Buffl

Prüfungsvorbereitung

JH
by Jonas H.

Mängelbewertungen nach BA-002 und ihre Definiton?

  • 0 = Kein Mangel

    • Die Anlage weist keine Mängel auf, keine Gefahren

  • 1 = Geringfügiger Mangel

    • Abweichung vom ordnungsgemäßen Zustand, keine Gefahr / geringe Gefahr

  • 2 = Erheblicher Mangel

    • Mangel, der bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung eine Gefahr darstellt

  • 3 = gefährlicher Mangel

    • Mangel, der gefährlich ist für Personen





Einstufung der Mängel

0 = ohne Mangel:

- Die Aufzugsanlage / das Anlagenteil weist keine Mängel auf, die eine Gefährdung für Beschäftigte

und andere Personen im Gefahrenbereich erwarten lassen.

1 = geringfügiger Mangel:

- Abweichung vom ordnungsgemäßen Zustand (konkrete Anforderungen der BetrSichV), die nicht

zu einer Gefährdung führt (z. B. fehlende nach BetrSichV erforderliche Unterlagen).

oder

- Abweichung vom sicheren Zustand,

• die nur zu einer „geringfügigen Gefährdung“ für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten

und anderen Personen im Gefahrenbereich führt oder

• die bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nicht als „nicht nur geringfügige Gefährdung“

im Sinne § 10 Absatz 2 ÜAnlG wirksam wird.

Anmerkung: Als „geringfügige Gefährdung“ wird verstanden, wenn bei Eintritt des Ereignisses maximal

eine leichte reversible Verletzung von Beschäftigten oder anderen Personen im Gefahrenbereich zu erwarten

ist.

2 = sicherheitserheblicher Mangel:

- Mangel, der bis zur nächsten regulären wiederkehrenden Prüfung eine Gefährdung für Beschäftigte

und andere Personen im Gefahrenbereich erwarten lässt;

3 = gefährlicher Mangel:

- Mangel, durch den Beschäftigte und andere Personen im Gefahrenbereich gefährdet werden.

Author

Jonas H.

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