Inwiefern spielt die externe Rechnungslegung in der Informationsvermittlung eine wichtige Rolle?
Die externe Rechnungslegung als Teil der Unternehmenspublizität
dient der Vermittlung unternehmensbezogener Informationen an
einen nicht vorab eingeschränkten Kreis von Adressaten.
Vorrangiges Ziel ist die Verringerung von Informationsasymmetrien
zwischen Unternehmen und Adressaten.
Fällt Werbung unter den Begriff der Unternehmenspublizität?
Begründen Sie Ihre Antwort.
Unternehmenspublizität dient dazu, interne und externe Adressaten über das Betriebsgeschehen zu unterrichten, die Lage einer Unternehmung wiederzugeben sowie die Ursachen geschäftlicher Entwicklungen darzustellen. Publizität bezieht sich stets auf unternehmensbezogene Informationen, beinhaltet also Informationen, die für diejenigen Adressaten von Bedeutung sind, die ein wirtschaftliches Interesse an dem Unternehmen haben. Werbung hingegen beinhaltet in der Regel produktbezogene Informationen und richtet sich damit eher an Adressaten, die an den Produkten und/oder Leistungen des Unternehmens interessiert sind und weniger an dem betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Somit fällt Werbung nicht unter den Begriff der Unternehmenspublizität. Vielmehr wird die Wirkung von Werbung (erzielte Umsatzerlöse, Aufwendungen für Werbung usw.) über die Unternehmenspublizität (im Jahresabschluss) bekannt gegeben.
Inwiefern finden Rechnungslegungsinformationen bei den entsprechenden Adressaten Verwendung?
Rechnungslegungsinformationen dienen etwa derzeitigen und
potenziellen Investoren als Entscheidungsgrundlage für
Anlagestrategien. Auch können Fremdkapitalgeber
Kreditvergabeentscheidungen auf Basis dieser Informationen treffen.
Zudem erfolgt bisweilen die Beurteilung der Leistung von
Führungskräften durch Investoren und Aufsichtsräte auf Grundlage
von Rechnungslegungsinformationen.
Nach IFRS 10 gilt als notwendige Bedingung für die Begründung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses das Vorliegen von Beherrschung.
Nennen Sie die Kriterien für Beherrschung.
Anders als der Begriff des Beteiligungsunternehmens vermuten lässt, setzt das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses keine anteilsmäßige Kapitalbeteiligung bzw. Investition in das beherrschende Unternehmen voraus. Stattdessen reicht hierfür eine wie auch immer geartete rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehung zwischen dem berichterstattenden Unternehmen und dem auf Beherrschung zu prüfenden Unternehmen aus. Beherrschung liegt bei den folgenden Kriterien vor:
• Der Investor hat die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen.
• Der Investor ist aufgrund der Beziehung zum Beteiligungsunternehmen einer Risikobelastung aus variablen Rückflüssen ausgesetzt oder er hat ein Anrecht darauf, variable Rückflüsse aus dieser Beziehung zu erhalten.
• Der Investor besitzt die Möglichkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der ihm zustehenden Rückflüsse zu beeinflussen.
Warum sind Unternehmen nicht nur verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, sondern auch, bei Vorliegen von Insiderwissen, Ad-hoc-Mitteilungen zu veröffentlichen?
Insiderinformationen sind Informationen, die der breiten Öffentlichkeit bisher nicht bekannt sind und im Zusammenhang mit dem Emittenten oder dem Wertpapier selbst stehen. Es wird angenommen, dass bei öffentlichem Bekanntwerden dieser Informationen Veränderungen des Börsen- oder Marktpreises eintreten werden. Um die Ausnutzung solcher Informationen zu unterbinden, sind Unternehmen verpflichtet dieses Wissen unverzüglich in Form von Ad-hoc-Meldungen bekanntzugeben. Sachverhalte, die durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu machen wären, sind beispielsweise der bevorstehende Kauf oder Verkauf von Beteiligungen. Eine Person, die über eine nicht öffentlich bekannte Information, könnte diese Kenntnis nutzen, indem sie in Erwartung steigender Kurse Aktien kauft. Steigt der Kurs nach Bekanntgabe der Information, kann die Person einen Kursgewinn realisieren.
Diejenigen, die ihre Aktien zuvor aufgrund von Unwissenheit über den bevorstehen Vertragsabschluss zu einem niedrigeren Kurs verkauft haben, wären dadurch benachteiligt worden.
Welche zentralen Aufgaben erfüllt der Konzernabschluss als Abschlusstyp in der externen Rechnungslegung?
Der Konzernabschluss hat keine (gesetzlich festgeschriebene) Zahlungsbemessungsfunktion. Er dient damit ausschließlich der Vermittlung von Informationen, etwa an Investoren, Gläubiger, Arbeitnehmer, Lieferanten und Kunden. Er kann jedoch von praktischer Bedeutung für die Gewinnverwendung an die Anteilseigner des Mutterunternehmens oder für Vergütungskriterien für die Konzernleitung sein. Der Konzernabschluss hat nach bisherigen Vorstellungen somit eher eine ergänzende (Informations-) Funktion (Kompensationsfunktion der Mängel des Einzelabschlusses), da er den Einzelabschluss nicht ersetzen soll.
Die Schäfer AG ist zu ist zu 30% an der Wachsmuth und zu 60%
an der Stellmacher AG beteiligt. Die Kapitalanteile entsprechen
den Stimmrechtsanteilen. Die Stellmacher AG hält wiederum 30%
der Anteile an der Wachsmuth AG. Beurteilen Sie, ob die Schäfer
AG Bestimmungsmacht über die Wachsmuth AG hat und letztere
entsprechend gemäß IFRS 10-12 in den Konsolidierungskreis für
den Konzernabschluss der Schäfer AG einbezogen werden muss.
Ein Mutterunternehmen kann nicht nur direkt, sondern auch indirekt
über als Agenten handelnde andere Tochterunternehmen über
Stimmrechte am untergeordneten Unternehmen verfügen (IFRS
10.B73-75). Besteht die indirekte Beteiligung neben der direkten
Beteiligung, sind beide Beteiligungen zusammenzurechnen.
Rechnerisch beträgt der Anteil der Schäfer AG an der Wachsmuth AG
30% + 60% * 30% = 48%. Für die Konsolidierungspflicht gilt
jedoch: 30% (direkt) + 30% (indirekt) = 60%, sodass die
Wachsmuth AG als Tochterunternehmen der Schäfer AG gilt.
Das Unternehmen Deidesheim AG produziert Glasflaschen, die zu
einem Großteil an das Unternehmen Gerresheim AG verkauft
werden (95% aller Umsätze). Auch wenn die Deidesheim AG
seinerzeit gegründet wurde, um Gerresheim eine konstante
Versorgung mit Glasflaschen zu gewährleisten, ließen sich
letztere ohne Zusatzkosten am freien Markt absetzen. Die
Eigentumsverhältnisse an der Deidesheim sehen wie folgt aus:
6 der 17 weiteren Investoren nehmen aktiv an den
Hauptversammlungen teil halten mit 14%, 8%, 7%, 6%, 5% und
4% gemeinsam den Großteil der Anteile. Einige Vorschläge der
Gerresheim wurde durch die weiteren Investoren per
Stimmrechtsmehrheit in der Vergangenheit bereits abgewiesen.
Strategische Entscheidungen werden auf der Hauptversammlung
getroffen, operative Entscheidungen finden auf Vorstandsebene
statt.
Hat die Gerresheim AG Bestimmungsmacht über die Deidesheim
AG?
Da die Bestimmungsmacht in den meisten Fällen durch Stimmrechte
als häufigste Form von substanziellen Rechten entschieden wird,
scheint die Gerresheim AG keine Bestimmungsmacht zu besitzen. Allerdings kann ein Anteilseigner bei fehlender Stimmrechtsmehrheit
De-facto-Beherrschung ausüben (IFRS 10.B42-46). Dieser Umstand
scheint im vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein, da 6 der
weiteren 17 Investoren gemeinsam eine Stimmrechtsmehrheit
erzeugen können. In der Vergangenheit wurde davon bereits
Gebrauch gemacht. Gleichermaßen könnten – auch im Hinblick auf
eine Prinzipal-Agenten-Konstellation – 7 von 12
Vorstandsmitgliedern, die von den weiteren Investoren bestimmt
werden, die maßgeblichen Tätigkeiten lenken.
Die Gemengelage lässt vermuten, dass Gerresheim keine
Bestimmungsmacht über Deidesheim ausübt. IFRS 10.B46 schreibt
zudem vor, dass bei nicht eindeutiger Sachlage von keiner
Bestimmungsmacht auszugehen ist.
Die Müller AG mit Sitz in München hält 100% der Anteile an der
US-amerikanischen Kapitalgesellschaft USM Inc. in New York. Die
USM Inc. beliefert den US-amerikanischen Markt mit
elektronischen Bauteilen. Sie handelt selbständig und unabhängig
von der Müller AG. Die USM Inc. hat den Abschluss zum 31.12.19
gemäß der IFRS-Rechnungslegung des Konzerns (HB II) in USD
aufgestellt:
a) Erläutern Sie, wie der Abschluss der USM Inc. nach IAS 21 in die
Konzernberichtswährung Euro umzurechnen ist.
b) Rechnen Sie die Bilanz der USM Inc. entsprechend um.
a) Für die USM Inc. ist zunächst die funktionale Währung zu
bestimmen. Diese ist die Währung des primären
Wirtschaftsumfeldes, in dem die Tochtergesellschaft tätig ist; das
Umfeld, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaftet
und aufwendet.
Da die USM Inc. unabhängig von der Müller AG auf dem US-
amerikanischen Markt agiert, ist ihre funktionale Währung die
Landeswährung US-Dollar. Die Umrechnung von der
Landeswährung in die Berichtswährung Euro erfolgt entsprechend
mit der modifizierten Stichtagskursmethode.
Die Schneider AG mit Sitz in Bremen erwirbt zum 01.01.2019
100% der Anteile an der US-amerikanischen Gesellschaft Snyder
Inc., die als verlängerter Arm der Schneider AG agieren und
entsprechend als integrierte ausländische Einheit gelten soll. Die
Kurse betragen zum 01.01.2019: 1,2 EUR/USD und zum
31.12.2019: 1,4 EUR/USD. Die Bilanz und GuV der Snyder Inc.
sehen wie folgt aus:
a) Erläutern Sie, wie der Abschluss der Snyder Inc. nach IAS 21 in
die Konzernberichtswährung Euro umzurechnen ist.
b) Rechnen Sie die Bilanz der Snyder Inc. zum Stichtag 31.12.2019
entsprechend um.
a) Da die Snyder Inc. als integrierte Einheit gilt, ist die
Konzernwährung EUR die funktionale Währung. Entsprechend
findet die Zeitbezugsmethode Anwendung, wonach der
Fremdwährungsabschluss grundsätzlich so in die funktionale
Währung zu transformieren ist, als wären die einzelne
Transaktionen originär in dieser Währung verbucht und bilanziert
worden.
Die Solartechnik AG erwirbt zum 02.01.2020 für 20 Mio. Euro
eine Maschine, die im IFRS-Abschluss als Sachanlagen aktiviert
und zutreffend linear über vier Jahre abgeschrieben wird. Im
Steuerrecht ist nach den steuerlichen AfA-Tabellen eine
Nutzungsdauer von fünf Jahren vorgesehen. Am Ende der
Einsatzdauer von vier Jahren wird die Maschinen verschrottet,
ohne dass hierfür Aufwendungen fallen. Die Solartechnik AG
erzielt konstant Gewinne vor Steuern. Der Ertragsteuersatz
beträgt 30%.
a) Erläutern Sie, warum ein vermeintliches Erfordernis zur
Bildung latenter Steuern nach IFRS besteht.
b) Berechnen Sie die latenten Steuern und zeigen Sie die
Erfolgswirkung für die Geschäftsjahre 2020-2023.
a) Die Bilanzierung latenter Steuern in IFRS-Abschlüssen ist über die
Zielsetzung einer periodengerechten Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu begründen. Sie
soll die unterschiedliche Behandlung eines Sachverhalts im IFRS-
Abschluss und in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgleichen,
indem fiktive (latente) Ertragsteuerforderungen (aktive latente
Steuern) bzw. Ertragsteuerverbindlichkeiten (passive latente
Steuern) gebucht werden. Diesen fiktiven Steuern stehen in
derselben Periode keine tatsächlichen Steuerzahlungen
gegenüber. Sie führen aber in künftigen Perioden zu Mehr- oder
Minderzahlungen.
Die Helmer GmbH hat im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
2020 folgende Feststellungen getroffen:
a) Die Helmer GmbH hatte zum 01.12.2020 den Zuschlag für die Errichtung
einer Fertigungsanlage in der Slowakei erhalten. Mit der Erfüllung des
Auftrags begann die Helmer GmbH erst im Januar 2021. Bereits im Jahr
2020 zeigte sich infolge stark gestiegener Rohstoffpreise, dass die
gesamten Auftragskosten die Erlöse um 400 TEUR übersteigen werden.
Gemäß IAS 37 ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden,
wenn die Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen. In der
Steuerbilanz darf keine Drohverlustrückstellung ausgewiesen werden.
b) Die Helmer GmbH schloss zum 01.07.2020 die Entwicklung eines Patents
ab, das ein neues Verfahren der Rohstoffanreicherung für 20 Jahre
schützt. Die Entwicklungskosten betragen 900 TEUR. Die
Voraussetzungen des IAS 38.57 iVm IAS 38.18 sind erfüllt, sodass die
Entwicklung des Patents zu aktivieren ist. In der Steuerbilanz ist die
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter verboten.
Entwicklungskosten sind entsprechend als Betriebsausgaben zu
behandeln.
c) Die Helmer GmbH erwarb zum 01.03.2020 ein Fertigungsgebäude mit
einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Anschaffungskosten betragen
3.000 TEUR. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurden neben
der linearen Abschreibung zum 31.12.2020 eine lediglich im Steuerrecht
zulässige Sonderabschreibung von 10% geltend gemacht.
d) Die Helmer GmbH wies zum 31.12.2020 innerhalb des
Vorratsvermögens Heizöl zu den Anschaffungskosten von 800 TEUR aus.
Der Nettoveräußerungserlös belief sich hingegen auf 770 TEUR. Es
handelte sich um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.
Nach IAS 2.9 sind die Vorräte mit den niedrigeren Wert aus
Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) und Nettoveräußerungswert zu
bewerten. In der Steuerbilanz sind aufgrund des vorübergehenden
Charakters die ursprünglichen AHK zugrunde zu legen.
Berechnen Sie die latenten Steuern aus den temporären Differenzen
der Sachverhalte a) bis d). Der Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung kommen für die Vollkonsolidierung nach IFRS die Neubewertungsmethode und die Full Goodwill Methode in Betracht. Erklären Sie die Grundzüge der Erstbewertung nach diesen beiden Methoden.
Bei der Neubewertungsmethode werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens bei der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss ergebnisneutral mit dem Tageswert (Fair Value) ggf. unter Berücksichtigung latenter Steuern bewertet. Anschließend wird der Beteiligungsbuchwert mit dem neubewerteten anteiligen Eigenkapital verrechnet. Das auf Minderheitengesellschafter des Tochterunternehmens entfallende anteilige neubewertete Eigenkapital ist in die Konzernbilanz zu übernehmen und wird im Eigenkapital separat ausgewiesen. Die Erstkonsolidierung nach der Full Goodwill Methode erfolgt weitgehend analog zur Neubewertungsmethode. Unterschiede bestehen lediglich in der Behandlung von Minderheiten und einem korrespondierenden Goodwill.
Zum 31.12.2019 erwirbt die Müller AG 100% der Anteile an der Schmidt GmbH zu einem Kaufpreis von 1,2 Mio. EUR. Die Müller AG als Mutterunternehmen hat einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Die nach IFRS konzerneinheitlich aufgestellten Einzelabschlüsse beinhalten die folgenden Einzelbilanzen (HB II)
zum 31.12.2019:
Es liegen keine stillen Reserven/Lasten vor.
Führen Sie die Kapitalerstkonsolidierung durch und erstellen Sie die Konzernbilanz zum 31.12.2019.
Was ist in der Rechnungslegung im Kontext von Unternehmenszusammenschlüssen unter einem Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) zu verstehen?
Ein Goodwill entsteht immer dann, wenn der Erwerber einen Kaufpreis zahlt, der über dem neubewerteten Vermögen abzgl. ggf. übernommener Schulden liegt. Der wirtschaftliche Gehalt des Goodwills leitet sich aus künftigen Erträgen ab, die der Erwerber mit Hilfe des Zusammenschlusses zu generieren plant. So kann künftiges Ertragspotenzial bspw. aus einer Restrukturierung des erworbenen Unternehmens entstehen. Auch kann Ertragspotenzial aus der Bündelung von Aktivitäten und der Übertragung von Know- how und den daraus resultierenden Kosten- und Ertragssynergien generiert werden.
Die nach IFRS bilanzierende Elmshorn AG erwirbt am 01.01.2020
ihre erste Beteiligung an einem Tochterunternehmen, der Luzern
GmbH. Der erworbene Beteiligungsprozentsatz an der Luzern
GmbH beträgt 75%. Der Kaufpreis liegt bei 1 Mio. Euro. Die
Luzern GmbH verfügt zu diesem Zeitpunkt über ein Eigenkapital
von 600.000 Euro. Die Grundstücke der GmbH beinhalten stille
Reserven in Höhe von 100.000 Euro. Nehmen Sie die
Kapitalkonsolidierung im Zugangszeitpunkt vor.
Die von der Schulz AG zu 100% erworbene Schlüters GmbH wird
von dieser als eine CGU geführt. Der gesamte Goodwill aus dem
Erwerb (400 TEUR) wurde dieser CGU zugeordnet. Zum
31.12.2020 ist turnusgemäß ein Werthaltigkeitstest
durchzuführen. Dieser ergibt einen beizulegenden Zeitwert
(abzgl. Verkaufskosten) von 650 TEUR und einen Nutzungswert
von 645 TEUR für die CGU. Der ursprüngliche Kaufpreis für die
Schlüters GmbH hatte 1.200 TEUR betragen. Wie ist die
Wertminderung bilanziell abzubilden? Der Buchwert der CGU
inklusive Goodwill gestaltet sich wie folgt:
Lösung:
Der Werthaltigkeitstest ergibt, dass der erzielbare Betrag (höherer Wert aus
beizulegendem Zeitwert und Nutzungswert) in Höhe von 650 TEUR den
Buchwert der CGU deutlich unterschreitet. Es liegt also eine Wertkorrektur
der CGU von 540 TEUR vor. In einem ersten Schritt wird der Goodwill
vollständig abgeschrieben:
Wertminderung Goodwill 400 TEUR an Goodwill 400 TEUR
Der Restbetrag von (540 – 400) = 140 TEUR wird dem Anlagevermögen
proportional zu den Buchwerten der Anlagevermögenbestandteile
zugeordnet, da eine Wertminderung des Postens Bank/Kasse nicht schlüssig
ist. Die Wertminderung auf Maschinen beträgt folglich ((504 / 840) * 140) =
84 TEUR, die Wertminderung auf BGA entsprechend 56 TEUR
Wertminderung AV 140 TEUR an Maschinen 84 TEUR + BGA 56 TEUR
Was ist unter Entkonsolidierung in der Konzernrechnungslegung zu verstehen?
Eine Entkonsolidierung ist aus Konzernsicht immer dann vorzunehmen, wenn die Vollkonsolidierung einer Tochtergesellschaft nicht mehr gegeben ist. Dies ist im Wesentlichen beim Wegfall der Kontrolle durch (teilweisen) Anteilsverkauf gegeben. Die Entkonsolidierung folgt, ebenso wie die Vollkonsolidierung, der Einzelerwerbsfiktion. Somit werden alle Vermögenswerte und Schulden der Tochter ausgebucht.
Zum 31.12.2019 erwirbt die kapitalmarktorientierte Bader AG 100% der Anteile an der Bild AG zu einem Kaufpreis von 71 Mio. Euro. Der Kaufpreis enthält stille Reserven aus den Grundstücken in Höhe von 7 Mio. Euro. Im konzerneinheitlich aufgestellten IFRS-Einzelabschluss der Bild AG setzt sich deren bilanzielles Eigenkapital wie folgt zusammen: Gezeichnetes Kapital: 50 Mio. Euro, Rücklagen: 10 Mio. Euro, Gewinn der Periode: 5 Mio. Euro.
Beschreiben Sie kurz das Vorgehen bei der Kapitalkonsolidierung im Falle einer 100%-Beteiligung und führen Sie die Kapitalerstkonsolidierung durch. Der Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
Die Kapitalkonsolidierung saldiert den Beteiligungsbuchwert der
Bader AG in Höhe von 71 Mio. Euro an der Bild AG mit dem
Eigenkapital der Bild AG. Das Eigenkapital der Bild AG ist hierfür
zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt zu bewerten.
Zum 31.12.2019 erwirbt die Heide AG 80% der Anteile der Raps AG zu einem Kaufpreis von 130 Mio. Euro. In dem Kaufpreis enthalten sind anteilige stille Reserven von 16 Mio. Euro bei den Sachanlagen und anteilige stille Lasten von 8 Mio. Euro bei den langfristigen Schulden. Der Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Die Heide AG ist ein kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen und muss daher einen IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2019
aufstellen.
Führen Sie die Kapitalerstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode durch und erstellen Sie die Konzernbilanz zum 31.12.2019. Die nach IFRS konzerneinheitlich aufgestellten Einzelabschlüsse der Heide AG und der Raps AG beinhalten die folgenden Einzelbilanzen (HB II) zum 31.12.2019:
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