Empirisch-psychologische Bestimmung:
Zu betrachten aus konkreter Tätersicht
Täter will Tatziel aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen (autonome Motive)
Normative Bestimmung:
Über autonome Motive hinaus muss sich der Täter innerlich derart von der Tat distanzieren, dass es sich als Umkehr der Strafbarkeitsbesinnung darstellt
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