z. B. an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, dessen Ziel die Koordination von Leistungserbringern und -finan zierern ist und der verschiedene Interessen vertritt). Aus Sicht der Politiker ist das Ziel, möglichst viele Wählerstimmen zu erhalten und wieder gewählt zu werden. Durch Gesetze und Ähnliches beeinflusst der Staat Individuum, Leistungserbringer (Arzt und Kranken haus) sowie Leistungsfinanzierer, wobei er hierzu durch die Entscheidungsbefugnis, also die Wahl der Politiker, vom Individuum ermächtigt wird. Auf Krankenhäuser wirkt der Staat zudem über deren Finanzierung ein. Die durch die Intervention betroffenen Ebenen reichen folglich von der Mikro- bis zur Mesoebene: Auf der Mikroebene könnte der ein zelne Bürger unmittelbar betroffen sein (siehe Beispiel der Viagra-Regelung), auf der Mesoebene z. B. die Selbstverwaltung (siehe Marktsteuerung mittels Verbänden). Der Staat selber kann durch Interessenvertretungen, öffentliche oder private Organisatio nen beeinflusst werden, wobei dieser Einfluss in Deutschland durch die Finanzierung der Parteien aus Steuergeldern gemildert ist. Verstärkt sich ein solcher Einfluss, ist zu befürch ten, dass die Politik den Weg des geringsten Widerstands wählen könnte, sprich: sich für das einsetzen würde, was ihr über Interessensgruppen die meisten Stimmen bringen würde, aber nicht die beste Entscheidung im Sinne der Gesundheit sein muss. Sobald der Staat sich wie in Deutschland an den Kosten des Gesundheitswesens beteiligt, haben Entscheidungen bezüglich des individuellen Umgangs der Bürger mit dem Thema Gesundheit Rückwirkungen auf das öffentliche Budget. Zugleich sichern diese öffentli chen Ausgaben Politikern ihre Wiederwahl durch das Gewinnen von Stimmen (Breyer/ Zweifel/Kifmann 2013, S. 8), ihr beschriebenes Ziel. Bezogen auf den Bürger ist wichtig, dass aus der Tatsache, dass Individuen nicht immer zu rationalen und selbstbestimmten Entscheidungen in der Lage sind, nicht folgt, dass der Staat den Bürgern die Entscheidungen abnehmen und beispielsweise an Politiker delegie ren sollte. Im Falle einer Erkrankung eignen sich die Individuen bzw. ihnen nahestehende Personen am besten, Entscheidungen zu treffen. Der Staat kann das Verhalten der Bürger in Bezug auf die Gesundheit durch sogenannte „nudges“ (sanftes Schubsen) steuern, indem er die Bürger in eine gewünschte Richtung lenkt, ohne Zwang auszuüben. Ein Bei spiel wäre die in Deutschland diskutierte Widerspruchslösung der Organspende: Bishermuss man aktiv einer Organspende zustimmen, damit nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen. Mit der Widerspruchslösung müsste man im Gegenteil aktiv widerspre chen, sonst dürften nach dem Tod generell Organe entnommen werden (
Inputs ?
Die in der Grafik dargestellten Inputs zeigen Einsätze der jeweiligen Akteure. Dies können zeitliche Einsätze (Patient, Arzt, Krankenhaus) oder finanzielle Einsätze sein (z. B. der Kapi taleinsatz eines Krankenhauses), aber auch ein Arzneimittelaufwand, welcher durch die Verordnung von Arzneimitteln durch Arzt oder Krankenhaus erfolgt und letztendlich auf den Patienten zurückwirkt, indem es entweder – genau wie seine Behandlung zur Heilung einer Erkrankung – Zeitaufwand für ihn bedeutet oder indem ihm zusätzliche Kosten ent stehen. Insgesamt kann festgehalten werden, dass alles, was an Inputs über den individuellen Zeiteinsatz des Individuums hinausgeht und somit Leistungen des Gesundheitssystems darstellt, mit steigenden Kosten verbunden ist
Was möchten Einflüsse von Außen ?
In dieser vereinfachten Darstellung sind beispielhaft drei mögliche Einflüsse von außen durch die Akteure der Zulieferindustrie, der EU und der WHO dargestellt. Die Zulieferin dustrie in Form der Pharmaindustrie wirkt auf den Arzneimittelaufwand ein und möchte einen möglichst hohen Umsatz bzw. Gewinn erzielen. Die EU zielt auf die Koordination ihrer Mitgliedsstaaten in wichtigen Gesundheitsbelangen und möchte zugleich ihre (inter nationale) Machtposition sichern. Sie kann durch ihr Handeln Einfluss auf sämtliche deut schen Akteure ausüben, z. B. indirekt durch Meinungsbildung. Die WHO möchte die welt weite Gesundheitssituation verbessern und beeinflusst (z. B. in Krisensituationen wie Pandemien) durch ihre Einschätzungen und Empfehlungen sämtliche Länder, auch Deutschland
EU und Gesundheitspolitik — Stichpunkte:
EU spielt untergeordnete Rolle ggü nationaler Gesundheitspolitik — aber Bedeutung wächst
Rechtliche Grundlage: AEUV → EU darf unterstützen, koordinieren, ergänzen — aber nicht gesetzgeberisch tätig sein
Eingeschränkt durch Subsidiaritätsprinzip → nationale Ebene hat Vorrang
Entscheidungen durch Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit:
mind. 55 % der Mitgliedstaaten
mind. 65 % der EU-Bevölkerung
Richtlinien sind für Mitgliedsstaaten bindend — aber sie entscheiden selbst über die Umsetzung
Direkten Einfluss hat EU bei: Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz
Bsp EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 1989 → Grundlage für deutsches Arbeitsschutzgesetz
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Der er AEUV ist Teil des „Ver trag[s] von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“, der im Dezember 2007 unterzeichnet wurde und im Dezember 2009 in Kraft trat.
Subsidiaritätsprinzip
Es besagt, dass die EU auch in Bereichen, in denen sie über Rechtskompetenz verfügt, nur tätig werden darf, falls die entsprechenden Probleme auf europäischer Ebene besser als auf nationaler gelöst werden können
Internationale Gesundheitsorganisationen — Stichpunkte:
WHO, ILO, FAO → zwischenstaatliche Organisationen — wichtig, aber kaum Sanktionsmittel zur Durchsetzung
WHO-Aufgaben:
Gesundheitsrisiken identifizieren & managen
Zugang zu Medikamenten erleichtern
Überwachung & Information verbessern
Entwicklungsländer unterstützen
Corona-Beispiel zeigt politische Dimension:
Trump warf WHO Versäumnisse vor → kündigte Austritt der USA an (Juli 2020)
China sprang finanziell ein → gewann international an Einfluss
Biden kündigte Wiedereintritt an → trat am ersten Amtstag bei
Fazit: Gesundheit ist ein globales Politikthema — mit internationalen Machtkonsequenzen
ZUSAMMENFASSUNG
Grundlegende Aufgaben der Gesundheitspolitik sind die Sicherstellung und Förderung der Gesundheit einer Bevölkerung. Die sozialen Absiche rungen sind im Sozialgesetzbuch fixiert. Aufgrund des in Deutschland (historisch bedingt) dezentralisierten Aufbaus ist die Gesundheitspolitik mit vielen Akteuren und Handlungsebenen sehr komplex und gliedert sich grob in die Ebenen des Staats, der Selbstverwaltung und der Inte ressenvertretungen (z. B. von Ärzten). Politische Parteien, Akteure des Wirtschaftssystems (z. B. Unternehmen), Leistungsempfänger (z. B. Pati enten), Leistungserbringer (z. B. Ärzte), Leistungsfinanzierer (z. B. GKV), stehen sich oft im Interessenkonflikt gegenüber. Der Staat gibt hoheitli che Aufgaben an Körperschaften öffentlichen Rechts über die Selbstver waltung ab (wichtigstes Organ: Gemeinsamer Bundesausschuss). In Deutschland beeinflussen Bundestag und -rat auf staatlicher Ebene die Gesundheitspolitik durch die Gesetzgebung. Bundesministerien mit zuständigen Abteilungen und Behörden haben länderübergreifende Auf gaben inne (z. B. Bundesministerium für Gesundheit: Erstellung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften für Prävention, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung); auf Landes ebene verteilen sich Aufgaben weiter, Bundesländer und -ministerien stimmen sich in der Bundesgesundheitsministerkonferenz ab. Kommu nen betreiben Gesundheitsämter, welche staatlich operativ handeln. Die Rolle der EU ist unterstützend und vorgebend, sie darf aber nicht gesetz geberisch tätig werden.
Was ist oberstes Ziel der Gesundheitspolitik als Wirtschaftspolitik?
Wie nennt man es, wenn die gegenwärtige Generation nicht auf Kosten der nachkommenden Generationen lebt bzw. leben soll?
Welches Bundesministerium gestaltet über Rahmenvorgaben für Bildung die Gesundheitserziehung?
Welche Handlungsebene beschreibt die staatliche und staatsübergreifende Ebene?
Welches Prinzip besagt, dass die EU auch in den Bereichen, in denen sie über Rechtskompetenz verfügt, nur tätig werden darf, falls die entsprechenden Probleme auf europäischer Ebene besser als auf nationaler gelöst werden können?
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