Buffl

Konzern

am
by anna M.

Das Unternehmen Deidesheim AG produziert Glasflaschen, die zu

einem Großteil an das Unternehmen Gerresheim AG verkauft

werden (95% aller Umsätze). Auch wenn die Deidesheim AG

seinerzeit gegründet wurde, um Gerresheim eine konstante

Versorgung mit Glasflaschen zu gewährleisten, ließen sich

letztere ohne Zusatzkosten am freien Markt absetzen. Die

Eigentumsverhältnisse an der Deidesheim sehen wie folgt aus:

6 der 17 weiteren Investoren nehmen aktiv an den

Hauptversammlungen teil halten mit 14%, 8%, 7%, 6%, 5% und

4% gemeinsam den Großteil der Anteile. Einige Vorschläge der

Gerresheim wurde durch die weiteren Investoren per

Stimmrechtsmehrheit in der Vergangenheit bereits abgewiesen.

Strategische Entscheidungen werden auf der Hauptversammlung

getroffen, operative Entscheidungen finden auf Vorstandsebene

statt.

Hat die Gerresheim AG Bestimmungsmacht über die Deidesheim

AG?

Da die Bestimmungsmacht in den meisten Fällen durch Stimmrechte

als häufigste Form von substanziellen Rechten entschieden wird,

scheint die Gerresheim AG keine Bestimmungsmacht zu besitzen. Allerdings kann ein Anteilseigner bei fehlender Stimmrechtsmehrheit

De-facto-Beherrschung ausüben (IFRS 10.B42-46). Dieser Umstand

scheint im vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein, da 6 der

weiteren 17 Investoren gemeinsam eine Stimmrechtsmehrheit

erzeugen können. In der Vergangenheit wurde davon bereits

Gebrauch gemacht. Gleichermaßen könnten – auch im Hinblick auf

eine Prinzipal-Agenten-Konstellation – 7 von 12

Vorstandsmitgliedern, die von den weiteren Investoren bestimmt

werden, die maßgeblichen Tätigkeiten lenken.

Die Gemengelage lässt vermuten, dass Gerresheim keine

Bestimmungsmacht über Deidesheim ausübt. IFRS 10.B46 schreibt

zudem vor, dass bei nicht eindeutiger Sachlage von keiner

Bestimmungsmacht auszugehen ist.

Die Helmer GmbH hat im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten

2020 folgende Feststellungen getroffen:

a) Die Helmer GmbH hatte zum 01.12.2020 den Zuschlag für die Errichtung

einer Fertigungsanlage in der Slowakei erhalten. Mit der Erfüllung des

Auftrags begann die Helmer GmbH erst im Januar 2021. Bereits im Jahr

2020 zeigte sich infolge stark gestiegener Rohstoffpreise, dass die

gesamten Auftragskosten die Erlöse um 400 TEUR übersteigen werden.

Gemäß IAS 37 ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden,

wenn die Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen. In der

Steuerbilanz darf keine Drohverlustrückstellung ausgewiesen werden.

b) Die Helmer GmbH schloss zum 01.07.2020 die Entwicklung eines Patents

ab, das ein neues Verfahren der Rohstoffanreicherung für 20 Jahre

schützt. Die Entwicklungskosten betragen 900 TEUR. Die

Voraussetzungen des IAS 38.57 iVm IAS 38.18 sind erfüllt, sodass die

Entwicklung des Patents zu aktivieren ist. In der Steuerbilanz ist die

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter verboten.

Entwicklungskosten sind entsprechend als Betriebsausgaben zu

behandeln.

c) Die Helmer GmbH erwarb zum 01.03.2020 ein Fertigungsgebäude mit

einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Anschaffungskosten betragen

3.000 TEUR. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurden neben

der linearen Abschreibung zum 31.12.2020 eine lediglich im Steuerrecht

zulässige Sonderabschreibung von 10% geltend gemacht.

d) Die Helmer GmbH wies zum 31.12.2020 innerhalb des

Vorratsvermögens Heizöl zu den Anschaffungskosten von 800 TEUR aus.

Der Nettoveräußerungserlös belief sich hingegen auf 770 TEUR. Es

handelte sich um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung.

Nach IAS 2.9 sind die Vorräte mit den niedrigeren Wert aus

Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) und Nettoveräußerungswert zu

bewerten. In der Steuerbilanz sind aufgrund des vorübergehenden

Charakters die ursprünglichen AHK zugrunde zu legen.

Berechnen Sie die latenten Steuern aus den temporären Differenzen

der Sachverhalte a) bis d). Der Ertragsteuersatz liegt bei 30%.

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anna M.

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