Haftung für fehlerhaftes Börsen- oder sonstiges Prospekt - § 9 I 1 WpPG sieht bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen u.a. die Übernahme der Wertpapiere durch den Verpflichteten vor. Liegt darin eine Kollision mit § 71a Aktg?
Bei Verstößen gegen KAGB usw. kann regelmäßig mit c.i.c. gearbeitet werden.
Last changed11 days ago